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Sea-Help Insurance Broker GmbH

Yachtversicherung

Yachtversicherung für Ihre Segelyacht, Motoryacht oder Ihr Boot

Als führender nautischer europäischer Pannendienst bietet SeaHelp auch Versicherungen für Boote und Yachten an.
Yachtversicherung – für den perfekten Versicherungsschutz bedarf es mehr, als nur Preis und Leistung zu vergleichen. Es geht auch darum, die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Bootseigentümern zu verstehen und zu würdigen. Wir verfügen nicht nur über eine Fülle an Expertise und Erfahrung; bei uns dürfen Sie auf persönlichen und kompetenten Service zählen, vor allem bei der Schadensabwicklung. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Bootsversicherungen, Yacht und Motoryachtversicherungen. Das SeaHelp-Prinzip: Schäden schon durch die Einsatzkräfte vor Ort möglichst minimieren, um den Mitgliedern vernünftige Versicherungsprämien und Deckungen anbieten zu können. Das honorieren die Rückversicherer mit reduzierten Prämien, die SeaHelp an seine Mitglieder weiter gibt. SeaHelp Insurance Versicherte profitieren zusätzlich von einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort, der im Normalfall eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung garantiert.

Vertrauen Sie deshalb auf SeaHelp Yachtversicherungen.

Haben Sie Fragen?

Kundenberatung
SeaHelp Insurance Geschäftsführer Robert Perger

Robert Perger

SeaHelp Ansprechpartner für Yachtversicherungen
+43 (0) 6133 - 6272 90

Kurzübersicht und Deckungen

Wichtiger Hinweis!

Dies ist nur ein Deckungsauszug (als Beispiel von Helvetia) wo wir glauben, das dies für unsere Kunden wichtig ist. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen.

Ihr Schiff samt Zubehör und angezeigtem Beiboot (Dingi), die gesamte nautische Ausrüstung wie GPS, Autopilot, alle technischen Einrichtungen, Persenning, Solarpanel, Windgenerator, selbst das Fernglas, Radio, etc. gelten bedingungsgemäß versichert. Sogar persönliche Gegenstände bis zu 10 % der Gesamtversicherungssumme (maximal jedoch bis zu EUR 3.500,–) sind im Fall von Verlust durch Raub oder Diebstahl mitversichert.

Versichert sind alle Gefahren wie z.B. Kollision, Grundberührung, Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel, Sinken, Transport, Zuwasserlassen/Anlandholen, uvm. mit Ausnahme der taxativ angeführten Ausschlüsse analog unserer Bedingungen.

Selbstverständlich ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme als Fixe Taxe vereinbart, welche wir nach allen gesetzlichen Vorgaben im Schadensfall heranziehen.
Teilschäden werden bis zur Höhe der Versicherungssumme auf Basis der Reparaturrechnung ohne Abzüge „Neu für Alt“ erstattet.
Ist eine Bergung und/oder Entsorgung erforderlich, sind die daraus entstehenden Kosten mit einer Summe von € 30.000 abgedeckt!
Das Risiko Land, Seetransport sowie Kranen ist mitversichert.
Sie hatten mit Ihrem Schiff eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten, unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird, sind versichert.
Solche Schäden passieren schnell. Damit Sie nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, sind bei uns diese Schäden auch nicht ausgeschlossen.
Personen-, Sach, sowie Miet -und Vermögensschäden sind mitversichert.
Für unberechtigte Schadenersatzansprüche seitens Dritter werden die Gerichts und Anwaltskosten für die juristische Abwehr übernommen.
Ihr Schiff wurde von einem Dritten beschädigt, kann aber durch Insolvenz oder zu geringer Versicherungssumme nicht zahlen. Bei uns haben Sie trotzdem Versicherungsschutz.
Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen, wenn diese angegeben werden.
Gedeckt (in der Haftpflicht) sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.
Kein Selbstbehalt besteht bei Totalverlust des versicherten Bootes infolge von Einbruchdiebstahl und bei Schäden durch Brand, Brandstiftung und Blitzschlag. Bei Schäden an in der Police dokumentierten Beibooten und Trailern beträgt der Selbstbehalt generell € 500,- .

