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Nach Last-Minute-Quarantäne noch Last-Minute-Ausnahmen? : Österreich verlängert Quarantäne-Maßnahmen doch bis 15. Juni

Quarantäne bei der Rückreise nach Österreich verlängert
Österreicher, die aus Kroatien bis zum 15. Juni heimkehren, müssen in Quarantäne. Deutsche Kroatienurlauber können ohne anschließende Quarantäne heimkehren. So viel zum Thema „abgestimmtes Handeln“ aus österreichischer Sicht.

Die Quarantäne der wegen der COVID-19-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen nach Österreich, die zunächst auf den 31. Mai 2020 befristet war, wird in einer „Last-Minute-Aktion“ des österreichischen Gesundheitsministeriums verlängert, wie am Donnerstag, den 28. Mai auf der entsprechenden Internetseite kommuniziert wurde. Für Österreicher, die über Pfingsten einen Aufenthalt an der Adria, also beispielsweise Slowenien oder Kroatien planen, bedeutet das eine 14-tätige Heimquarantäne oder ein PCR-Test auf COVID-19, der bei negativem Ergebnis die Quarantäne quasi beendet.

Belastbare Quarantäne-Infos schwer auffindbar

SeaHelp hatte in der Vergangenheit immer wieder per Link auf die entsprechenden Verordnungen zur Quarantäne verwiesen, die Maßnahmen der Rückreise aus den Nachbarländern regeln. Diese Meldungen waren stets mit dem Hinweis versehen, hier entsprechend aktuell zu prüfen. Dabei wurde es den Bürgern wahrlich nicht einfach gemacht, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Die Verordnung hat sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht geändert, wohl aber die im österreichischen Bundesgesetzblatt publizierten Änderungen. Lesen Sie selbst:

Verordnung Quarantäne Österreich

Änderung Quarantäne-Verordnung (unter Artikel 2, Abs. 2)

SeaHelp hat aufgrund diverser Äußerungen aus Kreisen der unterschiedlichsten Regierungsvertreter (beispielsweise Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien), die ein gemeinschaftlich abgestimmtes Handeln hinsichtlich der Grenzöffnungen und Quarantäneregelungen beabsichtigen, beim zuständigen österreichischen Gesundheitsministerium angefragt, ob es für einzelne Länder mit ähnlichem epidemiologischen Ergebnissen Ausnahmen geben wird. Über das Ergebnis werden wir in Form eines Updates berichten. Wohlgemerkt: Italien öffnet die Grenzen zum 3. Juni und verzichtet auf Quarantäne, Slowenien spätestens zum 31. Mai, ebenfalls ohne Quarantäne und auch bei der Einreise nach Deutschland entfällt die Quarantäne – Österreich führt sie fort Stand heute bis zum 15. Juni. Soviel zum Thema „abgestimmtes Handeln“.

Quarantäne oder COVID-19-Test

Zusätzlich prüfen wir für unsere Mitglieder die Möglichkeit, sich bei Bedarf kurzfristig PCR-Tests zu unterziehen und werden ebenfalls an dieser Stelle darüber weiterführend informieren.

Kein Pfingsturlaub für Deutsche in Österreich

Betroffen von der „Last-Minute-Verlängerung“ der Quarantäne-Richtlinien für Österreich sind allerdings nicht nur Bürger aus Österreich, die ihren Pfingsturlaub an der Adria verbringen wollen, sondern auch Urlauber aus Nachbarländern wie Deutschland. Insbesondere viele Bewohner aus dem an Österreich grenzenden deutschen Bundesland Bayern, dessen Pfingstferien am 14. Juni enden, hatten in Erwartung der am 31.5. endenden Quarantänepflicht einen Österreich-Urlaub fest eingeplant.

Badelatschen statt Wanderschuhe

Den abzusagen, trifft nicht nur die Gäste selbst, sondern auch die zahlreichen österreichischen Beherbergungsbetriebe, die sowieso schon über erhebliche finanzielle Ausfälle klagen, hart. Aber vielleicht wird es ja noch eine späte, wenn nicht zu späte Einsicht geben. Denn: Wer beispielsweise als Deutscher nicht in Österreich urlauben kann, fährt halt weiter nach Italien (!), Slowenien oder Kroatien und muss seinen Koffer gar nicht erst wieder auspacken.

Update 28.05.2020 (16:30 Uhr)

Hier die Antwort des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Kabinett des Herrn Bundesministers, auf die offizielle Presseanfrage:

Ad 1. Wird es künftig Ausnahmen von der Regelung geben, d. h., das Einreisen aus Ländern mit einem ähnlichen epidemiologischem Hintergrund wie Österreich wieder zugelassen werden?

In der derzeit geltenden Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten gibt es bereits verschiedene Ausnahmen. Zusätzliche Ausnahmen von der bestehenden Regelung sind aktuell nicht geplant. Österreich steht mit seinen Nachbarländern in ständigem Austausch und hat weitere Lockerungen für den Reiseverkehr mit Deutschland für 15. Juni in Aussicht gestellt.

Ad 2. Explizit: Können Sie sich Sonderregelungen für Einreisen aus Slowenien oder Deutschland ohne häusliche Quarantäne vor Ablauf des 15. Juni vorstellen?

Eine Sonderregelung ist derzeit nicht geplant. Grundsätzlich ist für die Grenzöffnungen die virologische Situation der wichtigste Parameter. Wobei hier die Länder aber nicht einzeln den, sondern die Nachbarländer gemeinsam betrachtet werden, um eine möglichst einheitliche Lösung zu finden.

Ad 3. Unsere Redaktion erreichen jetzt viele Anfragen aus Deutschland von Urlaubern, die damit gerechnet hatten, dass die vorgenannte Verordnung aufgehoben wird. Gibt es spezielle Gründe, warum quasi drei Tage vor Ablauf des genannten Datums (31. Mai) erst offiziell eine Verlängerung bis 15. Juni kommuniziert wurde?

Die virologische Situation – sowohl im Inland wie auch in den Nachbarländern – wird sehr genau beobachtet und unterliegt nach wie vor Schwankungen. Daher sind die Vorlaufzeiten für Verordnungen mitunter sehr kurz. Dies ist aufgrund der aktuellen Situation in Verbindung mit den rechtstaatlichen Vorgaben nicht anders möglich. Wir sind uns bewusst, dass dies die Planungsmöglichkeiten einzelner einschränkt, ermöglicht es aber flexibel auf aktuellen Entwicklungen einzugehen.

 

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