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Sea-Help Insurance Broker GmbH

Yacht insurance

Yacht insurance for your sailing yacht, motor yacht or boat

As the leading European nautical breakdown service, SeaHelp also offers insurance for boats and yachts.
Yacht insurance – for perfect insurance cover, it takes more than just comparing price and performance. It’s also about understanding and appreciating the different needs of boat owners. Not only do we have a wealth of expertise and experience; with us you can count on personal and competent service, especially when it comes to claims settlement. We are your contact for boat insurance, yacht and motor yacht insurance. The SeaHelp principle: Minimise damage as far as possible already by the local emergency services in order to be able to offer members reasonable insurance premiums and coverage. The reinsurers reward this with reduced premiums, which SeaHelp passes on to its members. SeaHelp Insurance policyholders also benefit from a personal contact person on site, who normally guarantees quick and uncomplicated claims settlement.

Therefore trust in SeaHelp Yacht insurance

Do you have any questions?

Customer service
SeaHelp Insurance executive Director Robert Perger

Robert Perger

SeaHelp contact person for yacht insurance

+43 (0) 6133 - 6272 90

Brief overview and coverages

Important note!

This is only a cover statement (as an example from Helvetia) where we believe this is important for our customers. Please refer to the general conditions for the full scope of insurance.

Your ship including accessories and indicated dinghy, all nautical equipment such as GPS, autopilot, all technical equipment, tarpaulin, solar panel, wind generator, even binoculars, radio, etc. are insured according to the conditions. Even personal belongings up to 10% of the total insurance sum (up to a maximum of EUR 3,500.-) are also insured in the event of loss through robbery or theft.

All risks such as collision, grounding, theft, fire, storm, hail, sinking, transport, ditching/retrieval, etc. are insured, with the exception of the exclusions listed in our terms and conditions.

It goes without saying that the sum insured selected by you is agreed as a fixed rate, which we use in accordance with all legal requirements in the event of damage.

Partial damages are reimbursed up to the amount of the sum insured on the basis of the repair invoice without deductions “new for old”.

If salvage and/or disposal is necessary, the resulting costs are covered with a sum of € 30,000!

The risk of land, sea transport and cranes is also insured.

You’ve touched ground with your ship. The necessary inspection costs, regardless of whether damage is found, are insured.

Such damage happens quickly. In order that you do not have to bear these costs, we do not exclude such damages.

Personal injury, damage to property, rent and financial losses are also insured.

For unjustified claims for damages on the part of third parties, the court and lawyer’s fees for legal defence will be paid.

Your ship has been damaged by a third party, who cannot pay due to insolvency or insufficient sum insured. With us you still have insurance cover.

Also insured are damages resulting from the use of dinghies belonging to the vehicle and of water sports equipment, if these are specified.

Covered (under liability) are losses arising, for example, from the pollution of water, including groundwater.

There is no deductible in the event of total loss of the insured boat due to burglary and damage caused by fire, arson and lightning. In the case of damage to dinghies and trailers documented in the policy, the deductible is generally € 500,-.

Insurance FAQ - Frequently asked questions

General questions about boat insurance
Die Haftpflichtdeckung gilt im gleichen Gebiet wie die Kaskodeckung.
Italien€ 6 Mio. (€ 5 Mio. für Personenschaden und € 1 Mio. für Sachschaden)
Spanien€ 336.568 (€ 240.406 für Personenschaden und € 96.162 für Sachschaden)
Kroatien3,5 Mio. Kuna (ca. € 486.000)
Griechenland€ 500.000 für Sachschäden und € 150.000 für Umweltschäden

Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflicht-versicherung (Deckungssumme entnehmen Sie der Police) versichert gilt, kann auch dieses Problem gelöst werden.

Lässt sich eine gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht realisieren, behandelt Ihre eigene Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung Sie wie ein „Unfallopfer“.

Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses seinen festen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der Schweiz gehabt hat.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden an dem in der Police genannten Boot, da diese auch bei Fremdverschulden über die bewährte Kaskodeckung versichert werden können.

Der ständige Liegeplatz/Standort des Bootes im Sommer und im Winter muss sich im europäischen Raum befinden.
Die sogenannten „blauen Karten“, auch Zertifikate genannt, werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt, d.h. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise nunmehr auf weißem Papier. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine Änderungen.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag des Eingangs durch Post, Fax oder Email beim Versicherer. Die Antragsdaten und Unterlagen müssen auch vollständig vorhanden sein.
Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen mit gültigem Führerschein ist mitversichert.
Nein, aber wir können einen Sonderrabatt geben, wenn das Boot nicht genützt wird und es sich nur im Hafen oder an Land befindet und nicht aktiv genützt wird.

