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Kroatien nach COVID-19: „Grenzöffnung light“ für Geschäftsreisende und Bootsbesitzer ab 11. Mai unter Auflagen bestätigt

Covid-19: Kroatien öffnet Grenzen unter Auflagen
Brauchen Bootsbesitzer für die Einreise nach Kroatien zusätzlich einen triftigen Grund oder reichen Seebrief bzw. IBS und ein Liegeplatzvertrag aus?
Auf der sonntäglichen Pressekonferenz der nationalen Katastrophenschutzbehörde wurde die kroatische Grenzöffnung in der Light-Version noch einmal bestätigt. Um es nach derzeitigem Stand auf die für ausländische Besucher relevanten Fakten zu beschränken: Einreisen dürfen, wie bereits berichtet, Geschäftsreisende zu geschäftlichen Zwecken und einem nicht aufschiebbaren Grund, sowie ausländische Immobilienbesitzer und Yachteigner. Ob speziell für Yachteigner der Besitz einer Yacht und ein Liegeplatzvertrag in Kroatien ausreicht oder zusätzlich noch ein triftiger Grund für eine Reise bestehen muss, blieb selbst auf mehrmalige Nachfragen anwesender Journalisten während der Pressekonferenz offen. Gesagt wurde allerdings, dass die endgültige Entscheidung über die Erlaubnis zur Einreise der Grenzpolizei vorbehalten sei.

Letzte Rechtssicherheit fehlt

In eigener Sache: Die SeaHelp-Redaktion weist vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf hin, dass nur aus Kroatien verfügbare Informationen bestmöglich aufbereitet wurden, um den Lesern Fakten an die Hand zu geben, auf deren Basis sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können. Auch wir hätten uns seitens der kroatischen Regierung ein höheres Maß an Rechtssicherheit gewünscht, doch letztlich scheint das wohl der Situation geschuldet zu sein. Am Montag werden wir mit den zuständigen Stellen diesbezüglich Kontakt aufnehmen.

Hier zunächst die deutschsprachige Übersetzung (ohne Gewähr/nur relevante Bereiche) des Merkblatts des kroatischen Gesundheitsdienstes zu der neuen Regelung:

Einreise nach Kroatien für ausländische Staatsbürger.

Wenn ein ausländischer Staatsbürger vorhat, die kroatische Staatsgrenze zu überqueren, muss eine der folgenden Bedingungen gegeben sein:

  1. Er hat Dokumente, mit denen er sein Eigentum eines Grundstückes (Hauses) in Kroatien bestätigt oder eines Bootes (geht auch mit Leasingvertrag) oder er kommt zu einem Begräbnis nach Kroatien (hat die entsprechenden Unterlagen dafür vorliegen). Nach Erfüllung der Bedingungen wird diesen Ausländern das Überqueren der Grenze gewährleistet, sie werden registriert mit Adresse und Wohnort, in dem sie bleiben werden oder wo sich das Haus /Boot befindet, sowie Telefonnummer und wie lange sie bleiben werden, bzw. wann die Rückreise geplant ist.
  2. Wenn die Person Dokumente vorlegen kann, mit denen bewiesen wird, dass ein wirtschaftlicher Betrieb aus der Republik Kroatien sie einlädt, ein wirtschaftliches Interesse für die Einreise in die Rep. Kroatien besteht oder eine Einladung zu einem Geschäftstreffen. Für diese Reisenden muss ebenfalls eine Adresse /Anschrift registriert werden, unter der sie sich aufhalten wird, sowie eine Telefonnummer und der vorausgesehene Zeitraum des Aufenthalts in Kroatien, bzw. wann die Rückreise geplant ist.
  3. Alle anderen ausländischen Bürger, die einen geschäftlichen Reisegrund haben, den sie aber noch nicht zeitlich terminieren können und keine entsprechenden Unterlagen besitzen, müssen ihre geplante Einreise (Überquerung der kroatischen Grenze) an folgende E-Mail bekanntgeben: uzg.covid@mup.hr und es wird ihnen schnellst möglich auf ihre Anfrage geantwortet.

Boot ausreichend oder Boot plus Grund?

Offen blieb allerdings, ob die vorgenannten Punkte 1 bis 3 jeweils in Verbindung mit einem triftigen Grund wie beispielsweise einer Geschäftsreise stehen oder für sich allein gelten. Hierzu findet man auch in einem Beitrag in den deutschsprachigen kroatischen Medien unterschiedliche Aussagen, die wohl noch einer entsprechenden Interpretation durch die kroatische Regierung bedürfen. Zu vermuten ist allerdings, dass es sich nicht um eine allgemeine Lockerung handeln dürfte, sondern Geschäftsreisen, was auch immer man darunter verstehen mag, zugelassen werden, um nicht gegen EU-Bestimmungen zu verstoßen und damit weitere Verhandlungen zwischen Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien zu stören.

Bootseigner explizit genannt

Eines steht allerdings fest: Die ausdrückliche Nennung von Bootseignern, quasi in einem Satz mit Immobilieneigentümern dürfte darauf hindeuten, das die kroatischen Regierungsvertreter Verständnis für die Sorgen und Nöte dieser Personengruppen aufbringen.

IBS oder Seebrief und Liegeplatzvertrag

SeaHelp empfiehlt deshalb, weitere Klärungen vor einer geplanten Reise nach Kroatien zunächst abzuwarten, sofern kein triftiger Grund im Sinne der erlassenen Reisebeschränkungen vorliegt. Als Nachweis für den Besitz eines Bootes dürften aber der deutsche Internationale Bootsschein (IBS) beziehungsweise der österreichische Seebrief und zusätzlich ein Liegeplatzvertrag mit einer kroatischen Marina ausreichend sein.

Weiterhin gilt ab Montag (unter Wahrung der Hygiene-Vorschriften):

  • Gruppen bis zu 40 Personen sind erlaubt
  • Shopping-Center öffnen
  • Nationalparks öffnen
  • Ausstellungen dürfen stattfinden
  • Café-Bars und Restaurants dürfen öffnen

Außerdem können Fitness-Center ab dem 13. Mai und Swimmingpools ab dem 18. Mai wieder genutzt werden.

Covid-19: Brac wieder unter Quarantäne

Eine Sonderregelung gilt für die Insel Brac: Wegen einer Häufung von durch SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Fällen wird die Insel zunächst wieder unter Quarantäne gestellt.

Weitere Informationen:

Reiseempfehlungen der kroatischen Gesundheitsbehörde: koronavirus.hr

Reisebeschränkungen: hzjz.hr

Pressekonferenz des kroatischen Innenministers Davor Božinović: Kroatien will Grenzen für Geschäftsreisende aus dringenden persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nach durch SARS-CoV-2 verursachten COVID-19 Pandemie ab 11. Mai öffnen
Coronavirus: Situation in Kroatien (WKO | Wirtschaftskammer Österreich)
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