
YACHTVERSICHERUNG
Als führender nautischer Pannendienst in Europa bieten wir auch Yachtversicherungen an!
Wenn mal Dinge nicht so laufen wie sie sollten, sind wir für Sie da!
Von Sea-Help durchgeführte Bergungen seit 2005
Havarien bei denen der
Totalverlust drohte – 2013
Yachten auf Felsen (29)
Yachten mit starkem Wassereintritt (17)
Totalschaden wurde durch Sea-Help verhindert (18)
Havarien bei denen der
Totalverlust drohte – 2014
Diebstahl (2)
Yachten auf Felsen (48)
Yachten mit starkem Wassereintritt (24)
Totalschaden wurde durch Sea-Help verhindert (51)
Havarien bei denen der
Totalverlust drohte – 2015
Feuer an Bord (1)
Diebstahl (1)
Yachten auf Fels (19)
Yachten mit starkem Wassereintritt (27)
Totalschaden wurde durch Sea-Help verhindert (41)
VORTEILE
Um unseren Kunden den perfekten Versicherungsschutz zu bieten bedarf es mehr, als nur Preis und Leistung zu vergleichen. Es geht auch darum, die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Bootseigentümern zu verstehen und zu würdigen.
Wir verfügen nicht nur über eine Fülle an Expertise und Erfahrung; bei uns dürfen Sie auf persönlichen und kompetenten Service zählen, vor allem bei der Schadensabwicklung. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Bootsversicherungen, Yacht und Motoryachtversicherungen.
Vertrauen Sie deshalb auf SeaHelp– Yachtversicherungen
Kurzübersicht und Deckungen von Generali
Versicherungsgegenstand
Nicht nur das Schiff selbst ist mit allem Zubehör versichert, sondern auch die gesamte nautische Ausrüstung wie GPS, Autopilot, alle technischen Einrichtungen, Segel, Persenning, selbst das Fernglas sowie Radio sind eingeschlossen.
Die Allgefahren– Deckung
Für die Versicherungsdauer sind alle Gefahren gedeckt, z.B. Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt, Sinken, Grundberührung, Kollision u.v.m; Nur die Ausschlüsse sind nicht gedeckt.
Feste Taxe
Um ein gleichwertiges Schiff neu zu erwerben, ist mit Ihnen eine feste Versicherungssumme vereinbart, die bei Totalverlust ersetzt wird.
Neu für alt
Teilschäden werden bis zur Höhe der Versicherungssumme auf Basis der Reparaturrechnung ohne Abzüge „Neu für Alt“ erstattet.
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten
Ist eine Bergung und / oder Entsorgung erforderlich, sind die daraus entstehenden Kosten abgedeckt!
Transport
Das Transportrisiko an Land mit dem Trailer kann mitversichert werden.
Inspektionskosten inklusive
Sie hatten mit Ihrem Schiff eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten, unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird, sind versichert.
Lack-, Kratz- und Schrammschäden
Solche Schäden passieren schnell. Damit Sie nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, sind bei uns diese Schäden auch nicht ausgeschlossen.
Liegeplatzgebühren
Wir erstatten Ihnen die Liegeplatzgebühren, die Ihnen während der Zeit entstehen, in der das Schiff den Liegeplatz aufgrund von physischem Verlust oder Schaden nicht belegt.
Allgemeiner Rundum-Schutz
Personen-, Sach, sowie Miet -und Vermögensschäden sind mitversichert.
Unberechtigte Haftpflicht- Ansprüche
Für unberechtigte Schadenersatzansprüche seitens Dritter werden die Gerichts und Anwaltskosten für die juristische Abwehr übernommen.
Unfallgegner kann nicht zahlen?
Ihr Schiff wurde von einem Dritten beschädigt, kann aber durch Insolvenz oder zu geringer Versicherungssumme nicht zahlen. Bei uns haben Sie trotzdem Versicherungsschutz.
Zusätzliche Sportgeräte
Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.
Gewässerschäden
Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.
Prämienfreie Insassenunfall
Im Versicherungsschutz prämienfrei gedeckt sind persönliche Unfälle und Arztkosten für alle im Boot befindlichen Personen. Die Deckungssummen entnehmen Sie bitte den Bedingungen.
