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Vorschläge des EU-Rats: Kroatien bald Schengen-Mitglied?

Kroatien bald Schengen-Mitglied?

Wann tritt Kroatien dem Schengen-Raum bei, damit die Staus an der Grenze enden, fragten wir an dieser Stelle bereits am 10.2.2022, denn: weil Kroatien aktuell noch nicht zum Schengen-Raum zählt, staut sich der Verkehr an der Grenze zu Slowenien nach wie vor teilweise auf mehrere Kilometer.

Nun könnte jedoch endlich Schwung in die Entwicklung kommen, denn der EU-Rat hat am 29.6.2022 vorgeschlagen, die Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen Kroatiens zu den Schengen-Staaten ab dem 1. Januar 2023 und an den Flughäfen ab dem 26. März nächsten Jahres abzuschaffen.

Worum handelt es sich bei der Schengen-Regelung? Das sogenannte Schengener Übereinkommen besagt zunächst, dass Schengen-Bürger die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten können; ein Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im gesamten Schengen-Raum.

Aktuell erteilt Kroatien (noch) keine Schengen-Visa – das könnte sich bald ändern

Aktuell gab es neben Kroatien auch in Bulgarien, Rumänien und Zypern eine besondere Situation: trotz einer Vollmitgliedschaft in der EU wenden diese Staaten (Bulgarien und Rumänien: Beitritt am 1.1.2007, Zypern: Beitritt am 1.5.2004 und Kroatien: Beitritt am 1.7.2013) den Schengen-Besitzstand bislang nur teilweise an. Diese Staaten erteilen dementsprechend aktuell (noch) keine einheitlichen Schengen-Visa.

Wer trotzdem auf die andere Landes-Seite will, muss aus diesem Grund aktuell zeit- und nervenaufreibende systematische Personenkontrollen an der Grenze zu Slowenien über sich ergehen lassen. Grund: die slowenisch-kroatische Grenze ist gleichzeitig Schengen-Außengrenze; wer diese überschreitet, verlässt entweder den Schengen-Raum oder reist in den Schengen-Raum ein – mit der Konsequenz, dann eben in der Regel Personenkontrollen über sich ergehen lassen zu müssen.

Bisher galt 2022 als voraussichtliches Beitrittsjahr Kroatiens in die Schengen-Gemeinschaft

Bereits seit längerem galt Kroatien als Schengen-Beitrittskandidat. Wann der Beitritt zum Schengen-Raum allerdings vollzogen werden sollte, stand bislang noch in den Sternen. Bisher galt 2022 als voraussichtliches Beitrittsjahr.

Zur Übernahme des gesamten Schengener Besitzstands müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen beispielsweise die Inbetriebnahme des weiterentwickelten Personen- und Sachfahndungssystems und der erfolgreiche Abschluss eines Evaluierungsverfahrens.

Premier Plenković: Zagreb ist „bereit“ für die Aufnahme in den Schengen-Raum

Dieser Fall könnte nun eintreten, wie das kroatische Nachrichtenportal euractiv.com schreibt. Eine gute Nachricht für alle Reisenden: denn das würde in der Folge den Wegfall der Binnen-Grenzkontrollen bedeuten.

In der Meldung vom 23.6.2022 heisst es, dass der kroatische Premierminister Andrej Plenković am vergangenen Mittwoch vor dem EU-Gipfel in Brüssel erklärt habe, dass Zagreb „bereit“ sei für die Aufnahme in den Schengen-Raum. „Wir sind bereit für die rechtlichen Standards, wir sind bereit für den Schutz der Grenze, wir sind vollständig bereit“, wird Plenković dort zitiert.

Der EU-Rat hat seinem Parlament den Vorschlag gemacht, die Grenzkontrollen ab 1.1.2023 abzuschaffen

Tatsächlich folgte der EU-Rat nach einer Mitteilung des kroatischen Nachrichtenportals index.hr aus Zagreb vom 29.6.2022 nun dem Antrag Plenkovićs vom 22.6.2022; genau eine Woche später, am 29.6.2022 habe der EU-Rat dem Europa-Parlament den Vorschlag gemacht, „die Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen Kroatiens zu den Schengen-Staaten ab dem 1. Januar 2023 und an den Flughäfen ab dem 26. März nächsten Jahres endgültig abzuschaffen“.

Die unterschiedlichen Termine für die Abschaffung der Flugsicherung hätten „technische Gründe“, denn auf den Flughäfen in den Schengen-Staaten sei es „notwendig, die Gates für in Kroatien ankommende und abfliegende Flugzeuge zu ändern, um Passagiere vereinzeln zu können, d.h. zu Ausgängen ohne Grenzkontrollen leiten (zu) können“.

Erst nach Stellungnahme des EU-Parlements kann der Rat eine entsprechende Entscheidung treffen

Das Schengen-Beitrittsverfahren sieht nun vor, dass vor einer endgültigen Entscheidung des EU-Rates die Stellungnahme des Europäischen Parlaments eingeholt wird. Diese Stellungnahme ist für den Rat zwar nicht bindend, es handelt sich jedoch um einen Verfahrensschritt, der nicht umgangen werden kann.

Wie geht es nun weiter? Es wird erwartet, dass das Parlament voraussichtlich auf einer von zwei für Oktober geplanten Plenarsitzungen über die Stellungnahme abstimmen wird. Dies schafft die Voraussetzungen für eine endgültige Entscheidung des Rates, die allerdings den Konsens aller 22 Mitglieder des Schengen-Raums, die Mitglieder der EU sind, erfordert.

Die endgültige Entscheidung wird für Oktober erwartet, mit der Grenzöffnung könnte dann auch der Euro kommen

Aktuell umfasst der Schengen-Raum 26 Länder, von denen vier jedoch Nicht-EU-Mitglieder sind – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz; diese Länder besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Die Entscheidung des Rates könnte dann ebenfalls im Oktober fallen, berichtet index.hr; ohne unvorhergesehene Hindernisse würde Kroatien somit im zehnten Jahr seiner Mitgliedschaft in der EU gleichzeitig Mitglied des Schengen-Raums und der Eurozone werden: wenn der Schengen-Beitritt so wie beantragt auch tatsächlich bestätigt wird, ist es wahrscheinlich, dass Kroatien am 1. Januar 2023 auch den Euro einführen wird.

Für Inhaber eines gültigen Schengen-Visums könnte es dann ab 1.1.2023 heißen: endlich ohne Kontrollen – und ohne Wartezeit – die slowenische Grenze passieren

Für Reisende an der slowenischen Grenze könnte es dann heißen: Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: „gültig für Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum – inklusive Kroatien – bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist.

Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel sowie nationaler Visa der Kategorie „D“, die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Lediglich für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird dann ggf. noch ein gesondertes Visum benötigt.

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