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Vollmacht Generator

Um Ihnen die Boots-Leihe auf Zeit als Besitzverhältnis – egal ob Sie Leihgeber oder -nehmer sind – im In- und Ausland zu erleichtern, haben wir diesen Vollmacht-Generator für Sea Help-Mitglieder erstellt. Auch Nicht-Mitglieder können diesen Service kostenlos nutzen.

Der webbasierte Vollmacht-Generator von Sea Help hilft Ihnen insbesondere, wenn Sie – als Besitzer – leihweise ein Boot oder eine Yacht nutzen wollen, ohne dass der Eigner selbst dabei ist, oder wenn Sie Ihr eigenes Boot oder Ihre Yacht an eine Person verleihen wollen, ohne dass Sie selbst – als Eigentümer – bei der Übergabe oder der Nutzung der Sache vor Ort sein müssen.

Und so funktioniert es: Der Eigner erstellt mittels untenstehenden Links ganz einfach eine Vollmacht, in welche er neben seinen eigenen auch die Daten des Bevollmächtigten einträgt, sowie weitere Festlegungen wie etwa den Leih-Zeitraum sowie den Bevollmächtigungs-Zweck vermerkt.

Der kostenlose Vollmacht-Generator prüft, ob alle nötigen Angaben gemacht wurden, erstellt die Vollmacht in Echtzeit, wandelt diese in ein PDF um und sendet diese dann sofort an den Vollmachtgeber; der Bevollmächtigte wird per Mail davon informiert, dass er bevollmächtigt wurde.

Vorteil: der kostenlose Vollmacht-Generator von Sea Help übersetzt dabei automatisch in die Sprachen Kroatisch, Italienisch und Deutsch – je nach Wohnsitz des Vollmachtgebers und -nehmers. Sollte der Wohnsitz in einem anderen Staat liegen, wird automatisch ins Englische übersetzt.

Da sich die Vollmacht jeweils nach dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft richtet (Leihe), ist sie grundsätzlich formlos möglich, das bedeutet, eine Unterschrift reicht aus, denn: wirksam erteilt ist die Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber sie dem bevollmächtigten Vertreter im Innenverhältnis durch Erklärung erteilt (sogenannte Innenvollmacht). Gerade im Ausland dürfte es jedoch sinnvoll sein, sich die Bevollmächtigung beglaubigen zu lassen.

Übrigens können neben natürlichen auch juristische Personen bevollmächtigt werden, etwa wenn es darum geht, das Boot von einem Marina-Mitarbeiter zur Tankstelle zu fahren und zu betanken oder zu warten. Auch der Makler, der mit dem Verkauf des eigenen Bootes betraut ist, soll bevollmächtigt sein, das Boot etwa für Probefahrten nutzen zu können.

Zu prüfen ist bei den zuletzt genannten Fallkonstellationen jedoch, ob nicht etwa eine Beauftragung (bzw. bei Vergütung ein Geschäftsbesorgungsvertrag) an dieser Stelle sinnvoller sein kann, ggf. in Kombination mit einer Bevollmächtigung.

Achtung: der Vollmacht-Generator ist ausschließlich für die unentgeltliche Überlassung einer Sache (eines Bootes) für eine bestimmte Zeit konzipiert. Insbesondere (entgeltliche) Vermietung wie zum Beispiel eine Boots-Miete, ein Charter oder (umgangssprachlich) einen entgeltlichen „Boots-Verleih“ sind nicht vom Anwendungsbereich des Vollmachtsgenerators umfasst.

Bei allen Fragen rund um den kostenlosen Vollmacht-Generator von Sea Help schreiben Sie uns einfach eine Mail: vollmacht@sea-help.eu.

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Thomas Loidl
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