Gerichtsstand
Für SeaHelp Mitglieder gilt als Gerichtsstand die Heimatadresse des Versicherungsnehmers.
Wichtiger Hinweis!
Dies ist nur ein Deckungsauszug wo wir glauben, das dies für unsere Kunden wichtig ist.
Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen.
PREISBEISPIELE
Berechnung inklusive:
- Haftpflichtsumme € 3 Mio. (es sind auch € 7,5 Mio. möglich)
- Vollkasko
- 11% Versicherungssteuer (variiert je nach Flagge)
Beispiel Preise (variiert je nach Bootstyp)
Model | Kasko Wert | Selbstbeteiligung | *Gesamt Prämie | ||
Sportboot bis 8m | € 25.000 | €500 | ab € 336 | ||
Motorboot | € 50.000 | € 500 | ab € 497 | ||
Segelyacht | € 70.000 | € 500 | ab € 544 | ||
Motoryacht | € 100.000 | € 700 | ab € 644 | ||
Segelyacht | € 120.000 | € 700 | ab € 694 | ||
Motoryacht | € 150.000 | € 1.000 | ab € 861 | ||
Segelyacht | € 170.000 | € 1.000 | ab € 867 | ||
Motoryacht | € 200.000 | € 1.300 | ab € 1184 | ||
Segelyacht | € 300.000 | € 1.500 | ab € 1.258 | ||
Motoryacht | € 350.000 | € 1.700 | ab € 1.865 | ||
Segelyacht | € 400.000 | € 2.000 | ab € 1.795 | ||
Motoryacht | € 550.000 | € 2.500 | ab € 2.418 | ||
Segelyacht | € 800.000 | € 3.000 | ab € 3.292 | ||
Motoryacht | € 1.000.000 | € 4.000 | ab € 4.525 |
Gerne senden wir Ihnen ein individuelles Angebot mit Ihrer gewünschten Kasko- & Haftplichtsumme für Ihr Boot zu!
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zum Thema Boots- Yacht Kaskoversicherungen
Was bedeutet „Allgefahrendeckung“ in der Bootsversicherung?
Dies bedeutet, dass „alle Gefahren“ versichert sind, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Im Falle unserer echten „Allgefahrendeckung“ gilt die so genannte „Umkehr der Beweislast“, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss auf seine Kosten im Schadenfall beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der „Allgefahrendeckung“ enthalten ist.
Was bedeutet keine Abzüge 'Neu für Alt'?
Im Schadenfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?
Versicherungsschutz für Ihr Boot / Ihre Yacht besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen.
Wie und wer stellt den Wert (Versicherungssumme) und den Zustand des Bootes fest?
An erster Stelle ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für die Feststellung des Bootswertes verantwortlich. Dabei sind insbesondere Wertgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise oder Fotos sehr hilfreich.
Was ist mit "Wrackbeseitigungs- bzw. Entsorgungskosten" gemeint?
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Muss der Außenbordmotor gegen Diebstahl bei „Verlassen“ des Bootes extra gesichert werden?
Ja, es muss eine geeignete Diebstahlsicherung angebracht werden.
Ist mein Außenbordmotor mitversichert?
Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen (Beispiel Boot 40.000 Euro / Außenborder 12.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 52.000 Euro)
Was versteht man unter "persönliche Effekten"?
Das sind zur Ausübung des Wassersportes erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Gibt es in der Boots-/Yacht-Kasko-Versicherung auch einen Schadenfreiheitsrabatt?
Ja, es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt in der Boots- bzw. Yacht-Kaskoversicherung. Die höchste Rabattstufe beträgt 40%.
In welcher Form kann ich meinen Trailer mitversichern?
Sie können Ihren Trailer gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Sturm versichern.
Allgemeine Fragen zu Bootsversicherungen
Wo gilt die Haftpflichtdeckung?
Die Haftpflichtdeckung gilt im gleichen Gebiet wie die Kaskodeckung.
Wie hoch sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (Stand 01.07.2016)?
