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Contatto SeaHelp per assicurazioni
Questo è solo un estratto delle condizioni (esempio di Helvetia) di ciò che crediamo sia importante per i nostri clienti. Per la versione completa dell’assicurazione, si prega di fare riferimento alle condizioni generali.
La vostra nave, compresi gli accessori e il tender, tutte le attrezzature nautiche come GPS, pilota automatico, tutte le attrezzature tecniche, telone, pannello solare, generatore eolico, persino il binocolo, la radio, ecc. sono assicurate. Anche gli effetti personali fino al 10% dell’importo totale assicurato (massimo, tuttavia, fino a 3.500 EUR) sono inclusi in caso di smarrimento o furto.
Tutti i rischi sono assicurati, ad es.collisione, incaglio, furto, incendio, tempesta, grandine, affondamento, trasporto, alaggio / varo e molto altro. ad eccezione delle esclusioni fiscali elencate in base alle nostre condizioni.
Naturalmente, l’importo che hai deciso di assicurare, è considerato fisso e sarà la somma che verrò ritenuta valida in caso di danni, in conformità con tutti i requisiti legali.
l danno parziale verrà rimborsato fino all’importo della somma assicurativa in base alla fattura di riparazione senza detrazioni “nuovo per vecchio”.
Se è necessario il salvataggio e / o lo smaltimento, i costi risultanti sono coperti con una somma di € 30.000!
Anche il rischio di trasporto terrestre, marittimo e di gru è assicurato.
Hai avuto un contatto con il fondale? I costi di ispezione necessari, indipendentemente dal fatto che si riscontri un danno o meno, sono assicurati.
Tale danno si verifica facilmente. Non escludiamo neppure questo danno, al fine di evitare costi.
Sono inoltre assicurati lesioni personali, danni alla proprietà, noleggio e perdite finanziarie.
Per richieste ingiustificate di risarcimento danni da parte di terzi, saranno sostenute le spese giudiziarie e legali.
La tua nave è stata danneggiata da terzi, ma non possono pagarti a causa di fallimento o assicurazione insufficiente. Con noi hai ancora una copertura assicurativa.
Anche i danni derivanti dall’uso di tender appartenenti all’imbarcazione o da attrezzature per sport acquatici sono assicurati.
Sono coperti (nella responsabilità) i danni derivanti, ad esempio, dall’inquinamento delle acque, comprese le acque sotterranee.
Non è prevista alcuna franchigia in caso di perdita totale dell’imbarcazione assicurata a seguito di furto con scasso e danni causati da incendio, incendio doloso e fulmini. In caso di danni a gommoni e rimorchi documentati nella polizza, la franchigia è generalmente di € 500.
Die Haftpflichtdeckung gilt im gleichen Gebiet wie die Kaskodeckung.
Italien | € 6 Mio. (€ 5 Mio. für Personenschaden und € 1 Mio. für Sachschaden) |
Spanien | € 336.568 (€ 240.406 für Personenschaden und € 96.162 für Sachschaden) |
Kroatien | 3,5 Mio. Kuna (ca. € 486.000) |
Griechenland | € 500.000 für Sachschäden und € 150.000 für Umweltschäden |
Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflicht-versicherung (Deckungssumme entnehmen Sie der Police) versichert gilt, kann auch dieses Problem gelöst werden.
Lässt sich eine gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht realisieren, behandelt Ihre eigene Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung Sie wie ein „Unfallopfer“.
Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses seinen festen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der Schweiz gehabt hat.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden an dem in der Police genannten Boot, da diese auch bei Fremdverschulden über die bewährte Kaskodeckung versichert werden können.
Der ständige Liegeplatz/Standort des Bootes im Sommer und im Winter muss sich im europäischen Raum befinden.
Die sogenannten „blauen Karten“, auch Zertifikate genannt, werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt, d.h. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise nunmehr auf weißem Papier. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine Änderungen.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag des Eingangs durch Post, Fax oder Email beim Versicherer. Die Antragsdaten und Unterlagen müssen auch vollständig vorhanden sein.
Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen mit gültigem Führerschein ist mitversichert.
