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Vom 15. November bis 15. April: Winterreifenpflicht in Kroatien

Winterreifenpflicht in Kroatien
Auch in Kroatien kann es in den Abendstunden frostig werden, deshalb sollten vom 15. November bis 15. April generell Winterreifen aufgezogen sein.

Ab 15. November bis zum 15. April herrscht in Kroatien auf bestimmten Straßen wie beispielsweise in den Regionen Lika und Gorski Kotar eine generelle Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, die Fahrzeuge, die auf diesen Strecken unterwegs sind, müssen zumindest Winterreifen montiert haben. Alternativ zur Verwendung dazu können auch Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm in Kombination mit Schneeketten, die dann bei Bedarf auf Antriebsrädern montiert werden, der Vorschrift Genüge leisten. Bei Schneefall oder Glatteis gilt die Winterausrüstungspflicht unabhängig vom oben genannten Zeitraum für alle Regionen des Landes.

Generell Winterreifen verwenden

Wir empfehlen allerdings, in dieser Zeit generell Winterreifen zu verwenden, weil es nach unserer Erfahrung im Winter in den Abendstunden durchaus einmal frostig werden kann, selbst auf den Straßen an der Küste oder auf Brücken. Da zumindest in den küstennahen Regionen wenig bis gar nicht gestreut wird, bildet sich hier relativ schnell Glatteis, dass die Straßen in Rutschbahnen verwandelt, insbesondere in Verbindung mit Nebel.

Geldstrafen bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht

Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht, Fahrzeuge mit geeigneter Winterausrüstung zu betreiben, können mit Geldstrafen geahndet werden. Schlimmstenfalls kann sogar die Weiterfahrt des Fahrzeugs untersagt werden.

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