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Achtung Maut auf Europas Wasserstraßen: Gebührenfallen vermeiden: Wo und wie Sportboote zur Kasse gebeten werden

Mautpflicht auf Europas Wasserstraßen – Was Skipper wissen müssen
KI-generiertes Bild

In Europa sind nicht nur viele (Pkw-) Straßen mautpflichtig, in bestimmten europäischen Ländern fallen auch Gebühren für das Befahren von Wasserstraßen mit Sportbooten an. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten sich Skipper vorab informieren und die Maut – zumeist in Form einer Vignette – rechtzeitig vorher bezahlen.

Eine Maut ist zunächst eine Zollabgabe im Sinne eines Wegzolls. Früher nannte man diese Abgabe auch schlicht Wege- oder Brückengeld. Dahinter versteckt sich eine territorial gebundene Gebühr für die Nutzung von Verkehrsbauwerken. Das können Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunnel für Pkw-Fahrer sein – aber eben auch Wasserstraßen für Boots-Skipper.

Das kann durchaus Sinn machen, wenn es etwa um die Finanzierung bestehender oder zukünftiger Infrastruktur bzw. die Begleichung der Bau- und Betriebskosten für die Wege (Wegekosten mit dem Ziel der Herstellung einer Kostenwahrheit im Verkehr) geht; auch eine Entlastung der Umwelt und somit Verringerung der motorisierten Verkehrsteilnahme kann die Abgabe steuern helfen. Schließlich können durch eine Maut auch ganz schlicht zusätzliche Einnahmen für die (knappen) öffentlichen Kassen generiert werden.

Bei der Maut kann unterschieden werden zwischen zugangs- und nutzungsbezogenen Abgaben

Spricht man von einer Maut, lassen sich zwei Prinzipien der Berechnung unterscheiden. Bei der zugangsbezogenen Gebühr wird das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Wasserstraßen (Gebiete, Bauwerke wie z.B. Schleusen oder Kanäle) erworben, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein, beispielsweise Tag, Woche, Monat, Jahr. Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben (egal, ob auf der Straße oder auf dem Wasser).

Bei der nutzungsabhängigen Gebühr zahlt der Mautpflichtige hingegen abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung, ggf. an einer Mautstelle. Diese Gebühr kann räumlich definiert sein: zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können beispielsweise entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren.

Die Höhe der Maut wird auf den Wasserstraßen zumeist von der Länge des Bootes abhängig gemacht

Die Höhe der Maut wird – zumindest auf den Wasserstraßen – meist von der Länge des Bootes abhängig gemacht. Es gibt landesweite und streckenbezogene Mautsysteme. In Europa muss unterschieden werden, ob man mit seinem Boot auf Binnen-Wasserstraßen oder auf See-Wasserstraßen unterwegs ist.

Das Problem: es gibt keine EU-einheitliche Regelung für die Maut; die Abgaben sind nur in einigen Ländern zu entrichten, in anderen wiederum nicht, und sie gelten entweder für bestimmte Binnen- oder Seewasserstraßen.

Mautpflichtige Systeme auf Binnen-Wasserstraßen gibt es etwa in Belgien für das Flämische Gebiet und für Flandern, die Abgaben sind aber beispielsweise auch in Teilen Frankreichs und Schwedens zu entrichten.

Bekanntestes Beispiel für eine schwedische Binnenwasserstraßen-Maut ist der Göta-Kanal

Bekanntestes Beispiel für eine schwedische Binnenwasserstraßen-Maut ist der Göta-Kanal. „Der Preis für Ihr Ticket hängt von der Grösse Ihres Schiffes, der Länge der Strecke und davon ab, zu welcher Zeit während der Saison Sie reisen“, heißt es auf gotakanal.se. Der Göta-Kanal führt von Mem an der Ostsee nach Sjötorp am Vänern-See. Wer will, fährt auch nur eine oder zwei der Teilstrecken Mem-Norsholm, Berg-Motala oder Karlsborg-Sjötorp.

In der Hauptsaison (13. bis 30. Juni und 1. bis 15. August) muss man beispielsweise für ein zehn Meter langes Sportboot eine Gebühr in Höhe von umgerechnet 307 Euro für eine Teilstrecke entrichten; will man die Gesamtstrecke absolvieren (58 Schleusen, 190 Kilometer, davon 87 Kilometer gegrabener Kanal), zahlt man umgerechnet 768 Euro.

Der deutsche Nord-Ostsee-Kanal ist eine 98 Kilometer lange mautpflichtige See-Wasserstraße

Doch auch auf bestimmten europäischen See-Wasserstraßen muss man für die Benutzung zahlen. Bekanntestes Beispiel hierfür ist wohl der deutsche Nord-Ostsee-Kanal, der die Nordsee mit der Ostsee auf einer Länge von 98 Kilometern verbindet und den Booten damit die Fahrt um die Kimbrische Halbinsel (Jütland) durch Nordsee, Skagerrak und Kattegat erspart.

Aber auch für bestimmte See-Wasserstraßen in Griechenland und Italien wird u.U. eine Mautgebühr fällig. Gut beraten ist, wer sich vor Törnbeginn informiert.

Auch in Kroatien (hier sind die Gebühren seit über 10 Jahren gleich geblieben) und in Montenegro wird die Abgabe auf bestimmten See-Wasserstraßen (bzw. ganz allgemein für das jeweilige Land) fällig; hier hat sich das bekannte Vignetten- oder Permit-System für Bootsfahrer durchgesetzt, diese Permits / Vignetten können übrigens ganz bequem über SeaHelp erworben werden können (Infos dazu auf unserer SeaHelp-Seite und im Newsbereich). Außerdem finden Interessierte hier auch Infos zum Entrichten der Kurtaxe.

 

Land Gewässer/ Wasserstr. Art der Gebühr Zeitraum Gebühr - Berechungsbasis Untersch. Motor- / Segelboot Segelboot 12m / 36 kw Motorboot 12m / 367 kw Quelle
Kroatien Hoheitsgebiet-HR Befahrungsgebühr - Vignette Jahr Länge und Gesamtleistung NEIN 57,34 € 145,20 €
Schweden Göta Kanal Kanalgebühr (Einfachefahrt) Vorsaison, Hauptsaison, Nachsaison Länge und Saison 288,57 € 288,57 €
Deutschland Nord-Ostsee Kanal Befahrungsgebühr Ganzjährig Länge bzw BRT NEIN 18,00 € 18,00 €
Holland Amsterdamer Gewässer Vignette keine NEIN 43,00 € 43,00 €
Griechenland Hoheitsgebiet-GR Ein- Ausreise gebühr Monat, Jahr Gesamtlänge über 7 Meter JA 396,00 € 396,00 € (über 12m 8,- €/Monat)
Montenegro Befahrungsgebühr 1 Tag, 7 Tage, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr Länge und Dauer NEIN 216,00 € 360,00 €
Frankreich Küstengewässer DAFN Steuer für Dauerliegeplätze für Steuerinländer Tages, Wochen, Monats oder Jahr Länge (>7 m) und Gesamtleistung NEIN 565,90 € 565,90 €
Binnengewässer Vignette Länge und Gesamtleistung
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