Positiver Verlauf der COVID-19-Pandemie
Die aktuelle Situation zur Einreise und Ausreise in den Reiseländern ändert sich ständig, weitere Lockerungen des Reiseverkehrs sind bei einem anhaltend positiven Verlauf der COVID-19-Pandemie zu erwarten.
Einreise und Quarantäne Österreich
Die Regelung „Rechtsvorschrift für Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten in der Fassung vom 15.5.2020“, veröffentlicht im österreichischen BGBl 195/2020, endet mit 31.5.2020, wie in § 6, Abs. 2 ausdrücklich geschrieben. Ob eine Nachfolgeregelung in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Betrachtet man aber den augenblicklichen Prozess der politischen Willensbildung so die entsprechenden Diskussionen in den jeweiligen politischen Lagern, kann man nach derzeitigem Stand davon ausgehen, dass weitere Quarantäneregelungen für EU-Bürger (auch Österreicher), die aus EU-Mitgliedsstaaten mit ähnlichen Reproduktionszahlen wie Österreich (z. Bsp. Deutschland, Slowenien, Kroatien, Anm. d. Red.) nach Österreich einreisen, sich nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben müssen.
Einreise und Quarantäne Slowenien
Slowenien geht einen mutigen Schritt und erklärt nach übereinstimmenden Medienberichten die COVID-19-Pandemie offiziell in Slowenien für beendet. EU-Bürger können Slowenien von Österreich, Italien und Ungarn aus an vorher festgelegten Kontrollpunkten betreten, während die meisten Nicht-EU-Bürger sich einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Drei Flughäfen und zwei Häfen gehören zu den in der Regierungsverordnung aufgeführten Einreisehäfen. Nach den neuen Vorschriften erhalten Personen mit ständigem oder vorübergehendem Aufenthalt in der EU bei der Einreise nach Slowenien Anweisungen des Nationalen Instituts für Volksgesundheit, müssen aber nicht, wie bisher, in Quarantäne bleiben.
Einreise und Quarantäne Kroatien
Yachteigner dürfen mit entsprechendem Nachweis nach Kroatien einreisen, erste Eigner sind bereits vor Ort. Marinas, Restaurants und andere touristische Einrichtungen arbeiten wieder und, wie von mehreren Destinationen berichtet wird, können Yachten auslaufen. Derzeit läuft eine Anfrage, ob „normale“ Hotel- und Appartementgäste ebenfalls einreisen dürfen. Es liegen für Trailerboot-Fahrer zwar noch keine gesicherten Erkenntnisse vor, aber mit einer Liegeplatzbestätigung sollte es kein Problem sein. Wir empfehlen bis auf weiteres aber, hier schriftlich unter uzg.covid@mup.hr anzufragen.
Einreise und Quarantäne Italien
Die Situation in Italien hinsichtlich Einreise und Quarantäne ist derzeit differenziert zu betrachten. Erste Bürger aus Österreich sollen sich schon wieder in den Marinas in Lignano aufhalten, allerdings mit ärztlichem Attest, wie zu erfahren war. Hier sind belastbare, rechtssichere Aussagen wohl erst am 18. Mai zu erwarten, da zu diesem Zeitpunkt die italienische Regierung neue Lockerungsmaßnahmen bei der Einreise nach Italien angekündigt hat. SeaHelp rät dazu, die entsprechenden Verlautbarungen bezüglich der neuen Einreisebestimmungen abzuwarten.
Einreise und Quarantäne Deutschland
Wie verschiedene deutsche Medien melden, soll auch die Quarantäneregelung nach Einreise in Deutschland wegen der COVID-19 Pandemie in den nächsten Tagen aufgehoben werden. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gilt die Aufhebung der Quarantäneregeln bei Einreise aus dem EU-Ausland ab heute, dem 15. Mai 2020. Am Dienstag hatte bereits ein Gericht in Niedersachsen die grundsätzliche Quarantänepflicht außer Kraft gesetzt, weil aus dem Ausland einreisende Personen nicht pauschal als Krankheit- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich auch andere Bundesländer diesem Beispiel anschließen werden.
Update Italien 16.05.2020 – 9:00 Uhr
Wer wirklich dringende Gründe vorweisen kann, um nach Italien zu reisen, kann eine Sondergenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen. Die Formulare findet man auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich. Damit ist ein Aufenthalt für die Dauer von 72 Stunden möglich. Der kann aus einem triftigen Grund um weitere 48 Stunden verlängert werden. Erste SeaHelp-Mitglieder, die solch eine Sonderregelung in Anspruch genommen haben, um dringende Arbeiten an ihrer Yacht in Lignano auszuführen, sprechen von einem problemlosen Prozedere. Die Antwort der zuständigen Behörde kam, so wird berichtet, relativ schnell und die Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise nach Italien über den Brenner waren eher oberflächlich. Da vor Ort in Lignano die Bewegungsfreiheit derzeit noch stark eingeschränkt ist, sollte sich der Aufenthalt allerdings nur auf tatsächlich notwendige Reisen aus einem triftigen Grund beschränken.
