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Im Notfall die Profis rufen

Bergung bei Havarie

Hilfe bei Bootshavarie

Rufen Sie uns an, und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Bootsbergungen und Hilfe auf See!

SeaHelp verfügt sowohl über die erforderliche Ausstattung als auch über die entsprechende Erfahrung, um Bergungen so materialschonend, wie den Umständen nach möglich, durchzuführen. Ausgebildete Taucher, Bergeballone, Hochleistungspumpen und geschultes Personal werden mit (fast) jeder Herausforderung fertig. Zusätzlich haben die Bergeprofis von SeaHelp ein System entwickelt, mit dem Yachten schnell, sicher und schonend von felsigem Untergrund geborgen werden können.

Nur eines steht fest:
Die Gesetze der Physik kann auch SeaHelp nicht außer Kraft setzen!

Was gibt es zu beachten?

  • Die Bootsbergungen müssen grundsätzlich vom Eigner bezahlt werden, jedoch wenn die Yacht kaskoversichert ist können die Bergekosten bei den Versicherungen geltend gemacht werden.
    > Kostenloses Versicherungsangebot anfordern
  • Führt SeaHelp die Bergung durch, wird kann direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.
  • Häufig bieten sich kroatische Fischer oder Diving-Center für Bergungen von Schiffen an. Diese haften jedoch nie für Schäden, die unnotwendiger Weise bei der Bergung verursacht werden.
  • Zahlreiche Yachten sind beim Abbergen gesunken und die Versicherung hat nicht bezahlt, da der Versicherungssachverständige die Ursache für die Havarie nicht feststellen konnte.
  • Wir sind für Schäden, die eventuell bei der Bootsbergung passieren oder bei Totalverlust des Versicherungsgegenstandes auf eine Höhe von bis zu 10 Mio € versichert.
  • Wenn bei einer Bergung ein Tank bricht und Treibstoff austritt (Umweltschaden), haftet normaler weise der Auftraggeber der Bergung und somit der Eigner.
    Nicht bei SeaHelp! Denn wir sind versichert!

Was ist bei einer Havarie zu tun?

  • Sofort melden an SeaHelp > Notruf richtig absetzen
    (SeaHelp verständigt umgehend die Behörden, SAR, Kapitanerie)
  • SeaHelp kommt bei einer Bootshavarie so schnell als möglich zu Hilfe, um Schadensminimierug durchzuführen.

    (Zur Schadensminimierung ist der Eigner verpflichtet)

  • Verständigen der Kaskoversicherung (wenn Kasko versichert)
    > Kostenloses Versicherungsangebot anfordern
  • Anfertigen einer Havariemeldung beim zuständigen Hafenamt
  • SeaHelp legt ein verbindliches, schriftliches Angebot vor.
  • Abbergen der Yacht durch die beauftragte Bergefirma
  • Ort der Yacht dem Versicherungssachverständigen bekannt geben.

Von SeaHelp durchgeführte Bergungen:

Impressionen einiger Bergungseinsätzen von SeaHelp