Bei einer schweren Schiffskollision in den sogenannten „Splitska vrata“ (Spliter Tor) zwischen den Inseln Brač und Šolta sind am Sonntag, 14.6.2026, mindestens drei Menschen ums Leben gekommen. Eine weitere, zunächst vermisste Person wurde am heutigen Montag, 15.6. geborgen. Nach bisherigen Angaben kollidierte ein großer Passagierkatamaran im Linienverkehr mit einer Segelyacht unter französischer Flagge, die anschließend sank.
Nach Angaben des kroatischen Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur, zitiert von index.hr, befanden sich zum Unfallzeitpunkt am gestrigen Sonntag 118 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder an Bord des Katamarans. Auf der Segelyacht waren danach insgesamt acht Personen; drei kamen ums Leben, vier konnten aus dem Wasser gerettet werden, eine weitere – zunächst vermisste – Person konnte am darauffolgenden Tag (Montag, 15.6.) aus 50 m Wassertiefe geborgen werden, wie heute bekannt wurde.
Die Behörden sprechen von einem der schwersten Seeunfälle der vergangenen Jahre in diesem Gebiet. Die Ermittlungen laufen.
Was war passiert?
Der Unfall ereignete sich lt. Index.hr am gestrigen Sonntag gegen 11:38 Uhr im vielbefahrenen Seegebiet zwischen Brač und Šolta. Der beteiligte Katamaran war auf einer regulären Passagierlinie unterwegs. Nach dem Zusammenstoß sei die Segelyacht gesunken. Rettungskräfte, Küstenwache, Hafenbehörde, Polizei und medizinische Dienste hätten umgehend eine großangelegte Such- und Rettungsaktion gestartet.
Ein Sprecher der Hafenbehörde Split erklärte laut den im Artikel wiedergegebenen Angaben sinngemäß, die Segelyacht habe gültige Dokumente geführt und sei unter Motor unterwegs gewesen.
Hat die private Yacht einen Fehler gemacht?
Das ist derzeit ausdrücklich nicht bewiesen. Im Text wird jedoch ein kroatischer Gerichtssachverständiger für Schifffahrt zitiert, der darauf hinweist, dass kleinere Fahrzeuge auf Fahrwassern und in engen Durchfahrten größeren Schiffen ausweichen müssen.
Er betonte zugleich, dass für belastbare Aussagen die Informationen bislang nicht ausreichen und auch technische Ursachen denkbar seien. Im Klartext bedeutet das: Die Schuldfrage wurde bei diesem Unfall (noch) nicht geklärt, es gilt daher zunächst die Unschuldsvermutung – auch für die „kleine“ Yacht.
Welche Vorfahrtsregeln gelten international – und in Kroatien?
Grundlage sind zunächst international die KVR / COLREG (International Regulations for Preventing Collisions at Sea) – sie gelten grundsätzlich auch in kroatischen Gewässern. Als wichtigste Regeln, die für diesen Fall bedeutsam – und verletzt worden – sein könnten: Zunächst muss nach Regel 5 KVR jedes Schiff „ständig wirksamen Ausguck“ halten – visuell, akustisch, und – soweit vorhanden – mit technischen Mitteln.
Außerdem muss nach Regel 6 die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass rechtzeitig reagiert werden kann, Regel 7 (Kollisionsgefahr) fordert, dass mögliche Annäherungen ernst genommen werden müssen, und Manöver müssen zudem frühzeitig, eindeutig und gut erkennbar erfolgen (Ausweichpflicht, Regel 8).
Nach Regel 9 „Enge Fahrwasser“ sollen kleinere Fahrzeuge größere Schiffe nicht behindern, Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit erhalten faktisch oft Vorrang, und Linien- und Schnellfahrgastschiffe benötigen wegen ihrer höheren Geschwindigkeit und größeren Masse häufig deutlich längere Reaktionswege.
