Die Einreise für Deutsche und Österreicher nach Italien, insbesondere in die vom Coronavirus wenig betroffenen Regionen der nördlichen Adria, gestaltet sich ziemlich unterschiedlich. Während Österreicher aufgrund einer Sonderregelung gemäß der Verordnung vom 13. Februar, gültig bis zum 5. März deutlich strengeren Maßnahmen unterworfen sind, reicht für deutsche Staatsbürger die Vorlage einer Einreiseerklärung und ein negativer PCR- oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden.
Frühlingshafte Temperaturen locken eigentlich Bootseigner
Da sich in Italien so langsam frühlingshafte Temperaturen durchsetzen und der SeaHelp-Mitarbeiter in Lignano zumindest in den Mittagsstunden bei knapp 20 Grad im Schatten seine Jacke schon mal im Büro lassen darf, besteht natürlich auch bei den meisten Boots- und Yachteignern der dringende Wunsch, ihr Schiff für die kommende Wassersportsaison 2021 auszuwintern.
Lignano gelbe Zone
Doch ganz einfach stellt sich die Reise an die italienische Adria doch nicht dar, auch wenn die bevorzugte Region Lignano als gelbe Zone ausgewiesen ist und damit zu den weniger vom Coronavirus belasteten Gebieten zählt.
Einreiseerklärung und negativer PCR- oder Antigentest
Generell gilt für die Einreise nach Italien: Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben.
Österreicher: 3 Tests und 14 Tage Quarantäne bis mindestens 5. März
Wegen der Ausbreitung der Südafrika-Variante des Coronavirus verschärft Italien die Regeln für die Einreisen aus Österreich. Reisende von Österreich nach Italien, insbesondere aber österreichische Staatsbürger, müssen sich grundsätzlich einem PCR / Antigen Test und einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, wenn sich die Reisenden in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten oder Österreich durchreist haben. Für sie gilt voraussichtlich bis zum 5. März 2021 zusätzlich:
- sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
- einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
- sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
- sich bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
- sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
- sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.
Letzte Entscheidung fällt meist an der Grenze
Kommt es an der Grenze bei der Einreise zu Kontrollen, hängt viel vom guten Willen der kontrollierenden Beamten ab, denn es gilt auch bis auf weiteres das Verbot, innerhalb Italiens in andere Regionen zu reisen, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet.
Wartungsarbeiten an Schiffen kein Grund für Einreise
Übrigens: Notwendige Geschäftsreisen, zu denen bisher auch Wartungsarbeiten an Schiffen in den italienischen Marinas zählten, gelten nicht mehr aus Ausnahme von der Regel.
In der Praxis: Wenig Kontrollen bei der Einreise nach Italien
Italien wäre allerdings nicht Italien, wenn es nicht für alles eine Lösung gäbe. Reisende berichten von eher seltenen Kontrollen an den Grenzen zu Österreich. Über Kontrollen im Land liegen uns bisher kaum verwertbare Informationen vor. Dennoch: Wer sich „durchmogelt“, dem können hohe Strafen drohen.
Pre-Travel-Clearance Formular
Österreichische Urlauber sind vor der Wiedereinreise nach Österreich verpflichtet, vorab ein Pre-Travel-Clearance Formular online auszufüllen, deutsche Reiserückkehrer sollten die digitale Einreiseanmeldung nicht vergessen. Weitere Einschränkungen können sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Wohnort-Bundeslandes in Deutschland ergeben.