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Kroatisches Ministerium veröffentlicht Liste: Eignern, die Permit-Gebühr nicht gezahlt haben, droht Zwangsabmeldung aus dem Schiffsregister

Schiffsregister Kroatien: Zwangsabmeldung droht wenn für das Schiff, Boot oder Yacht 2 Jahre keine Permit bezahlt wurde.
Das kroatische Ministerium veröffentlicht im Internet Liste der Wasserfahrzeuge, denen die Zwangsabmeldung aus dem Schiffsregister droht, weil die Permit-Gebühren nicht gezahlt wurden.

Eigner, deren Schiffe, Boote oder Yachten unter kroatischer Flagge registriert sind und die in den letzten beiden Jahren die dafür fälligen Gebühren für das Permit nicht entrichtet haben, droht ab Oktober 2021 die Zwangsabmeldung bzw. Löschung ihrer Schiffe, Boote oder Yachten aus dem kroatischen Schiffsregister. Das zuständige Ministerium hat dafür eigens eine Liste im Internet veröffentlicht, die über diesen Link erreichbar ist. Allein auf der Insel Krk sind dort 483 Einträge verzeichnet. Eigner sind also gut beraten, die leider nur in kroatischer Sprache vorliegende Tabelle einmal durchzuschauen.

Löschung aus dem Schiffsregister mit weitreichenden Folgen

Nach durchgeführter Löschung können die Wasserfahrzeuge nur durch den verwaltungstechnischen Vorgang der ersten Anmeldung wieder registriert werden. Das beinhaltet die Einhaltung aller neuen Vorschriften und technischen Normen, ohne jegliche Ausnahmen. Eine Prozedur, die nicht nur viel Nerven, sondern schlimmstenfalls auch eine erhebliche Summe an Geld kosten kann und sich durchaus über einen längeren Zeitraum hinziehen mag.

Tabelle/Liste jetzt online

In der Tabelle eingetragen ist nicht nur der Bootsname, Kennzeichen und die Boots-Identifizierungsnummer (NIB), sondern auch der Hinweis, ob die Post (Rechnung) zugestellt wurde (Otpremljen), wegen Unzustellbarkeit zurückgekommen ist (Vraćen) oder nicht vollständig bezahlt ist (Nepotpuno plaćen).

Rückfragen direkt an das Ministerium

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass Eigner mit kroatischer Bootsregistrierung trotzdem das Permit zahlen müssen, einen Briefempfänger/Bevollmächtigten mit kroatischer Adresse benötigen und allgemein an die kroatischen Vorschriften gebunden sind. Eine E-Mail für eventuelle Rückfragen wurde vom Ministerium bereitgestellt: prigovor@pomorstvo.hr .

Erneute technische Überprüfung nach neuesten Bestimmungen

Das Problem bei einer Erstanmeldung liegt in einer detaillierten technischen Überprüfung. In den meisten Fällen, je nach Baujahr des Schiffes, Bootes oder der Yacht wird diese erneute Prüfung nach den derzeit gültigen Regularien nicht nur im Wasser, sondern auch auf dem Trockenem durchgeführt. Besonders bei älteren Booten und hinsichtlich der neueren, aktuellen Richtlinien, die dem fortschreitenden Umweltschutz geschuldet sind, wird es für die Eigner schwierig werden, allen Vorschriften Folge zu leisten – angefangen von der Bilgenpumpe bis hin zu Feuerlöschern oder Rettungsausrüstung für die gesamte Besatzung.

Problem EU-Konformitätserklärung

Eine große Hürde stellt auch die EU-Konformitätserklärung dar, die bei der Registrierung verpflichtend ist, aber erst nach 1998 für die Bootshersteller Pflicht war.

Liegt diese bei der Beantragung der Erstregistrierung nicht im Original vor, weil sie verloren oder gar nicht ausgestellt wurde, muss der Bootsbesitzer entweder das Zertifikat beim Hersteller neu beantragen oder eine Neu-Zertifizierung bei der zuständigen Hafenkapitanerie (manchmal nicht in der Zweigstelle möglich) bzw. beim kroatischen Schiffsregister beantragen. Die Wartedauer auf einen Termin beträgt bis zu drei Monate, Kosten sind derzeit noch nicht bekannt. Dabei dürfte aber entscheidend sein, ob der Antrag/die Zertifizierung beim Schiffsregister oder in der Hafenkapitanerie erfolgt.

CE-Zeichen bei älteren Booten ein Problem

Hat das Boot kein CE-Zeichen oder kann es diese Zertifizierung aufgrund des Alters nicht erhalten, kann es auch nicht im kroatischen Bootsregister eingetragen werden – ganz im Einklang mit der EU-Verordnung bzw. der nationalen Umsetzung dieser Verordnung. Leider ist noch unbekannt, ob diese Reglung ausschließlich für gewerblich genutzte Boote gilt oder auch Privatboote umfasst. Das dürfte letztlich aber auch egal sein, denn für all diejenigen, die ihr Boot, Schiff oder Yacht in der Liste finden, besteht in jedem Fall dringender Handlungsbedarf.

Übersetzter Auszug aus kroatischem Schiffsregister

Hier der übersetzte Auszug aus der Verordnung über die Führung des Schiffsregisters, das höchstzulässige Alter und die technischen Voraussetzungen für die Eintragung in das Schiffsregister (NN 013/2020)

Artikel 51:

(1) Boote und Yachten bis 24 Meter Länge, die vor dem 16. Juni 2000 hergestellt wurden, dürfen nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, es sei denn, sie sind gemäß den geltenden Anforderungen der Richtlinie 94/25 / EG des Europäischen Parlaments und des des Rates vom 16. Juni 2000. 1994 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Sportboote.

Auch ausländische Eigner betroffen

Viele ausländische Eigner, deren Boote dauerhaft in Kroatien beheimatet sind, wählten unter anderem nach Eintritt Kroatiens in die EU die kroatische Flagge, weil sich die Umflaggung für sie als vorteilhaft erwies. So hatten sie kurz vor dem EU-Eintritt Kroatiens noch die Möglichkeit, eine deutlich geringere Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Zusätzlich kommen Eigner, die unter kroatischer Flagge unterwegs sind, in einigen Stadthäfen in den Genuss, Liegeplätze der Einheimischen nutzen zu dürfen. Ein weiterer Grund: Wer beispielsweise von einem Kroaten oder einer kroatischen Firma in letzter Zeit ein Boot erworben hat, blieb meist aus Gründen der Bequemlichkeit bei der kroatischen Flagge.

Boots-TÜV nicht vergessen

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich, wie SeaHelp bereits berichtete, Kroatien die strengen EU-Verordnungen weitestgehend umsetzt und in nationales Recht überführt, siehe hier unseren Beitrag zum TÜV den jetzt auch die, die bis jetzt davon ausgenommen wurden bis Jahresende durchführen müssen.

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