Bei Verkauf muss der Kaufvertrag dem Versicherer übermittelt werden, da es keine automatische Bekanntgabe an den Versicherer über Ab- An- und Ummeldungen durch eine offizielle Stelle gibt . Der Verkäufer erhält dann anteilig die Prämie zurück.
Der Käufer kann die Versicherung dann auf seinen Namen bei uns weiter führen, es wird aber ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Es muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf in schriftlicher Form eingehalten werden.
Durch unsere „SeaHelp-Helpline“ erhalten Sie im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschadens die schnellst- und bestmögliche Hilfe (auch auf See). So ist es gewährleistet, dass Sie im Schadensfall 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr sofort Unterstützung bei der Organisation der notwendigen Schadenabwicklungsmaßnahme zur Bootsversicherung erhalten.
Frequently asked questions about boat & yacht hull insurance
Für die Versicherungsdauer sind alle Gefahren gedeckt, z.B. Diebstahl, Feuer, Sinken, Grundberührung, Kollision u.v.m; Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Im Schadenfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Versicherungsschutz für Ihr Boot / Ihre Yacht besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen.
An erster Stelle ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für die Feststellung des Bootswertes verantwortlich. Dabei sind insbesondere Wertgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise oder Fotos sehr hilfreich.
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Ja, es muss eine geeignete Diebstahlsicherung angebracht werden.

Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen.

(Beispiel Boot 40.000 Euro / Außenborder 12.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 52.000 Euro)

Das sind zur Ausübung des Wassersportes erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Ja, es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt in der Boots- bzw. Yacht-Kaskoversicherung. Die höchste Rabattstufe beträgt 40%.
Sie können Ihren Trailer gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Sturm versichern.

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The combination of breakdown service and insurance saves the insurance companies money.

The result is a favourable insurance premium for your boat.

Together with our partners we stand for competent and fast claims handling!

Imprint of the SeaHelp Insurance Broker GmbH

SeaHelp Insurance Broker GmbH

Managing Directors: Wolfgang Dauser, Robert Perger
Röschenweg 5 | 4801 Traunkirchen | Austria
+43 (0) 6133 - 6272 90
Office hours

Monday to Friday: 09:00 - 12:00 hours and 13:00 - 16:00 hours

Bank details

Bank: Sparkasse OOE
BIC/SWIFT: ASPKAT2LXXX
IBAN: AT50 2032 0321 0036 0315

Contact form SeaHelp Insurance Broker GmbH

Rechtliche Hinweise der Sea-Help Insurance Broker GmbH: Die Sea-Help Insurance Broker GmbH, im folgenden Sea-Help genannt, prüft und aktualisiert die Informationen auf ihrer Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Entwürfe und Pläne unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Informationen und Preise ohne Gewähr. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos erfolgt keine Haftung. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Sea-Help ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich Sea-Help das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Sea-Help-Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung von Sea-Help. Vermittlerangaben: Sea-Help Insurance Broker GmbH ist Gewerblicher Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Zi 76 GewO 1994 und als solcher mit der Nummer Gisa-Zahl 32509465 in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Diese Eintragung kann unter www.gisa.gv.at überprüft werden. Die Sea-Help Insurance Broker GmbH ist von den Versicherern bevollmächtigt, Prämien entgegenzunehmen. Informations- und Marktgrundlagen Sea-Help Insurance Broker GmbH ist eine der führenden Spezialisten für Yachtversicherungen. Um unseren Kunden den perfekten Versicherungsschutz zu bieten bedarf es mehr, als nur Preis und Leistung zu vergleichen. Es geht auch darum, die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Bootseigentümern zu verstehen und zu würdigen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Bootsversicherungen, Yacht und Motoryachtversicherungen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sea-Help Insurance Broker GmbH Ihnen ausschließlich die eigenen mit den beteiligten Versicherern erarbeiteten Versicherungsprodukte anbietet und eine weitergehende Beratung oder Auswahl von anderen Versicherern oder Produkten nicht leisten kann. Andere Sparten als die Versicherungszweige “See-, Binnensee-und Flussschifffahrt werden derzeit nicht angeboten. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erfolgt in Form einer prozentualen Provision und einer Aufwandsentschädigung pro vermitteltem Versicherungsvertrag. Die auf diesen Websites enthaltenen Informationen stellen keine Beratung über die Produkte oder die dargestellten Sachverhalte dar, sofern nicht ausdrücklich anderes dargestellt wird. Die angegebenen Informationen dienen somit ausschließlich Informationszwecken und stellen – sowohl nach österreichischem als auch nach ausländischem Versicherungs- und Vermittlerrecht – weder eine Aufforderung, ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes, insbesondere zu einem Versicherungsprodukt oder einer Dienstleistung seitens SeaHelp dar oder sollen eine derartige Entscheidung beeinflussen. Jede konkrete Entscheidung für den Kauf oder Verkauf eines Versicherungsproduktes oder einer Dienstleistung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Die Inhalte dürfen nicht als Vermögens-, Rechts- oder Steuerberatung ausgelegt werden. Wirtschaftliche Verflechtungen: Der Versicherungsmakler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens, umgekehrt besitzt auch kein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines bestimmten Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers. Vermittler-Beschwerdestelle Für die außergerichtliche Hilfe zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen, die Versicherungen betreffen, steht Ihnen folgende Beschwerdestelle zur Verfügung: Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich Web: www.wko.at Versicherungsaufsichtsbehörde Österreichische Finanzmarktaufsicht Schlichtungsstelle Finanzmarktaufsicht: www.fma.gv.at Otto Wagner Platz 5 1090 Wien Tel: (+43-1) 249 59 – 0 Web: www.fma.gv.at