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Angeln von der Yacht in Kroatien: Welche Genehmigungen und Scheine werden benötigt?

Für viele Sportschiffer, die mit der eigenen oder der gecharterten Yacht in Kroatien unterwegs sind, gehört es einfach dazu: das Angeln und das Sportfischen. Doch welche Genehmigungen und Scheine sind dafür erforderlich, was kosten sie und wo bekommt man sie her?

Zuerst die schlechte Nachricht: Freizeitangler, die 14 Jahre oder älter sind, benötigen in Kroatien generell eine Genehmigung, wenn sie ihrem Hobby frönen wollen. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: die „Zulassung“ gibt es neben lokalen Sportfischer-Vereinen auch beim Kroatischen Sportfischerei-Verband HSSRM (Hrvatski savez za sportski ribolov na moru). Der betreibt eine übersichtliche Website, auf der Interessenten leicht die gewünschten Dokumente erwerben können.

Unter hssrm.hr wählt man dazu einfach den Menüpunkt Webshop, den es dankenswerterweise auch auf englisch gibt, sodann kann man direkt die gewünschte Angel-Lizenz wählen. Unterschieden werden Angelscheine für „See“ und „See – Big Fish“. Angelscheine für „See“ kosten für einen Tag 60 Kuna (etwa 8 Euro), für drei Tage 150 Kuna (etwa 20 Euro) und für sieben Tage 300 Kuna (etwa 40 Euro).

150 Tages-Lizenz für Sportschiffer, die längere Zeit in Kroatien sind

Wer längere Zeit mit der Yacht in Kroatien unterwegs ist und angeln möchte, für den lohnt sich unter Umständen eine 150 Tage-Lizenz. Diese kostet für Minderjährige 10 Kuna (1,34 Euro), für Erwachsene bis zum Alter von 65 Jahren 600 Kuna (etwa 80 Euro), und für Angler, die älter als 65 Jahre sind, 60 Kuna (etwa 8 Euro).

In der Kategorie „See – Big Fish“ kostet eine Tageslizenz 120 Kuna (etwa 16 Euro), eine Dreitages-Lizenz 300 Kuna (etwa 40 Euro), und ein Wochenticket für volle sieben Tage gibt es für 600,00 Kuna (etwa 80 Euro). Achtung: Hinzu kommen jeweils noch 50 Kuna (knapp sieben Euro) für einen sogenannten Mitglieds-Beitrag. Dieser entfällt jedoch für Ausländer, wenn sie einen Mitgliedsausweis eines heimatlichen Angelclubs vorweisen können, diesen sollte man also beim Törn immer mit dabeihaben. Bezahlt wird nach Eingabe der erforderlichen Daten ebenfalls online mittels American Express, MasterCard oder Visa-Karte.

Lizenzen auch für die Unterwasser-Sportfischerei

Derselbe Preis gilt übrigens auch für die Unterwasser-Sportfischerei (einfach entsprechenden Button im Webshop rechts wählen). Zu beachten ist, dass gemäß dem Seefischereigesetz die Jahreslizenz für die Sportfischerei generell in der Zeit vom 1. Dezember bis 1. März ausgestellt wird. Sonderlizenzen für Fallen, Harpunen, Grundleinen und die Verwendung von künstlicher Beleuchtung können nur erworben werden, wenn eine Jahres-Lizenz für das entsprechende Jahr vorliegt.

Hier gibt es eine Besonderheit für ausländische Angler zu beachten, denn die Jahreslizenzen werden grundsätzlich nur an Personen verkauft, die einen dauerhaften Wohnsitz in Kroatien nachweisen können. Im übrigen können Sonderlizenzen generell bis Ende eines jeden laufenden Jahres erworben werden. Und: das Angeln mit der Harpune ist mit einem Sportfischer-Schein nicht erlaubt.

Zu beachten: spezielle Regeln für besondere Fische

Die Freizeit-Fischerei von Thunfisch (Thunnus thynnus), Schwertfisch (Xiphias gladius) und Mittelmeer-Speerfisch (Tetrapturus belone) in der Republik Kroatien wird übrigens durch ein eigenes Gesetz geregelt, wonach etwa die Fangquote sowie Exemplare pro Lizenz festgelegt werden, außerdem wird Bezug genommen auf die Fang- und Freilassungsregel (Thunfisch), die erlaubten Fanggeräte wie etwa Rute, Rolle mit einem Haken an jedem Fanggerät oder Köder mit zwei Einfachhaken-, Doppelhaken- oder Dreifachhaken an jedem Fanggerät sowie Meldepflichten bei einem Fang.

Um die Freizeit-Fischerei auf diese Arten betreiben zu können, muss die Person zwingend eine Extra-Lizenz für Thunfisch, Schwertfisch und Mittelmeer-Speerfisch haben. Diese besitzt eine Gültigkeit von einem, drei oder sieben Tagen, es gelten die oben genannten Preise. Die Freizeit-Fischerei auf Schwertfisch ist vom 1. März bis 31. März sowie vom 1. Oktober bis 30. November verboten. Und, eigentlich selbstverständlich – es ist ebenfalls nicht erlaubt, die in der Freizeit-Fischerei in kroatischen Gewässern gefangenen Fische zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten.

Angelscheine gibt es auch beim örtlichen Angelverein

Wer seinen Angelschein nicht online erwerben möchte: Sportfischer-Lizenzen werden außerdem auch über die Mitgliedsvereine des HSSRM in ganz Kroatien verkauft. Die Liste der einzelnen Vereine sowie die Anschriften und Kontaktinformationen findet man ganz einfach unter hssrm.hr/udruge. Die Liste ist lang und umfasst aktuell 202 Vereine, die fast die gesamte kroatische Küstenlinie und viele Inseln abdecken.

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