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Pfingsten ohne Quarantäne daheim nach Kroatien, Slowenien, Italien: Deutliche Erleichterungen für Reisende werden erwartet

Pfingsten 2021: Urlaub in Kroatien, Italien, Slowenien ohne Quarantäne
Für geimpfte und von COVID-19 genesene Personen, aber auch für Getestete dürfte sich schon an Pfingsten das Tor zur Adria wieder öffnen, da die Quarantäne für Reiserückkehrer in ihre Heimatländer teilweise entfällt.

Man sieht langsam, aber sicher ein Licht am Ende des Corona-Tunnels hinsichtlich der Reisen von Deutschland und Österreich nach Kroatien, Slowenien und Italien sowohl bei der Einreise in die vorgenannten Länder als auch bei der Rückreise – damit sollte der Urlaub zu Pfingsten in einigen Ländern wieder möglich sein. Die EU hat den sogenannten „Grünen Pass“ bereits am 17. März 2021 auf den Weg gebracht, der nach seiner Einführung möglichst im Juni 2021 geimpften oder getesteten Personen und all denjenigen, die die COVID-19 Erkrankung bereits überstanden haben, freien Personenverkehr innerhalb der EU erlaubt.

Grüner Pass soll Reisefreiheit bringen – notfalls im Alleingang

Die Vorbereitungen zur verbindlichen Einführung der grünen Pässe, bzw. der „Green Certificates“, wie sie innerhalb der EU-Mitgliedssaaten offiziell genannt werden, laufen bereits auf Hochtouren, auch die Datenbank soll bis zum 7. Mai im Rechenzentrum der EU vollständig installiert sein und im Verbund mit mehreren Ländern getestet werden. Bleibt nur zu hoffen, dass dem „Grünen Pass“ nicht ein ähnliches Schicksal widerfährt, wie den von der EU koordinierten Bestellungen der Impfdosen. Italien hat schon mal vorgesorgt: Ministerpräsident Mario Draghi erklärte, Italien will sich ab Mitte Mai wieder für Touristen öffnen und notfalls einen eigenen Grünen Pass ausgeben, bis es eine EU-weite Regelung gibt. Wie der genau ausgestaltet ist und ob es nur für Binnenreisen in Italien gilt oder dann auch schon Touristen aus dem Ausland einreisen dürfen, steht derzeit noch nicht fest.

Deutschland: Ab Samstag könnte Quarantänepflicht fallen

Derweil bewegt sich ebenfalls in Deutschland auf Landesebene einiges. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 könne ab 10. Mai die Außengastronomie ebenso wie Hotels und Ferienwohnungen mit Hygienekonzept im Freistaat wieder öffnen. Damit sollte zumindest Pfingsten im Biergarten gesichert sein. Schon ab dem 5. Mai sollen vollständig geimpfte Personen negativ Getesteten gleichgestellt werden. Auch wenn der entsprechende Beschluss fehlt, die Rückkehr aus Österreich, Kroatien, Slowenien und Italien könnte dann für Pfingsturlauber ohne Quarantänepflicht enden. Entsprechende Beschlüsse werden in den nächsten Tagen erwartet. Andere deutsche Bundesländer planen, diesem Beispiel zu folgen.

Auch in Österreich sollen ab 19. Mai einige Lockerungen in Kraft treten, insbesondere soll die Quarantänepflicht für Rückreisen aus bestimmten Ländern entfallen. Ein negativer Corona-Test, ein Nachweis über eine Impfung oder die Genesung nach einer COVID-19-Infektion reichen dann aus, um die Quarantäne zu umgehen, wenn das jeweilige Urlaubsland nach der Karte der EU (ECDC) nicht zur dunkelroten Region zählt.

Schlechte Inzidenzwerte in Kroatien (Stand 3. Mai)

Während die 14-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 346,07 liegt, in Österreich mit 354,63 nur unwesentlich höher und Italien einen Inzidenzwert von 283,7 aufweist, steht Kroatien derzeit am schlechtesten da: 668,4 Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen sprechen eine deutliche Sprache. Auch Slowenien dürfte mit einem 14-Tage-Inzidenzwert von 418,1 nur unwesentlich besser dastehen als Kroatien. Aber bis zum 19. Mai kann bekanntlich noch viel Wasser die Donau hinabfließen. Lediglich Istrien, mit einer 14-Tage-Inzidenz von 89,5 und einer 7-Tage-Inzidenz von 40,2 macht Hoffnung auf einen Kroatien-Urlaub zu Pfingsten.

