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Corona-Infektionszahlen im Heimatort höher als im Corona-Risikogebiet: Gericht kippt Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer

Quarantäne-Regelung durch Gericht gekippt: Oberverwaltungsgericht Münster
Die streitbare Justitia repariert die Fehler der Politik: Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen nicht in Quarantäne, wenn die Corona-Infektionszahlen am Heimatort vergleichbar sind mit denen am Urlaubsort. Hat das Urteil jetzt Signalwirkung für Österreich?

Quarantäne-Regelung gekippt: Ein deutscher Reise-Rückkehrer aus Bielefeld in Nordrhein-Westfalen hat gegen die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht bekommen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Sein Argument: Da der Wert der Neuansteckungen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in seinem Urlaubsort niedriger lag als in seinem Heimatort Bielefeld, könne er nicht pauschal als ansteckungsverdächtig eingestuft werden. Daraufhin hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen umgehend die bisher gültige Quarantäne-Regelung außer Kraft gesetzt. Hat dieses Urteil auch eine Signalwirkung für Österreich?

Bei vergleichbaren Inzidenzwerten kein größeres Infektionsrisiko

„Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, schreibt das Oberverwaltungsgericht Münster wörtlich in seiner Begründung des Urteilsspruchs. Weiter führt es aus, die angefochtenen Regelungen, also die häusliche Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet, sei in diesem Fall unverhältnismäßig. Das entsprechende Aktenzeichen beim OVG Münster lautet: 13 B 1770/20.NE. Hier die Pressemeldung des Oberwaltungsgerichts Münster.

Ministerium setzt Quarantäne-Regelung außer Kraft

Und eine Sprecherin des Ministeriums erklärte am Freitag umgehend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Quarantäne-Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“. Eine entsprechende Mitteilung an die Kommunen erfolge umgehend.

Juristische Schlappe für Verordnungsgeber

Eine juristische „Klatsche“ gegen das Land NRW als Herausgeber der Verordnung, die jetzt Schule machen könnte, denn auch in anderen deutschen Bundesländern sind ähnliche Fälle bekannt, die noch entschieden werden müssen. Das Gericht vertrat die durchaus nachvollziehbare Ansicht, das Land hätte nicht hinreichend berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag, den 20.11.2020 mit.

Spanien-Urlauber klagte beim Oberverwaltungsgericht Münster

Doch was war genau passiert? Der aus Bielefeld stammende Kläger verbrachte seinen Urlaub bis zum 13. November auf Ibiza, reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November, also am kommenden Sonntag, plant er seine Rückreise nach Deutschland. Nach der bislang geltenden Verordnungslage im Bundesland Nordrhein-Westfalen hätte er sich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Offensichtlich noch an seinem Urlaubsort beauftragte er einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und hatte Erfolg.

Tourismusverbände sehen Entscheidung positiv

Sprecher aus der Politik und den Tourismusverbänden begrüßten die Entscheidung, deren Auswirkungen auf die gesamte Tourismusbranche durchweg positiv beurteilt wurden. Generell sieht man in dieser Entscheidung eine Wende in der bisher geübten Praxis, pauschale Quarantäne-Anordnungen in Deutschland durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche Reaktionen dieses Urteil des OVG Münster nach sich zieht.

Signalwirkung auch für Österreich?

Auch in Österreich gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen österreichische Staatsbürger, insbesondere die Bewohner der Stadt Wien, aber auch anderer Städte und Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten bei der Rückkehr aus Regionen in Kroatien sich in Quarantäne begeben mussten, obwohl die Inzidenzwerte in ihrer Urlaubsregion niedriger lagen als in ihrem Heimatort. Vielleicht verursacht dieses rechtskräftige Urteil ja auch ein Umdenken der österreichischen Regierung.

Österreich: Quarantäne sinnlos!

Nur zum besseren Verständnis: die 14-Tage-Inzidenz von Österreich liegt nach Angaben der EU am 20.11.2020 bei 1081,2, von Kroatien bei 845,5, von Slovenien bei 958,2, von Italien bei 801,3. Nach der Logik des deutschen Oberverwaltungsgerichts wäre das Infektionsrisiko der Österreicher in den Adria-Ländern deutlich geringer als daheim in Österreich, die Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer macht also keinen Sinn.

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