Das deutsche Bundesverkehrsministerium plant aktuell, den amtlichen Sportbootführerschein zugunsten sog. Verbandsscheine abschaffen. Die wären dann aber „rechtlich unwirksam“, behauptet der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) in einer Meldung vom 18. November. SeaHelp ordnet den Sachverhalt ein.
Der DMYV, nach eigenem Bekunden der „Dachverband für den motorisierten Wassersport als Interessenvertretung des motorisierten Wassersports auf allen Ebenen und in allen Facetten“, übt deutliche Kritik am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Neuregelung der Sportschifffahrt.
Der Entwurf sei „offensichtlich rechts- und verfassungswidrig, führe zu einem vollständigen Zusammenbruch des bestehenden Fahrerlaubnissystems und gefährde damit die Sicherheit auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen“, so der DMYV in offiziellen Stellungnahme vom 24.10.2025 und 13.11.2025.
Kern des Problems sei danach die geplante Einführung sogenannter „vom Verkehrsministerium anerkannter Verbandsscheine“, die an die Stelle des amtlichen Sportbootführerscheins treten sollen. Der DMYV stellt klar: „Was der Entwurf vorsieht, ist keine Modernisierung, sondern eine rechtswidrige Privatisierung staatlicher Aufgaben“.
Der Entwurf hebt zum 1. Januar 2028 die Sportbootführerschein-Verordnung vollständig auf
Hintergrund: der Entwurf hebt zum 1. Januar 2028 die Sportbootführerscheinverordnung vollständig auf – einschließlich der bestehenden Beleihungen, über die DMYV und DSV im staatlichen Auftrag Fahrerlaubnisse erteilen. Neue Beleihungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Damit „schaffe das Ministerium alle Behörden ab, die Fahrerlaubnisse erteilen dürfen, hält aber gleichzeitig an der Fahrerlaubnispflicht fest“, so der DMYV; eine Fahrerlaubniserfordernis ohne zuständige Behörden sei „rechtlich unmöglich“ und führe „zwangsläufig ins Rechtschaos“.
Weiter führt der DMYV aus, dass Bundesgesetze „unmissverständlich festschreiben“ würden, dass die Erteilung von Befähigungszeugnissen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit Aufgaben des Bundes sind. Die geplanten Verbandsscheine würden jedoch ohne jede Beleihung und damit ohne staatliche Autorität ausgestellt werden.
Der DMYV warnt: „Das Ministerium will seine Verantwortung delegieren – entgegen klaren gesetzlichen Vorgaben“. Eine solche Privatisierung sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verstoße gegen das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeaufgabengesetz sowie gegen Art. 89 Abs. 2 GG.
Die Privatisierung staatlicher Prüfungs- und Erlaubnisbefugnisse bedürfe eines Parlamentsgesetzes, meint der DMYV
Außerdem ist der DMYV der Ansicht, dass die Privatisierung staatlicher Prüfungs- und Erlaubnisbefugnisse eines Parlamentsgesetzes bedürfe – eine „solche grundlegende Systemänderung einfacher per Verordnung vorzunehmen“ sei „ein schwerwiegender Verstoß gegen demokratische Grundregeln“. Der Verband betont: „Sollte die Verordnung in Kraft treten, wären alle darauf basierenden „Verbandsscheine“ von Anfang an unwirksam“.
Fazit des DMYV: „Der Verordnungsentwurf ist gesetzwidrig, verfassungswidrig und praktisch nicht vollziehbar. Er würde ein funktionierendes System zerstören, ohne einen rechtskonformen Ersatz zu schaffen. Die geplante Regelung ist nicht reformfähig – sie ist grundsätzlich verfehlt“. Der Verband forderte das Bundesverkehrsministerium deshalb auf, den Entwurf bzgl. des Befähigungswesens „vollständig zurückzuziehen und neu zu konzipieren“.










