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Kroatien: Zwangsabmeldung von 6.363 Booten und Yachten

Kroatien: Zwangsabmeldung von Booten & Yachten bei nicht bezahlter Permit-Gebühr
In Kroatien unterlagen 6.363 Boote und Yachten der Zwangsabmeldung, eine mögliche Neuregistrierung ist nur online möglich.

Kroatien hat die stattliche Anzahl von 6.363 Booten und Yachten deren Eigner die Permit-Gebühren für die Sicherheit der Schifffahrt und den Schutz der Meere für die Jahre 2020 und 2021 nicht entrichtet haben, durch Zwangsabmeldung aus dem kroatischen Bootsregister gestrichen. Die zum 18. Dezember 2021 umgesetzte Entscheidung basiert auf Artikel 192, Absatz 3 des kroatischen Seegesetzbuches. Die Eigner, die von der Löschung betroffen sind, können nur durch eine Neubeantragung, also eine sogenannte Erstanmeldung, nach Zwangsabmeldung wieder registriert werden – ein verwaltungstechnischer Marathon, der oftmals Zeit, Nerven und schlimmstenfalls für die Eigner auch noch ziemlich teuer werden kann.

SeaHelp-Warnung im September 2021

Bereits am 11. September 2021 warnte SeaHelp Mitglieder vor den Folgen einer Nichtzahlung der nötigen Permit Gebühren und veröffentlichte einen Link zu der im Internet aufgeführten Liste der säumigen Zahler. Die Warnung wurden offensichtlich wahrgenommen, denn unter den 6.363 von der Zwangsabmeldung betroffenen Eignern befinden sich, zumindest was die Namen angeht, nur wenige Personen aus dem deutschsprachigen Raum.

Neuanmeldung mit hohem Aufwand

Wer allerdings den Gebührenbescheid, der auch im Ausland postalisch zugestellt sein sollte, nicht erhalten hat oder nicht beachtete und sich nun auf der „schwarzen Liste“ des kroatischen Marineministeriums wiederfindet, dem drohen nicht unerhebliche verwaltungstechnische Hürden nach der Zwangsabmeldung.

Intensive Überprüfung

Zunächst einmal ist mit einer Erstanmeldung eine detaillierte technische Überprüfung nach den derzeit gültigen Vorschriften verbunden. Solch eine Überprüfung wird im Regelfall nicht nur im Wasser, sondern auch auf dem Trocknen durchgeführt, was in vielen Fällen schon mal Kosten für das Kranen verursachen kann, wenn man das Boot oder die Yacht nicht slippen kann. Geprüft wird dabei so gut wie alles, von der Bilgenpumpe bis hin zu Feuerlöschern und der Rettungsausrüstung für die Gesamtzahl der möglichen Besatzung.

EU-Konformitätserklärung

Außerdem wird nach der Zwangsabmeldung die EU-Konformitätserklärung verlangt, die aber erst nach 1998 für die Bootshersteller zur Pflicht wurde. Eine Neuzertifizierung ist bei einigen Hafenkapitänen möglich, kann aber gerade zu Saisonbeginn bis zu einem Vierteljahr oder länger dauern.

CE-Zertifizierung

Probleme kann auch eine fehlende CE-Zertifizierung bereiten, zumindest dann, wenn sie gewerblich genutzt werden. Ob diese Regelung auch für privat angemeldete Boote und Yachten gilt, ist gesetzlich immer noch nicht abschließend geregelt.

Neuregistrierung nur online beantragen

Das Marineministerium war wohl selbst überrascht von der hohen Anzahl der Löschungen aus dem Schiffsregister und bietet für die betroffenen Eigner, deren Boote und Yachten von Amts wegen gelöscht wurden, jetzt die Möglichkeit, sich online wieder zu registrieren, leider nur in kroatischer Sprache. Dazu müssen allerdings umfangreiche Papiere mit eingereicht werden, die gerade bei älteren Booten oder Yachten nicht mehr unbedingt vorliegen dürften.

 

Neuanmeldung nach Zwangsabmeldung nur noch Online zu beantragen.
Die Neuanmeldung zwangsabgemeldeter Boote und Yachten kann nur über das Internet erfolgen.

 

Zwangsabmeldung soll Register bereinigen

Fazit: Wenn es um Gebühren geht, versteht das kroatische Marineministerium keinen Spaß. Andererseits führt die Maßnahme aber auch zu einer Bereinigung des Registers, das über Jahre hinweg sogenannte „Karteileichen“ mit sich herumschleppte.

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