Update Italien 16.05.2020 – 13:25 Uhr
Am gestrigen Abend hat nach Medienberichten Italien beschlossen, die Grenzen für Ausländer ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Dann soll auch der Verkehr zwischen den einzelnen Regionen wieder möglich sein, sofern das Infektionsgeschehen es zulässt. Bereits ab Montag kommt ein Stück italienische Lebensfreude zurück: Bars, Restaurants, der Einzelhandel sowie Friseure und Kosmetikstudios dürfen unter Wahrung strenger Abstandsregeln wieder öffnen. Auch der Zugang an die bisher gesperrten Strände ist dann wieder möglich. Der SeaHelp-Stützpunkt im Marinakomplex Lignano bestätigte die Lockerungen.
Update 18.05.2020 – 16:40 Uhr: Slowenien – Rolle rückwärts
Da scheint wohl jemand beleidigt zu sein! Nachdem die slowenische Regierung noch am Freitag die Grenzöffnung verkündete und die Pandemie quasi per Dekret für beendet erklärte, jetzt die Rolle rückwärts. Die Leiterin der Grenzpolizeiabteilung der slowenischen Polizei, Melita Mocnik, ließ gegenüber den Medien am Montag verlauten, das Österreichische Staatsbürger, die keinen Wohnsitz in Slowenien haben, keine Immobilie besitzen oder nicht Durchreisen, einen bestimmten Grund für die Einreise haben müssen. Auch wenn es nicht offen ausgesprochen wird: Offensichtlich scheint die Rücknahme der Reisefreiheit eine Reaktion auf die Haltung Österreichs zu sein. Dort gibt es im Gegenzug derzeit keine Reisefreiheit für Slowenen, weil man offensichtlich befürchtet, über die slowenische Grenze könnten auch Bürger aus dem von der Pandemie noch stärker gezeichnetem Italien ungehindert einreisen.
Ob neben Immobilienbesitzern als triftiger Grund auch ein Freizeitboot in einem der slowenischen Marinas zählt, konnte derzeit nicht in Erfahrung gebracht werden, hier empfiehlt sich die Rücksprache mit der jeweiligen Marina. Unser SeaHelp-Stützpunkt berichtet am Montag aber noch von Ankünften österreichischer und deutscher Eigner.
Generell läßt sich für das politische Gezerre Sloweniens allerdings wenig Verständnis aufbringen. Verlässliches staatliches Handeln sieht anders aus. Aber: Vielleicht erfolgt nach der ersten Rolle rückwärts schon bald die nächste Rolle rückwärts. An dieser Stelle berichten wir weiterhin von der Kommunikationsposse um die Grenzöffnung Sloweniens und sorgen dafür, dass unsere Leser den Durchblick behalten.
Wichtig: Die Durchreise nach Kroatien erfolgt, wie explizit erwähnt, weiterhin ohne Einschränkungen.
Update Slowenien 19.05.2020 – 16:30 Uhr
Im Netz kursieren derzeit Gerüchte, eine Durchreise durch Slowenien sei ab sofort nicht mehr möglich. SeaHelp hat sich daraufhin bei der deutschen Botschaft in Laibach sowie auch bei der slowenischen Botschaft in Berlin telefonisch erkundigt. Die gleichlautende Auskunft: Eine Durchreise (Transit) für EU-Bürger aus Deutschland und Österreich nach Kroatien ist weiterhin uneingeschränkt möglich, wenn man Slowenien nach 24 Stunden wieder verlässt, so die Botschaften. Eine Einreise nach Slowenien, um in den Marinas zu seinen Booten zu gelangen, ist Stand jetzt, 19. Mai 2020, nur möglich, wenn man sich in Slowenien in 14-tägige Quarantäne begibt. Hierzu erwartet die slowenische Botschaft aber schon bald neue Informationen.
Anmerkung SeaHelp: Nach Aussage der Mitarbeiterin der slowenischen Botschaft in Berlin stimmt folgende Veröffentlichung nicht: „Darüber hinaus werden auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Schengen-Staat haben, nach Slowenien ein- und durch Slowenien durchreisen können, allerdings erst, wenn die Staatenliste nach § 9 Abs. 5 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen von der slowenischen Regierung veröffentlicht und Deutschland in die Staatenliste aufgenommen worden ist.“ Die Durchreise, so die Botschaftsmitarbeiterin, sei immer gestattet, wenn auch die Einreise nach Kroatien gewährleistet sei. Wir hoffen, hiermit für Klarheit gesorgt zu haben.
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