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Teil 1: Trailern, aber richtig!

Teil 1: Trailern, aber richtig!
© A2017 FCA US LLC Dodge-Fiat-Chrysler

Die neue Boots-Saison hat längst begonnen. Viele Eigner trailern ihren schwimmenden Untersatz selbst zum Liegeplatz oder zu ihrem Urlaubsort. Das bringt viele Vorteile, so ist man beispielsweise bei der Törnplanung viel flexibler. Doch bevor das Boot Huckepack auf den Trailer geladen und angekuppelt wird, sollte sich der Trailer-Kapitän mit den Besonderheiten des Gespannfahrens vertraut machen. SeaHelp zeigt, worauf es ankommt.

Wer sein Boot huckepack auf einen Trailer stellen und damit losfahren möchte, sollte sich vorher mit den Besonderheiten des Gespannfahrens beschäftigen. Sonst drohen Beschädigungen des Bootes und der Ausrüstung, Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar ein Unfall.

Dabei ist das Trailern eigentlich ganz einfach, wenn man ein paar Dinge beachtet. Salopp gesagt, müssen Trailer und Boot zunächst einmal zueinander passen. Wer bereits ein Boot besitzt, und die Anschaffung eines Trailers plant, ist gut beraten, im Zweifel eine Nummer größer zu kaufen, denn: durch Zubehör und Ausrüstung wiegen Boote zumeist mehr als im Verkaufsprospekt angegeben.

Die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden, Auskunft geben die Fahrzeugpapiere

Der Gesetzgeber hat maximal zulässige Achslasten für Zugwagen und Trailer festgelegt, nachzulesen in den jeweiligen Fahrzeugpapieren. Diese Achslasten dürfen keinesfalls überschritten werden. Bei angekuppeltem Trailer ist zu berücksichtigen, dass die Stützlast des Trailers der Zuladung des (Pkw-) Zugfahrzeuges – und damit der Achslast der Hinterachse – zugerechnet wird.

Auch die maximale Anhängelast bei Pkw hat der Gesetzgeber genau definiert, sie ist bei Pkw auf das maximal zulässige Gesamtgewicht- und bei Geländewagen auf das 1,5-Fache des zulässigen Gesamtgewichts, höchstens jedoch auf 3,5 t, begrenzt. Achtung: hier kann die Trailer-Stützlast nicht abgerechnet werden. Welche Anhängelast ein Fahrzeug tatsächlich ziehen darf, bestimmt der Auto-Hersteller, das ist in der Zulassungsbescheinigung, Teil I, vermerkt.

Ganz einfach messen kann man die Stützlast mit einer Personenwaage und einem Kantholz

Apropos Stützlast: oft ist eine Stützlast von maximal 50 bis 100 kg, minimal jedoch 20 Prozent davon, zugelassen. Tipp: wer die Stützlast ausschöpft, verringert die Gefahr des Schlingerns während der Fahrt. Messen kann man die Stützlast etwa, indem man ein Pallholz auf eine Personenwaage stellt und darauf den abgekuppelten Trailer-Kupplungskopf positioniert.

Weitere Begrenzungen beim Trailern ergeben sich etwa aus der maximalen Höhe des Trailers samt Yacht, diese darf vier Meter nicht überschreiten. Pkw und Trailer dürfen zusammen nicht länger als 18 Meter sein, und die maximale Breite von Trailer und Yacht darf 2,55 Meter betragen (EU), ansonsten 2,50 Meter. Wes Trailer (inklusive Yacht) breiter ist, benötigt eine spezielle Genehmigung.

 

Ganz einfach messen kann man die Stützlast mit einer Personenwaage.
© Olaf von Lieres | Adobe Stock

 

Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen sollte auf eine korrekte Arretierung geachtet werden

Bis zu 3,5 t Anhängelast sind die Anhängerkupplungen als Kugelköpfe ausgeführt, darüber muss eine sogenannte Maulkupplung verwendet werden. Kugelkopf-Kupplungen gibt es in festmontierten und abnehmbaren Ausführungen. Wer eine abnehmbare Kupplung installiert, sollte unbedingt darauf achten, dass diese korrekt arretiert ist – sonst macht sich der Trailer beim Fahren ggf. selbständig.