Sinkender Inzidenz-Chart macht Hoffnung

Zusätzliche Hoffnung lässt sich aus den Charts schöpfen: Sowohl in Kroatien, Italien und Slowenien sinken derzeit die Inzidenzzahlen und könnten, wie schon im Frühjahr letzten Jahres die erforderlichen Mindestzahlen für Einreiseerleichterrungen für Reiserückkehrer nach Österreich und Deutschland ohne Quarantäne unterschreiten.

Einreise Kroatien

Bei der Einreise nach Kroatien reicht jetzt übrigens auch der Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, der nach einem begrenzten Zeitraum des Aufenthalts in Kroatien noch wiederholt werden musste. Diese Wiederholung ist jetzt entfallen. Geimpfte Personen, die vor mehr als 14 Tagen vor der Einreise nach Kroatien mit einer zweiten Dosis oder einer ausreichenden Einzeldosis eingereist sind, Personen die COVID-19 überstanden haben, dürfen am 11. Tag und spätestens bis zum 180. Tag nach dem positiven Test ohne weiteren Test nach Kroatien einreisen. Gleiches gilt für Personen, die eine Erkrankung mit dem Coronavirus überstanden haben und mit mindestens einer Dosis geimpft wurden, können auf den Test verzichten. Kinder unter 7 Jahren benötigen keinen Test. Eine Regelung, die allerdings auf ihre Sinnhaftigkeit bezüglich der Gruppe der Erkrankten und Geimpften nochmals überprüft werden müsste.

Rückreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich gilt derzeit noch: Personen, die bei der Einreise die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 oder 2 (Einreise aus EU/EWR-Staaten sowie Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, – uneingeschränkte Einreise, wenn sie auf einem in Anlage A der COVID-19-Einreiseverordnung einreisen, also Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Vatikan, Anm. d. Red.) nicht erfüllen, haben ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis gemäß § 2 mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Oder um es kurz zu sagen: Das gilt auch für Italien, Kroatien und Slowenien zumindest noch bis zum 19. Mai.

Ab diesem Datum werden aber deutliche Lockerungen für Österreicher auch bei der Einreise nach Österreich erwartet. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz befürwortet einen Alleingang im Tourismussektor, falls die EU weiter auf die Bremse tritt.

Einreise nach Slowenien

Für die Einreise nach Slowenien, außer Transit, bestehen folgende Regelungen:

Für Personen, die aus Ländern bzw. aus Verwaltungseinheiten der Länder der roten Liste kommen, wird häusliche Quarantäne angeordnet, außer wenn sie bei Einreise in die Republik Slowenien einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  1. einen negativen Test auf SARS-CoV-2 (COVID-19) nach der Methode der Polymerase- Kettenreaktion (nachstehend PCR-Test), der nicht älter als 48 Stunden seit Abstrichnahme ist und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat des Schengenraums, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt wurde;
  2. eine Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis, das älter als 10 Tage, außer der Arzt trifft eine andere Bewertung, aber nicht älter als 6 Monate ist, oder eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person von einer Erkrankung mit Covid-19 genesen ist und seit Auftreten der Symptome nicht mehr als 6 Monate vergangen sind;
  3. eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, aus der hervorgeht, dass
    • seit Erhalt der 2. Dosis des Impfstoffes COMIRNATY des Herstellers Biontech/Pfizer mindestens 7 Tage,
    • seit Erhalt der 2. Dosis des Impfstoffes COVID-19 Vaccine des Herstellers Moderna mindestens 14 Tage,
    • seit Erhalt der 1. Dosis des Impfstoffes Vaxveria (COVID-19 Vaccine) des Herstellers AstraZeneca mindestens 21 Tage,
    • seit Erhalt des Impfstoffes Vaccine Janssen des Herstellers Johnson & Johnson mindestens 14 Tage,
    • seit Erhalt der 1. Dosis des Impfstoffes Covishield des Herstellers Serum Institute of India/AstraZeneca mindestens 21 Tage,
    • seit Erhalt der 2. Dosis des Impfstoffes Sputnik V des Herstellers Russia ́s Gamaleya Research Institute of Epidemiology and Microbiology mindestens 14 Tage,
    • seit Erhalt der 2. Dosis des Impfstoffes CoronaVac des Herstellers Sinovac Biotech mindestens 14 Tage oder
    • seit Erhalt der 2. Dosis des Impfstoffes COVID-19 Vaccine des Herstellers Sinopharm mindestens 14 Tage vergangen sind.