Und: Segler haben nicht immer Vorrang! In vorliegendem Fall segelte die betreffende Yacht nicht; sie fuhr vielmehr unter Maschine – in diesem Fall gilt das Fahrzeug jedoch rechtlich als Maschinenfahrzeug, und muss entsprechend handeln. Und: In engen Fahrwassern kann auch ein Segelboot ausweichpflichtig sein – gegenüber Berufsschiffen ist es das in kroatischen Häfen und Hafenzufahrten ohnehin stets (Fahrrinne, eingeschränkte Manövrierfähigkeit).
Wie lassen sich solche Unfälle künftig vermeiden?
„Aus nautischer Sicht gelten fünf einfache, aber wirksame Grundsätze“, sagt SeaHelp-Einsatzleiter Denis Lipovac aus der kroatischen Zentrale in Punat; „Großen Schiffen muss grundsätzlich viel Raum gegeben werden“, das gelte in besonderem Maße für Schnellkatamarane und Fähren. Das Fahrwasser solle zudem nicht „knapp vor dem Bug“ gequert werden; die Geschwindigkeit großer Schiffe werde sehr oft unterschätzt.
Wer an Bord ein AIS hat, solle dieses „aktiv nutzen“, das sei inzwischen auch für Sportboote sehr sinnvoll (siehe zu diesem Thema auch schon unsere News zum Thema Watchit / Kollisionsverhütung auf See). Schließlich gelte der Grundsatz: „Früh und deutlich ausweichen“, kleine Kursänderungen würden „oft nicht erkannt“ werden, und Freizeitskipper seien gut beraten, wenn sie gegenüber großen Schiffen stets defensiv fahren würden – „selbst wenn man glaubt, im Recht zu sein“, so Lipovac.
Im Zweifel gibt es die Regel 2 KVR („Seemannschaft“), die Vorschrift, die in der Praxis oft alles schlägt. Sie sagt vereinfacht: Auch wenn du formal Vorfahrt hast, musst du handeln, um eine Kollision zu vermeiden. Deshalb gilt unter erfahrenen Skippern der Satz: „Auf dem Papier kann man Vorfahrt haben – in der Realität weicht man dem größeren Berufsschiff aus.“
Schon aus größerer Distanz kann man das „Brummen“ der schweren Schiffsdiesel der großen Linienschiffe vernehmen
„Ich habe schon mehrmals eine brenzlige Situation im Splitska Vrata beobachtet“, sagt SeaHelp-Geschäftsführer Wolfgang Dauser, der selbst jedes Jahr für mehrere Wochen mit seinem Boot in Kroatien unterwegs ist. Wenn so ein Katamaran (Linienschiff) sich nähere, könne man schon aus großer Distanz das Brummen des Schiffes spüren und hören. Das könne in gewisser Weise „angsteinflößend“ sein.
Dennoch gebe es immer wieder Skipper von Segelbooten und Motoryachten, die einfach nicht reagieren und stur auf ihrem einmal eingeschlagenen Kurs beharren- und erst kurz vor dem Schiff noch schnell die Richtung ändern würden, so Dauser.

Linien – und Fährschiffe können auf kleine Privatyachten oft keine Rücksicht nehmen
„So ein Katamaran kommt teilweise mit mehr als 30 Knoten (55 km/h) daher und ist wirklich sehr schnell da“, sagt Dauser; selbst er sei „immer wieder überrascht, wie schnell diese Schiffe sind“. Auf die Privatschifffahrt könne so eine Linienboot keine Rücksicht nehmen, denn „wenn 20 oder 30 Yachten vor dem Berufsschiff kreuz und quer fahren, muss dieses einfach darauf vertrauen können, dass sich alle rechtzeitig „aus dem Staub machen“.
Etwas anderes gelte nur, wenn ein Sportschiff manövrierunfähig sei – dann müsse umgehend ein rotes Notsignal abgefeuert werden, sonst werde das Linienschiff „sicher nicht seinen Kurs ändern“.
Der konkrete Unfallhergang bei Split – und die Schuldfrage – bleiben bis zum Abschluss der offiziellen Untersuchung offen, alles andere wäre derzeit Spekulation.