Italien: | € 6 Mio. (€ 5 Mio. für Personenschaden und € 1 Mio. für Sachschaden) |
Spanien: | € 336.568 (€ 240.406 für Personenschaden und € 96.162 für Sachschaden) |
Kroatien: | 3,5 Mio. Kuna (ca. € 486.000) |
Griechenland: | € 500.000 für Sachschäden und € 150.000 für Umweltschäden |
Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann, weil dieser keine oder nur eine Haftpflichtversicherung mit einer nicht ausreichenden Deckungssumme hat?
Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflicht-versicherung (Deckungssumme entnehmen Sie der Police) versichert gilt, kann auch dieses Problem gelöst werden.
Lässt sich eine gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht realisieren, behandelt Ihre eigene Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung Sie wie ein „Unfallopfer“.
Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses seinen festen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der Schweiz gehabt hat.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden an dem in der Police genannten Boot, da diese auch bei Fremdverschulden über die bewährte Kaskodeckung versichert werden können.
Welcher Liegeplatz/Standort meines Bootes gilt versichert?
Der ständige Liegeplatz/Standort des Bootes im Sommer und im Winter muss sich im europäischen Raum befinden.
Gibt es die sogenannten „blauen Versicherungskarten“ noch?
Die sogenannten „blauen Karten“, auch Zertifikate genannt, werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt, d.h. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise nunmehr auf weißem Papier. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine Änderungen.
Wann beginnt frühestens der Bootsversicherungs-Schutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag des Eingangs durch Post, Fax oder Email beim Versicherer. Die Antragsdaten und Unterlagen müssen auch vollständig vorhanden sein.
Haben auch andere Personen Versicherungsschutz, die der Versicherungsnehmer berechtigt, mit seinem Boot zu fahren?
Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen mit gültigem Führerschein ist mitversichert.
Kann man die Bootsversicherung vorübergehend stilllegen bzw. „ruhen“ lassen?
Nein, aber wir können einen Sonderrabatt geben, wenn das Boot nicht genützt wird und es sich nur im Hafen oder an Land befindet und nicht aktiv genützt wird.
Wird die Bootsversicherung automatisch gekündigt und aufgehoben, wenn das Boot verkauft ist oder muss man das schriftlich mitteilen und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Da es keine automatische Bekanntgabe an den Versicherer über Ab- An- und Ummeldungen durch eine offizielle Stelle gibt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Verkauf schriftlich mitteilen und eine Kopie des Kaufvertrages zur Verfügung stellen, weil die Boots-Kaskoversicherung bei Verkauf kraft Gesetz auf den Erwerber übergeht. Das Versicherungsgesetz (VVG) gewährt dabei nicht dem Versicherungsnehmer, sondern nur dem Käufer und dem Versicherer ein Kündigungsrecht.
Was muss beachtet oder welche Fristen müssen eingehalten werden, wenn man die Bootsversicherung kündigen möchte, aber das Boot noch in Besitz ist?
Es muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf in schriftlicher Form eingehalten werden.
Wie wird ermöglicht, dass Sie im Schadensfall schnellstmögliche Hilfe erhalten?
Durch unsere „SeaHelp-Helpline“ erhalten Sie im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschadens die schnellst- und bestmögliche Hilfe (auch auf See). So ist es gewährleistet, dass Sie im Schadensfall 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr sofort Unterstützung bei der Organisation der notwendigen Schadenabwicklungsmaßnahme zur Bootsversicherung erhalten.
Die Kombination von Pannendienst und Versicherung spart den Versicherungen Geld!
Das Ergebnis ist eine günstige Versicherungsprämie für Ihr Boot.
Wir stehen mit unseren Partnern für kompetente und schnelle Schadensabwicklung!





Die richtige Versicherung für Ihren Chartertörn!
Hier finden Sie alle Versicherungen, die Sie für den perfekten Schutz während Ihres Chartertörns benötigen.
Impressum und Rechtliches
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4802 Ebensee
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E-Mail: | insurance@sea-help.eu |
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Geschäftsführer: | Wolfgang Dauser; Robert Perger |
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