Biozidrechts-Durchführungsverordnung: Strengere Vorschriften für Antifouling-Erwerb
Ab 1. Januar 2025 gelten durch die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) strengere Vorschriften für den Kauf biozidhaltiger Produkte wie zum Beispiel Antifouling. Was ist zu beachten? Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Bei Booten werden diese oft für die Unterwasser-Anstriche genutzt (sog. Antifoulings). Werden diese unsachgemäß … Biozidrechts-Durchführungsverordnung: Strengere Vorschriften für Antifouling-Erwerb weiterlesen
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