Wer einen älteren Trailer mit 7-poliger Anhängerstecker nutzen möchte, benötigt unter Umständen einen Adapter für das Zugfahrzeug mit 13-poliger Anlage (oder umgekehrt); diese sind im Zubehör-Handel und in gut sortierten Baumärkten erhältlich.

 

Anhängerkupplung PKW
© Astrid Gast | Adobe Stock

 

Die korrekte Verzurrung hilft gegen Verrutschen und presst das Boot nach unten auf den Trailer

Wichtig beim Trailern ist eine korrekte Verzurrung der Ladung. Sie soll sicherstellen, daß das Boot einerseits fest nach unten auf den Trailer gepreßt wird und andererseits weder in Quer- noch in Längsrichtung verrutschen kann. Für die Ladungssicherung sind zusätzliche diagonale Verzurrungen nach vorn und achtern erforderlich, die beim Beschleunigen bzw. beim Abbremsen des Gespanns ein Verrutschen der Ladung verhindern.

Die häufigsten Trailerunfälle treten nach einem Sachverständigen-Gutachten des Transport-Informationsservice des Gesamtverbandes der Versicherer übrigens durch defekte Reifen auf, häufige Schadensursache sind hier zu niedrigen Luftdruck oder Überalterung der Bereifung.

 

Wichtig beim Trailern ist eine korrekte Verzurrung der Ladung.
© maho | Adobe Stock

 

Das größte Schadensrisiko bei Trailern stellt die Diebstahlsgefahr dar; dem kann vorgebeugt werden

Auch überhöhtes Trailer-Gewicht, eine überhöhte Geschwindigkeit, fehlerhafte Verzurrung oder Lastverteilung werden als Gründe für Unfälle genannt, außerdem könne eine falsche Reaktion des Fahrers, etwa beim Schlingern, einen Unfall verursachen (hier sollte nur vorsichtig gebremst werden).

Das qualitativ höchste Schadens-Risiko stellt nach dem Sachverständigen-Gutachten jedoch die Diebstahlgefahr dar. Über Nacht, ggf. sogar über einen längeren Zeitraum abgestellte Trailer mit Booten, seien ein begehrtes Diebstahlobjekt, zumal es den Dieben oft sehr leicht gemacht werde, heißt es darin.

 

Als Diebstahls-Sicherung kommen Kupplungsschlösser, Radklauen und Metallketten in Betracht.
© xbrchx | Adobe Stock

 

Als Diebstahls-Sicherung kommen Kupplungsschlösser, Radklauen und Metallketten in Betracht

Als Diebstahlsicherung kommen neben einem Kupplungsschloß auch Radklauen (ähnlich den sogenannten Parkkrallen) oder Ketten in Frage, mit denen die Felgen gegen das Drehen gesichert werden – oder gleich der gesamte Trailer an einem anderen festen Objekt fixiert werden kann. Oft belächelt – aber nach dem Gutachten der Sachverständigen „zweifelsfrei wirkungsvoll“ sei zudem die Demontage eines Rades.

Wesentlich für das Diebstahlrisiko sei aber insbesondere auch der gewählte Stellplatz, der im Idealfall auf einem bewachten Gelände liegen solle.

Auch an der Sliprampe sollte der Gespann-Fahrer einige Dinge beachten, häufig wird beim Einwässern der Lenzstopfen vergessen

Wer so gewappnet mit seinem Boots-Anhänger ohne Probleme die Sliprampe erreicht, kann nun einslippen. Dabei sollte nicht vergessen werden, vorher die Stecker Trailer-Pkw + Stecker Lichtleiste auszustecken und die Lichtleiste sowie den Propellerschutz zu entfernen. Das Boot auf dem Trailer sollte mit Leinen gesichert werden, die Lenzstopfen sollten geschlossen sein.

Nun kann das Boot eingeräumt und fahrbereit gemacht werden (Hauptschalter, Benzinhahn, Schlüssel, Quickstopp), bevor der Trailer ins Wasser gefahren wird. Achtung: das Zugfahrzeug sollte an steilen, glatten Rampen durch Gummikeile zusätzlich gesichert werden.

 

Trailer an der Sliprampe.
© Natalia Sokko | Adobe Stock

 

Hier geht es zum Teil 2 des Artikels „Trailern, aber richtig

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