Versicherung FAQ – Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zu Bootsversicherungen
Die Haftpflichtdeckung gilt im gleichen Gebiet wie die Kaskodeckung.
Italien€ 6 Mio. (€ 5 Mio. für Personenschaden und € 1 Mio. für Sachschaden)
Spanien€ 336.568 (€ 240.406 für Personenschaden und € 96.162 für Sachschaden)
Kroatien3,5 Mio. Kuna (ca. € 486.000)
Griechenland€ 500.000 für Sachschäden und € 150.000 für Umweltschäden

Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflicht-versicherung (Deckungssumme entnehmen Sie der Police) versichert gilt, kann auch dieses Problem gelöst werden.

Lässt sich eine gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht realisieren, behandelt Ihre eigene Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung Sie wie ein „Unfallopfer“.

Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenereignisses seinen festen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder der Schweiz gehabt hat.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden an dem in der Police genannten Boot, da diese auch bei Fremdverschulden über die bewährte Kaskodeckung versichert werden können.

Der ständige Liegeplatz/Standort des Bootes im Sommer und im Winter muss sich im europäischen Raum befinden.
Die sogenannten „blauen Karten“, auch Zertifikate genannt, werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt, d.h. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise nunmehr auf weißem Papier. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine Änderungen.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag des Eingangs durch Post, Fax oder Email beim Versicherer. Die Antragsdaten und Unterlagen müssen auch vollständig vorhanden sein.
Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen mit gültigem Führerschein ist mitversichert.
Nein, aber wir können einen Sonderrabatt geben, wenn das Boot nicht genützt wird und es sich nur im Hafen oder an Land befindet und nicht aktiv genützt wird.

Bei Verkauf muss der Kaufvertrag dem Versicherer übermittelt werden, da es keine automatische Bekanntgabe an den Versicherer über Ab- An- und Ummeldungen durch eine offizielle Stelle gibt . Der Verkäufer erhält dann anteilig die Prämie zurück.
Der Käufer kann die Versicherung dann auf seinen Namen bei uns weiter führen, es wird aber ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Es muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf in schriftlicher Form eingehalten werden.
Durch unsere „SeaHelp-Helpline“ erhalten Sie im Falle eines Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschadens die schnellst- und bestmögliche Hilfe (auch auf See). So ist es gewährleistet, dass Sie im Schadensfall 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr sofort Unterstützung bei der Organisation der notwendigen Schadenabwicklungsmaßnahme zur Bootsversicherung erhalten.
Häufige Fragen zum thema Boots- & Yacht Kaskoversicherungen
Für die Versicherungsdauer sind alle Gefahren gedeckt, z.B. Diebstahl, Feuer, Sinken, Grundberührung, Kollision u.v.m; Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Im Schadenfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Versicherungsschutz für Ihr Boot / Ihre Yacht besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen.
An erster Stelle ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für die Feststellung des Bootswertes verantwortlich. Dabei sind insbesondere Wertgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise oder Fotos sehr hilfreich.
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Ja, es muss eine geeignete Diebstahlsicherung angebracht werden.

Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen.

(Beispiel Boot 40.000 Euro / Außenborder 12.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 52.000 Euro)

Das sind zur Ausübung des Wassersportes erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Ja, es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt in der Boots- bzw. Yacht-Kaskoversicherung. Die höchste Rabattstufe beträgt 40%.
Sie können Ihren Trailer gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion und Sturm versichern.

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DIE KOMBINATION VON PANNENDIENST UND VERSICHERUNG SPART DEN VERSICHERUNGEN GELD!

DAS ERGEBNIS IST EINE GÜNSTIGE VERSICHERUNGSPRÄMIE FÜR IHR BOOT.