(6) Die in Ziffer 2 des vorherigen Absatzes genannten Bescheinigungen werden berücksichtigt, wenn diese in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Mitgliedstaat des Schengenraums, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Russland, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden.

(7) Wenn die häusliche Quarantäne für eine Person ohne Wohnsitz in der Republik Slowenien angeordnet wird, wird diese an der Anschrift ihres tatsächlichen Aufenthalts angeordnet. Die im Zusammenhang mit der angeordneten Quarantäne anfallenden Kosten trägt die betreffende Person. Wenn der ausländische Staatsangehörige, der in der Republik Slowenien keinen Wohnsitz hat, keine Wohnadresse nachweisen kann, an der die Quarantäne abgeleistet wird, wird ihm die Einreise in die Republik Slowenien nur dann gestattet, wenn für die Ableistung der Quarantäne entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Einreise Italien

Für die Einreise nach Italien gilt nach Auskunft der italienischen Botschaft:

Für Personen, die nur in EU+-Ländern, im Vereinigten Königreich oder in Israel waren: Wer sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien nur in EU+-Ländern (siehe Liste unter Punkt 1), im Vereinigten Königreich oder in Israel aufgehalten hat, muss einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, sich (unabhängig vom Testergebnis) einer 5-tägigen Quarantäne unterziehen und sich nach Ablauf der 5 Tage erneut testen lassen. Die Quarantäne kann er in der eigenen Wohnung oder an einem selbst gewählten Aufenthaltsort absolvieren. Nach der Ankunft in Italien muss die Reise zu dem für die Quarantäne gewählten Wohnort mit privaten Verkehrsmitteln fortgesetzt werden (wobei die Weiterreise an ein Inlandsziel per Anschlussflug gestattet ist, sofern der Flughafenbereich nicht verlassen wird). Kinder unter 2 Jahren müssen NICHT getestet werden.

Reiseerleichterungen zu Pfingsten zeichnen sich ab

Eines zeichnet sich schon jetzt ab: In Deutschland und Österreich spricht man bereits mehr oder weniger öffentlich über Lockerungen, die auch den Reiseverkehr zu Pfingsten tangieren. Der deutsche Gesundheitsminister Spahn will schon bis zum kommenden Wochenende, dem 7. Mai, eine Verordnung auf den Weg bringen, die es zumindest Geimpften und Genesenen erlaubt, ohne anschließende Quarantäne bei Reisen in EU-Länder zurückzukehren. Ob diese Reiseerleichterungen dann auch für negativ Getestete gelten, sei dahingestellt, aber durchaus erwartbar. Und auch Österreich mag sicher nicht auf die deutschen Gäste zu Pfingsten verzichten, nur wer deutsche Gäste wieder beherbergen will, müsste zwangsläufig auch seinen Bürgern die Reise ins Ausland an die Adria erlauben. Und damit würde aus dem schwachen Licht am Ende des Tunnels dann schon ein kapitaler Scheinwerfer. Oder, andersherum: sinkende Inzidenzwerte in Italien, Slowenien und Kroatien könnten schon ab Pfingsten die neue Reisefreiheit bringen.

SeaHelp informiert: Reisen zu Pfingsten nach Kroatien, Italien, Slowenien

Da sich in diesen Tagen, wo die Reiseaktivitäten zu Pfingsten geplant werden, einiges zum Thema „Pfingsturlaub in Kroatien, Slowenien, Italien“ für Österreicher und Deutsche tut, werden wir an dieser Stelle immer wieder übermögliche Veränderungen der Lage berichten, um die Nutzer dieser Homepage zuverlässig und schnell über die weitere Entwicklung zu informieren.

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