Nein, aber wir können einen Sonderrabatt geben, wenn das Boot nicht genützt wird und es sich nur im Hafen oder an Land befindet und nicht aktiv genützt wird.
Bei Verkauf muss der Kaufvertrag dem Versicherer übermittelt werden, da es keine automatische Bekanntgabe an den Versicherer über Ab- An- und Ummeldungen durch eine offizielle Stelle gibt . Der Verkäufer erhält dann anteilig die Prämie zurück.
Der Käufer kann die Versicherung dann auf seinen Namen bei uns weiter führen, es wird aber ein neuer Vertrag abgeschlossen.
Es muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf in schriftlicher Form eingehalten werden.
Durch unsere „SeaHelp-Helpline“ erhalten Sie im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschadens die schnellst- und bestmögliche Hilfe (auch auf See). So ist es gewährleistet, dass Sie im Schadensfall 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr sofort Unterstützung bei der Organisation der notwendigen Schadenabwicklungsmaßnahme zur Bootsversicherung erhalten.
Für die Versicherungsdauer sind alle Gefahren gedeckt, z.B. Diebstahl, Feuer, Sinken, Grundberührung, Kollision u.v.m; Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Im Schadenfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Versicherungsschutz für Ihr Boot / Ihre Yacht besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen.
An erster Stelle ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für die Feststellung des Bootswertes verantwortlich. Dabei sind insbesondere Wertgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise oder Fotos sehr hilfreich.
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Ja, es muss eine geeignete Diebstahlsicherung angebracht werden.
Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen.
(Beispiel Boot 40.000 Euro / Außenborder 12.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 52.000 Euro)
Das sind zur Ausübung des Wassersportes erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Ja, es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt in der Boots- bzw. Yacht-Kaskoversicherung. Die höchste Rabattstufe beträgt 40%.
Sie können Ihren Trailer gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Sturm versichern.
La combinazione di servizio di soccorso stradale e assicurazione fa risparmiare denaro alle compagnie assicurative!
Il risultato è un premio assicurativo economico per la tua barca.
Insieme ai nostri partner, siamo sinonimo di elaborazione dei reclami competente e veloce!
Dal lunedì al venerdì: 09:00 - 12:00 ora e 13:00 - 16:00 ora
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Vermittlerangaben:
Sea-Help Insurance Broker GmbH ist Gewerblicher Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Zi 76 GewO 1994 und als solcher mit der Nummer Gisa-Zahl 32509465 in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
Diese Eintragung kann unter www.gisa.gv.at überprüft werden. Die Sea-Help Insurance Broker GmbH ist von den Versicherern bevollmächtigt, Prämien entgegenzunehmen.
Informations- und Marktgrundlagen
Sea-Help Insurance Broker GmbH ist eine der führenden Spezialisten für Yachtversicherungen. Um unseren Kunden den perfekten Versicherungsschutz zu bieten bedarf es mehr, als nur Preis und Leistung zu vergleichen. Es geht auch darum, die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Bootseigentümern zu verstehen und zu würdigen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Bootsversicherungen, Yacht und Motoryachtversicherungen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sea-Help Insurance Broker GmbH Ihnen ausschließlich die eigenen mit den beteiligten Versicherern erarbeiteten Versicherungsprodukte anbietet und eine weitergehende Beratung oder Auswahl von anderen Versicherern oder Produkten nicht leisten kann. Andere Sparten als die Versicherungszweige “See-, Binnensee-und Flussschifffahrt werden derzeit nicht angeboten.
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erfolgt in Form einer prozentualen Provision und einer Aufwandsentschädigung pro vermitteltem Versicherungsvertrag.
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Wirtschaftliche Verflechtungen:
Der Versicherungsmakler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens, umgekehrt besitzt auch kein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines bestimmten Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers.
Vermittler-Beschwerdestelle
Für die außergerichtliche Hilfe zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen, die Versicherungen betreffen, steht Ihnen folgende Beschwerdestelle zur Verfügung:
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich
Web: www.wko.at
Versicherungsaufsichtsbehörde Österreichische Finanzmarktaufsicht
Schlichtungsstelle Finanzmarktaufsicht: www.fma.gv.at
Otto Wagner Platz 5
1090 Wien
Tel: (+43-1) 249 59 – 0
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