Wir stehen mit unseren Partnern für kompetente und schnelle Schadensabwicklung!

Impressum der Sea-Help Insurance Broker GmbH

Sea-Help Insurance Broker GmbH

Geschäftsführer: Wolfgang Dauser, Robert Perger
Röschenweg 5 | 4801 Traunkirchen | Österreich
+43 (0) 6133 - 6272 90
Bürozeiten

Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Bankverbindung

Bank: Sparkasse OOE
BIC/SWIFT: ASPKAT2LXXX
IBAN: AT50 2032 0321 0036 0315

Kontaktformular Sea-Help Insurance Broker GmbH

Rechtliche Hinweise der Sea-Help Insurance Broker GmbH: Die Sea-Help Insurance Broker GmbH, im folgenden Sea-Help genannt, prüft und aktualisiert die Informationen auf ihrer Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Entwürfe und Pläne unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Informationen und Preise ohne Gewähr. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos erfolgt keine Haftung. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Sea-Help ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich Sea-Help das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Sea-Help-Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung von Sea-Help. Vermittlerangaben: Sea-Help Insurance Broker GmbH ist Gewerblicher Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Zi 76 GewO 1994 und als solcher mit der Nummer Gisa-Zahl 32509465 in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Diese Eintragung kann unter www.gisa.gv.at überprüft werden. Die Sea-Help Insurance Broker GmbH ist von den Versicherern bevollmächtigt, Prämien entgegenzunehmen. Informations- und Marktgrundlagen Sea-Help Insurance Broker GmbH ist eine der führenden Spezialisten für Yachtversicherungen. Um unseren Kunden den perfekten Versicherungsschutz zu bieten bedarf es mehr, als nur Preis und Leistung zu vergleichen. Es geht auch darum, die unterschiedlichen Anforderungsprofile von Bootseigentümern zu verstehen und zu würdigen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Bootsversicherungen, Yacht und Motoryachtversicherungen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Sea-Help Insurance Broker GmbH Ihnen ausschließlich die eigenen mit den beteiligten Versicherern erarbeiteten Versicherungsprodukte anbietet und eine weitergehende Beratung oder Auswahl von anderen Versicherern oder Produkten nicht leisten kann. Andere Sparten als die Versicherungszweige „See-, Binnensee-und Flussschifffahrt werden derzeit nicht angeboten. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erfolgt in Form einer prozentualen Provision und einer Aufwandsentschädigung pro vermitteltem Versicherungsvertrag. Die auf diesen Websites enthaltenen Informationen stellen keine Beratung über die Produkte oder die dargestellten Sachverhalte dar, sofern nicht ausdrücklich anderes dargestellt wird. Die angegebenen Informationen dienen somit ausschließlich Informationszwecken und stellen – sowohl nach österreichischem als auch nach ausländischem Versicherungs- und Vermittlerrecht – weder eine Aufforderung, ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes, insbesondere zu einem Versicherungsprodukt oder einer Dienstleistung seitens SeaHelp dar oder sollen eine derartige Entscheidung beeinflussen. Jede konkrete Entscheidung für den Kauf oder Verkauf eines Versicherungsproduktes oder einer Dienstleistung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Die Inhalte dürfen nicht als Vermögens-, Rechts- oder Steuerberatung ausgelegt werden. Wirtschaftliche Verflechtungen: Der Versicherungsmakler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens, umgekehrt besitzt auch kein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines bestimmten Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers. Vermittler-Beschwerdestelle Für die außergerichtliche Hilfe zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen, die Versicherungen betreffen, steht Ihnen folgende Beschwerdestelle zur Verfügung: Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich Web: www.wko.at Versicherungsaufsichtsbehörde Österreichische Finanzmarktaufsicht Schlichtungsstelle Finanzmarktaufsicht: www.fma.gv.at Otto Wagner Platz 5 1090 Wien Tel: (+43-1) 249 59 – 0 Web: www.fma.gv.at