Wer in diesem Sommer die beliebte Bucht von Vinišće westlich von Trogir anläuft, erlebt unter Umständen eine Überraschung: Während das Ankern dort jahrzehntelang kostenlos war, kassieren inzwischen Mitarbeiter der Hafenbehörde Ankergebühren – direkt vom Schlauchboot aus. Nachdem in den vergangenen Wochen zahlreiche Skipper über die neuen Abgaben berichtet hatten, liegen SeaHelp nun sowohl die maßgebliche Gebührenordnung der Hafenbehörde Split-Dalmatien als auch mehrere Originalquittungen vor. Sie zeigen: Die Gebühren beruhen auf einer bestehenden Tarifordnung – auch wenn viele Wassersportler davon bislang nichts wussten.
Viele Bootsfahrer fragen sich: Ist das überhaupt legal, für das Ankern dort Gebühren zu erheben? Nach übereinstimmenden Angaben der Lučka uprava Splitsko-dalmatinske županije (Hafenbehörde der Gespanschaft Split-Dalmatien) – und bestätigt von SeaHelp – werden die Gebühren nicht von einem privaten Betreiber, sondern von der zuständigen Hafenbehörde erhoben. Dafür spricht unter anderem, dass das Kontrollboot die Kennzeichnung der Hafenbehörde (ST 295715) trägt.
Ist das erlaubt?
Ja. Grundlage ist die Pravilnik o lučkim pristojbama (Gebührenordnung der Hafenbehörde Split-Dalmatien) aus dem Jahr 2023. Darin definiert Artikel 2 einen Hafenankerplatz als einen ausgewiesenen Teil des Seegebiets zum sicheren Ankern, der mit Festmacheeinrichtungen ausgestattet sein kann – aber nicht muss.
Artikel 5 regelt die Höhe der Gebühren. Nutzt ein Schiff einen solchen Hafenankerplatz, wird die reguläre Liegegebühr reduziert: um 30 Prozent, wenn Festmacheeinrichtungen vorhanden sind, beziehungsweise um 50 Prozent, wenn ausschließlich geankert wird. Zusätzlich wird eine indirekte Abfallgebühr von einem Prozent erhoben.
Nach Artikel 8 der Gebührenordnung gehört Vinišće zur Hafenkategorie III. Die hierfür geltenden Liegegebühren ergeben sich aus Tabelle IX der Verordnung.
„Damit gibt es eine klare tarifliche Grundlage für die derzeit erhobenen Ankergebühren in Vinišće“, stellt Denis Lipovac von SeaHelp Adria klar. „Die Höhe richtet sich nach der Bootslänge und der jeweiligen Hafenkategorie.“
Was kostet das Ankern konkret?
SeaHelp liegen inzwischen mehrere Quittungen der Hafenbehörde vor. Sie zeigen, wie die Gebühren in der Praxis berechnet werden.
Für ein 10 Meter langes Boot wurde beispielsweise zunächst eine reguläre Liegegebühr von 30 Euro angesetzt. Da ausschließlich geankert wurde, reduzierte sich dieser Betrag gemäß Artikel 5 der Gebührenordnung um 50 Prozent auf 15 Euro. Einschließlich der einprozentigen Abfallgebühr wurden schließlich 15,15 Euro berechnet.
Bei einer Yacht mit 14,02 Metern Länge belief sich die reguläre Liegegebühr danach auf 42,06 Euro. Nach dem vorgeschriebenen 50-Prozent-Nachlass verblieben 21,03 Euro. Zuzüglich der Abfallgebühr ergab sich ein Endbetrag von 21,24 Euro.
„Die uns vorliegenden Quittungen bestätigen, dass die Gebühren entsprechend der Tarifordnung berechnet werden“, erläutert Denis Lipovac.
Wer muss zahlen?
Nach Angaben der Hafenbehörde ist grundsätzlich der Schiffsführer beziehungsweise Betreiber des Bootes zahlungspflichtig, sobald ein offiziell ausgewiesener Hafenankerplatz genutzt wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ausschließlich geankert oder zusätzlich eine Mooring genutzt wird. Entscheidend ist allein die Nutzung des ausgewiesenen Ankergebietes. Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Höhe der Gebühr.
Was passiert, wenn man nicht bezahlt?
Diese Frage bleibt weiterhin offen. Nach Angaben von SeaHelp konnte bislang keine Rechtsvorschrift gefunden werden, aus der sich ein konkretes Bußgeld für die Nichtzahlung der Ankergebühr in Vinišće ableiten lässt.
Zwar berichten einzelne Skipper, ihnen sei bei einer Zahlungsverweigerung das Einschalten der Hafenaufsicht oder der Polizei angekündigt worden. Eine eindeutige Bußgeldregelung konnte bislang jedoch nicht verifiziert werden.
„Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand existiert keine ausdrücklich geregelte Bußgeldhöhe. Möglich wäre allerdings ein Verwaltungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Hafenordnung“, sagt Denis Lipovac.
Werden künftig weitere Ankerbuchten kostenpflichtig?
Vieles spricht dafür. Bereits 2024 veröffentlichte die Gespanschaft Split-Dalmatien ihren Plan rasporeda nautičkih sidrišta Splitsko-dalmatinske županije, in dem zahlreiche Ankerbuchten als künftig bewirtschaftete Ankergebiete ausgewiesen werden. Vinišće ist nur eines davon.
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Weitere InformationenStudie aus 2024Studie aus 2024© More i Krš
Beobachter der kroatischen Nautikbranche rechnen deshalb damit, dass nach und nach weitere bislang kostenfreie Ankerbuchten gebührenpflichtig werden könnten.
Was Skipper beachten sollten
- Gebühren dürfen ausschließlich von Mitarbeitern der zuständigen Hafenbehörde erhoben werde
- Eine Quittung sollte immer verlangt werden. Sie sollte abgestempelt sein und den Aussteller eindeutig erkennen lassen
- Wer Zweifel an der Höhe der Gebühr hat, kann sich die zugrundeliegende Gebührenordnung zeigen lassen
- Bei Unsicherheiten empfiehlt sich zudem ein Blick auf Dienstausweis und Behördenzugehörigkeit des Mitarbeiters.














