SeaHelp News

SeaHelp-Insurance leicht erklärt: Wann liegt sogenannte grobe Fahrlässigkeit vor?

Yacht-Boot Versicherung - Wann liegt sogenannte grobe Fahrlässigkeit vor?

Als führender nautischer europäischer Pannendienst bietet SeaHelp auch Versicherungen für Boote und Yachten an. Versicherte SeaHelp-Mitglieder fragten, wann genau eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – und welche Folgen das haben kann. Robert Perger, Versicherungsexperte bei SeaHelp, antwortet.

Europas führender nautischer Pannendienst SeaHelp bietet über die SeaHelp Insurance auch Yachtversicherungen an. Viele SeaHelp-Mitglieder haben sich bereits für den „Fall der Fälle“ abgesichert und entsprechende Verträge abgeschlossen.

SeaHelp verfügt über eine ausgezeichnete Expertise und viel Erfahrung im Versicherungsbereich, „bei uns dürfen Sie auf persönlichen und kompetenten Service zählen, vor allem bei der Schadensabwicklung“, sagt SeaHelp-Versicherungsexperte Robert Perger.

 

SeaHelp Versicherungsexperte Robert Perger
SeaHelp Versicherungsexperte Robert Perger

 

Versicherte würden sich oft nicht sicher sein, wann eine sogenannte „grobe Fahrlässigkeit“ im (versicherungs-) rechtlichen Sinne vorliegt – mit der Folge, dass der Versicherer die Leistungen kürzen kann, sagt Perger. Aus diesem Grund beantwortet der Versicherungs-Vermittler heute die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wann liegt eigentlich grobe Fahrlässigkeit im rechtlichen Sinn vor?

Das (deutsche) Gesetz unterscheidet zunächst drei Stufen der Fahrlässigkeit: einfache (leichte), grobe und die Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Für die einfache Fahrlässigkeit, deren Begriff § 276 II BGB bestimmt, wird in der Regel gehaftet. (Einfach) fahrlässig handelt danach, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dagegen vor (so etwa Palandt zu § 277 BGB), wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.

Was bedeutet das konkret?

Einfach gesagt handelt jemand grob fahrlässig, wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste. Hier sind – im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit – neben objektiven auch subjektive, in der Individualität des Handelnden liegende Umstände zu berücksichtigen, etwa die Tatsache, dass er ungeübt und Nichtfachmann ist.

Wann wurde beispielsweise grobe Fahrlässigkeit bejaht?

Grob fahrlässig handelt etwa im Straßenverkehrsrecht, wer mit dem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent oder zur Nachtzeit um mehr als 50 Prozent überschreitet, wer in eine Kreuzung bei Rotlicht einfährt, wer mit dem Kfz nach erheblichem Alkoholgenuss fährt, wer ein Stoppschild überfährt oder wer Unfallverhütungs-Vorschriften verletzt, wenn sie elementare Sicherungspflichten zum Inhalt haben.

Beispiele für den Wassersport- (Boots-) bereich: der Skipper schaltet den Autopiloten der Yacht ein und kümmern sich dann nicht weiter um die Schiffsführung, wenn eine Untiefe passiert wird, obwohl diese eindeutig auf der Seekarte verzeichnet war oder wenn an Bord gekocht wird und vergessen wird, den Herd abzustellen, auf dem das Mittagessen brutzelt, und es dadurch zu einem Brandschaden kommt.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf den Wassersport?

Ausgangspunkt für die Annahme einer groben Fahrlässigkeit ist hier die grobe Missachtung der Regeln guter Seemannschaft. Unter Seemannschaft versteht man danach die Fertigkeiten, die ein Seemann zur praktischen Handhabung eines Wasserfahrzeuges beherrschen muss. Die Anforderungen an einen Seemann, und insbesondere an den verantwortlichen Schiffsführer, sind sehr vielseitig. Sie variieren dabei je nach der Art des Schiffes, des Fahrtgebiets, des Wetters und des Seegangs, der Fähigkeiten und Anzahl der Besatzung sowie zwischen Berufs- und Sportschifffahrt.

Was bedeuten die Regeln guter Seemannschaft im (versicherungs-) rechtlichen Sinn?

Es handelt sich hierbei um einen juristischen Begriff, der in Gerichtsverfahren zur Beurteilung einer verantwortungsvollen Handlungsweise unter Berücksichtigung üblicher Praxis zur Vermeidung von Schäden und Gefahren verwendet wird. Meist bezieht er sich hier auf die Kollisionsverhütungsregeln. Dort ist die Rede von Vorsichtsmaßnahmen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern.

Was ist damit gemeint? Gemeint sind damit Vorsichtsmaßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hinausgehen, wie beispielsweise das Tragen von Rettungsweste und Lifebelt bei schwerer See oder eine vorausschauende Törnplanung, die zum Beispiel auch mögliche Wetteränderungen mit einplant. Obwohl diese Begriffe nur durch Fallbeispiele aus der Praxis definiert sind, haben sie bei Entscheidungen von Seeämtern fast Gesetzescharakter.

Was spielt bei der Beurteilung eine Rolle? Eine Rolle bei der Beurteilung von Regeln guter Seemannschaft spielen neben dem gesunden Menschenverstand vor allem Sicherheitsempfehlungen wie die Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser – Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler“, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr. Auch klassische Verhaltenskodexe in Notlagen, wie „Frauen und Kinder zuerst!“ und „Der Kapitän geht als Letzter von Bord“, werden hierzu gezählt.

Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsschutz?

Nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) ist der Versicherer im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten durch den Versicherungsnehmer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen (§ 26 I 2 VVG); die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt hier der Versicherungsnehmer.

Etwas anderes kann bei der Haftpflicht- (Vorsatz, § 103 VVG, dann unter Umständen aber Regreßpflicht) oder bei der Kaskoversicherung gelten. Bei letzterer war die grobe Fahrlässigkeit in den letzten Jahren zumeist ein Kürzungs- bzw. sogar ein Ausschlußgrund für Leistungen der Versicherer.

SeaHelp-Ansprechpartner für Yachtversicherungen:

Robert Perger

Tel.: +43 (0) 7617 – 21921
Mail: insurance@sea-help.eu

Kostenloses unverbindliches Versicherungsangebot HIER anfordern.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

SeaHelp MitgliedschaftWerbung
SeaHelp Service
Für tagesaktuelle Kraftstoffpreise
bitte hier klicken!
SeaHelp Service

Push Service & Newsletter

Werbung

SeaHelp Neueste Artikel

Werbung
ocean7 - Magazin für Yachting, Reisen und MeerWerbung
Werbung
SeaHelp News

Ähnliche Beiträge