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Bootsführerschein Kategorie B: Kroatien: neue Verordnung für Sportskipper

Kroatien: neue Verordnung für Sportskipper ändert Lizenz Bootsführerschein Kategorie B

In Kroatien benötigt man für Freizeitfahrten mit Booten eine Lizenz (Bootsführerschein), die es einem ermöglicht, ein Boot zu steuern. Die beliebteste davon ist die Lizenz „Bootsführerschein Kategorie B“. Doch Vorsicht: eine neue Verordnung änderte den Führerschein.

Die kroatische Lizenz „Bootsführerschein Kategorie B“ ermöglicht es Sport- und Freizeitskippern, Boote und Yachten bis maximal 30 GT unter Maschine ohne Einschränkungen auf dem Wasser zu bewegen. Voraussetzung ist, dass der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt ist, nicht mehr als 12 Passagiere befördert werden, und dass sich das Boot ausschließlich in der sogenannten Schifffahrtszone III bewegt.

Die Schifffahrtszone III schließt dabei die internationale Schifffahrt ein, das heisst, alle Gewässer, die vom Meer aus zugänglich sind, mit einer Entfernungsbegrenzung von 12 Seemeilen, gerechnet von der nächstgelegenen Küste oder Insel aus. Die Prüfung für die Lizenz „Bootsführer Kategorie B“ können bereits Personen ab einem Alter von 16 Jahren ablegen.

Achtung: eine Verordnung änderte den Anwendungsbereich des Bootsführerscheins

Vor kurzem hat es jedoch eine kleine aber wichtige Änderung des Geltungsbereiches dieses Führerscheins gegeben. Nach der neuen Änderung können Sportskipper der „Kategorie B“ Boote bis zu einer Länge von 18 Metern (anstelle der bisherigen 30 GT) steuern.

Was auf den ersten Blick nicht besonders aufregend klingt, kann gravierende Folgen für den Skipper haben, wenn er nämlich die Voraussetzungen der geänderten Lizenz – absichtlich oder unabsichtlich, aus Nichtwissen – nicht erfüllt, denn: hier drohen unter Umständen saftige Bußgelder.

Bisher war die Größe des Bootes oder der Yacht auf 30 GT (Gross-Tonnage) begrenzt

Grundlage der Änderung ist im Kern Folgendes: bisher war die Größe der Boote, welche mit der „Kategorie B“-Lizenz bewegt werden dürfen, auf 30 GT begrenzt. Die dimensionslose Zahl Bruttoraumzahl (BRZ), engl.: Gross-Tonnage (GT), bezeichnet die Größe eines Schiffes. Nach der BRZ (oder auch der NRZ, Nettoraumzahl) berechnen sich weiterhin die tonnage dues, die Gebühren für Hafennutzung (Hafengebühren), Kanal- oder Schleusendurchfahrt und Lotsen.

In der Praxis definieren Bootshersteller und Zertifizierungsbehörden in verschiedenen Ländern die GT auf unterschiedliche Art und Weise, was zu vielen Missverständnissen führen kann. Um Klarheit in die Regelung zu bringen, änderte die zuständige Behörde nun die Vorschrift: der Bootsführerschein der „Kategorie B“ ermöglicht es nun, Boote bis zu 18 Metern Länge zu steuern, anstatt bis zu 30 GT.

Ab sofort gilt: die Boote und Yachten dürfen nicht länger als 18 Meter über Alles sein

Grundlage für die Änderungen ist eine neue „Verordnung über Boote, Schiffe und Yachten“ (Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama), die bereits in Kraft getreten ist. Zwar wurde die betreffende Verordnung bereits im Jahr 2020 wirksam, aufgrund der in der Folgezeit grassierenden COVID-19-Pandemie nahm aber kaum jemand Notiz davon.

Konkret wurden (in Artikel 48 (2) der Vorschrift die Wörter „30 BT“ (GT) durch „18 m“ ersetzt. Das bedeutet, dass alle, die die Prüfung für diesen Führerschein erfolgreich abgelegt haben, nun beim Steuern größerer Boote besonders vorsichtig sein müssen, denn ausschlaggebend ist ab sofort nicht mehr die GT / BRZ, sondern ausschließlich die Länge (über Alles) des Bootes oder der Yacht, die 18 Meter nicht überschreiten darf.

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