Nur ein Missverständnis
Hier nun der Hintergrund zur Meldung, die schon fast an die legendäre Pressekonferenz des ehemaligen DDR-Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski am 9. November 1989 erinnert. Dadurch öffnete sich bekanntlich die Grenze zu DDR, weil Günter Schabowski die Vorlage nicht bis zum Ende gelesen hatte.
Kroatische Gastarbeiter aus Deutschland hatten COVID-19
Fakt ist: Alemka Markotić, Leiterin der Klinik für Infektionskrankheiten Fran Mihaljevic in Zagreb, gab dem kroatischen Sender HRT ein Interview, in dem es unter anderem um eingeschleppte Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 ging. Konkret hatten zwei kroatische Gastarbeiter, die über eine Arbeitsstelle in Deutschland verfügen, einen Wochenendurlaub bei ihren Familien in Virovitica/Kroatien verbracht. Am Tag der Rückreise hätten beide gesundheitliche Probleme, die auf COVID-19 hindeuten, gezeigt und seien positiv getestet worden.
Einreise mit PCR-Test
In diesem Zusammenhang sagte sie, bezogen auf die 72-Stunden-Regelung für Kroaten, die im Ausland tätig sind, dem HRT (Originalzitat): „Wer nach Kroatien einreisen möchte, müsse in seinem Land einen PCR-Test durchführen, der nicht älter als 24 Stunden sein sollte.“ Und weiter im Verlauf: „Nur mit dieser Bestätigung könne man in Zukunft das Land betreten.“
Gilt nicht für „normale“ Touristen
Wer diese Zitate aus dem Gesamtkontext reißt und ohne zu hinterfragen kommentiert, könnte natürlich im Umkehrschluss zu dem Eindruck gelangen, dass Jedermann mit einem Corona-Test tatsächlich für 72 Stunden einreisen könne. Wir haben jedoch weiter recherchiert: Anlässlich einer der folgenden Pressekonferenzen hat eine Journalistin explizit nachgefragt, wie diese Aussage von Alemka Markotić zu interpretieren sei. Die Antwort, die dann aber nicht publiziert wurde, lautete, dass diese Regelung in keinem Fall für „ganz normale Touristen, bzw. Ausländer gelte“.
Verhandlungen über Tourismuskorridore hinter den Kulissen
Wie wir jedoch aus gut unterrichteten Quellen in Erfahrung bringen konnten, finden derzeit hinter den Kulissen Verhandlungen über baldige Grenzöffnungen, bzw. Tourismuskorridore statt. Aber erst dann, wenn davon nicht mehr im Konjunktiv geschrieben werden kann, sondern definitive Aussagen vorliegen und auch deren Umsetzung gesichert ist, wird SeaHelp das auch über seine Kommunikationskanäle verkünden.
Frühere Grenzöffnungen durch Abkommen möglich
Tourismusminister Gari Cappelli sagte kürzlich noch im HRT zur Problematik der COVID-19-Pandemie: „Wir meinen es ernst mit der Öffnung der Grenze und der Planung. Wir stehen in häufigem Kontakt mit einigen Ländern. Unser Ziel war es, ein gemeinsames Protokoll für alle zu erstellen. Wir sind uns bewusst, dass sich beispielsweise einige von uns wie Slowenien und Österreich, in einer besseren epidemiologischen Situation befinden und es ist logisch, dass wir mit diesen Ländern über eine frühere Öffnung der Grenzen verhandeln können“.
SeaHelp bei Facebook und Instagram
Wer keine News verpassen will, sollte uns auf Facebook und Instagram folgen. Da gibt es dann auch immer wieder zwischenzeitliche „Wasserstandsmeldungen“, anhand derer man sich selbst einen Eindruck verschaffen kann.
Update 07.05.2020:
Ein Facebook-User machte uns dankenswerter Weise darauf aufmerksam, dass doch die derzeitigen Einreisemöglichkeiten noch näher präzisiert werden sollten. Hier die Fakten.
Einreisen dürfen:
- Kroatische Staatsbürger, die nach Kroatien zurückkehren
- EWR-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die zum langfristigen Aufenthalt in Kroatien berechtigt sind. (Nachweis mittels Meldebestätigung – Boravišna dozvola (EU-Staatsbürger) bzw. Boravišna iskaznica (Drittstaatsangehörige)
- Kroatische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in HR samt deren Familienangehörigen, die selber keine HR-Staatsbürgerschaft besitzen: Möglichkeit nur für 72h einzureisen, aber auch dann gilt Heimquarantäne
- Sogenannte Spezialgruppen und auf gesonderten Antrag Schlüsselpersonal von Unternehmen.
Bedingungen:
Alle Einreisenden im Personenverkehr, außer Transitreisende und Grenzgänger für Dienstverrichtung (gilt nur für tägliche Grenzgänger zwischen Kroatien und Slowenien bzw. Ungarn), werden beim Grenzübertritt zu einer 14-tägigen Heimquarantäne oder Quarantäne verpflichtet.
Negative SARS-CoV-2 Tests werden in Kroatien derzeit nicht für die Ausnahme aus der 14-tägigen Selbstisolation anerkannt!
Zur Rückreise ins Ausland kann die kroatische Quarantäne/Selbstisolation vor Ablauf der 14 Tage verlassen werden.
Ausführliche Bestimmungen sind im Link der WKO zu finden.
[covid-19-de]