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Drohne an Bord: Welche Lizenzen sind beim Betrieb einer Drohne erforderlich?

Drohnen Lizenz: EU-Drohnenführerschein / dem EU-Kompetenznachweis
Ein schönes Bild vom eigenen Boot oder dem Hafen aus der Luft – wann ist ein sogenannter „Drohnen-Führerschein“ erforderlich?

Eine Drohne vom Boot aus oder im Hafen fliegen lassen, um Fotos und Bewegtbilder aus der Vogelperspektive zu erhalten, das ist längst nichts Ungewöhnliches mehr. Wer welche Drohne an welchem Ort starten darf, und was dabei zu beachten ist, klärt die neue EU-Drohnenverordnung, welche am 1. Januar 2021 für alle Drohnen-Piloten in Kraft trat. Skipper-Tipp für den gelungenen Törn von der SeaHelp-Redaktion.

Ein schönes Bild vom eigenen Boot aus der Luft – das ist reizvoll und aus heutiger Sicht nichts ungewöhnliches mehr, denn die Flugtechnik inklusive eingebauter (oder angehängter) Kamera ist mittlerweile für jedermann erschwinglich.

 

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Die EU-Drohnen-Verordnung verlangt einen Drohnen-Führerschein

Doch nicht jeder Besitzer einer Drohne darf sein Fluggerät einfach so starten und losfliegen – wer was mit welchem Gerät darf, wo geflogen werden darf und in welchen Fällen welcher „Drohnen-Führerschein“ (eigentlich: Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten) erforderlich ist, das regelt seit dem 1. Januar 2021 die EU-Drohnenverordnung (EU-DVO).

Die Verordnung reguliert den Betrieb unbemannte Luftfahrzeuge in vier Klassen (C0 bis C4) der offenen Kategorie und unterteilt die sogenannten Drohnenführerscheine in die Kategorien A1 bis A3. Damit wurden die Bestimmungen zur Teilnahme im Luftraum angeglichen und der Betrieb im europäischen Ausland vereinfacht.

Kompetenznachweis: Mit dem kleinen Drohnen-Führerschein sicher eine Drohne steuern

Die EU-DVO unterscheidet zwei Arten des neuen EU-Drohnenführerscheins: den EU-Kompetenznachweises – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3, und das EU-Fernpiloten-Zeugnis – auch genannt: großer Drohnenführerschein (EU) A2.

Beim kleinen EU-Drohnenführerschein / dem EU-Kompetenznachweis handelt es sich um ein kompaktes Drohnenführerschein-Online-Trainung mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung. Dieses Training soll sicherstellen, dass der Drohnen-Pilot das nötige Grundwissen hat, um ein UAV (unbemanntes Flugsystem – also seine Drohne) sicher steuern zu können.

Der Test besteht aus zwei Stufen und ca. 40 Multiple-Choice-Fragen, die online auszufüllen sind. Zum erfolgreichen Abschluss müssen 75 Prozent der Fragen korrekt beantwortet werden. Zuerst erfolgt ein Trainings-Test. Dieser kann online beliebig oft wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluß wird man zur Online-Prüfung zugelassen. Dieser Führerschein-Test hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss dann wiederholt oder aufgefrischt werden.

EU-Fernpiloten-Zeugnis: der große Drohnenführerschein für große Drohnen und spezielle Fälle

Der große EU-Drohnenführerschein / das EU-Fernpiloten-Zeugnis ist umfangreicher. Voraussetzung ist hier der vorherige Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins. Darüber hinaus ist ein praktisches Selbst-Training (auf offenem Feld) durchzuführen. Dabei genügt es, die Durchführung dieses Trainings selbst schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich ist eine Theorie-Prüfung bei einer dafür zertifizierten Prüfstelle abzulegen.

Die Theorie-Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus den drei Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation. Nach erfolgreichem Abschluss kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis bei der zuständigen Luftfahrt-Behörde beantragt werden. Auch dieses Zeugnis / der große EU-Drohnenführerschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann wiederholt oder aufgefrischt werden.

Kein Führerschein für kleine Spielzeug-Drohnen ohne Kamera

Nicht in allen Fällen ist übrigens ein EU-Drohnen-Führerschein nötig, zum Beispiel wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt (Eigenbau oder Klasse C0), ein Spielzeug ist und keine Sensorik wie z.B. Kameras trägt. Auch hier ist jedoch ein Flug über unbeteiligte Personen zu vermeiden, und die Drohne darf nicht über Personengruppen fliegen.

Im Rahmen der EU-Vereinheitlichung, die in Deutschland im Januar 2021 in Kraft gesetzt wurde, muss sich der Betreiber registrieren und eine ID-Nummer an der Drohne anbringen. Für neue Drohnen ist vorgesehen, dass sie sich per Funk identifizieren lassen. Details kann man in der EU-Drohnenverordnung nachlesen. Ausnahmen gelten in der Schweiz. Achtung: für Drohnen gibt es eine Haftpflicht-Versicherungspflicht!

Achtung: es gilt das jeweilige Landesrecht!

Generell gilt: wer eine Drohne fliegen lassen möchte, sollte sich vor dem Betrieb mit dem jeweiligen Landesrecht auseinandersetzen, welches die Transformation der EU-DVO in nationales Recht regelt. Übersicht über die UAS (Unmanned Aerial System-)-Klassen C0 bis C4 der offenen Kategorie.

 

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