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300-Meter-Regel, Badeabstand, Sicherheitsausrüstung: Jetski in Kroatien: Wenn aus Wasserspaß ein Sicherheitsproblem wird

Mit hoher Geschwindigkeit durch eine Ankerbucht, dicht vorbei an Badenden und ankernden Yachten: Ein SeaHelp-Mitglied beklagt rücksichtslose Jetski-Fahrer im kroatischen Revier. Dabei sind die Regeln eindeutig – und seit 2025 teilweise neu gefasst. SeaHelp erklärt aus aktuellem Anlass erneut, was für Fahrer von Jetskis gilt und warum gerade in Ankerbuchten besondere Rücksicht erforderlich ist.

„Viele Jetski-Fahrer richten sich nicht daran und fahren ohne Rücksicht nahe an Booten vorbei“, schreibt ein SeaHelp-Mitglied nach seinem diesjährigen Kroatien-Törn. Besonders aufgefallen sei ihm das Verhalten in der Vela-Luka-Bucht bei Murter sowie an der Ostseite von Kaprije. Hinweise anderer Wassersportler, langsamer zu fahren, würden teilweise ignoriert.

Ein Einzelfall? Zumindest das zugrundeliegende Problem ist den kroatischen Behörden bekannt. In der Hauptsaison treffen in beliebten Buchten Schwimmer, SUP-Fahrer, Kajaks, Dinghis, Segel- und Motoryachten sowie schnelle motorisierte Wassersportgeräte auf engstem Raum zusammen. Gerade Jetskis können dabei aufgrund ihrer hohen Beschleunigung und Wendigkeit schnell zur Gefahr werden. Dabei lässt das kroatische Recht wenig Interpretationsspielraum.

Innerhalb von 300 Metern gilt: maximal acht Knoten

Die wichtigste Regel findet sich in Artikel 50 der kroatischen Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt („Pravilnik o sigurnosti pomorske plovidbe…“, Narodne novine NN 52/2025). Danach müssen sich alle Wasserfahrzeuge innerhalb von 300 Metern zur Küste, in engen Fahrwassern sowie auf den Zufahrten zu Häfen und Ankerplätzen mit besonderer Vorsicht bewegen und dürfen höchstens acht Knoten fahren. Die Fahrt darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

Für Jetskis kommt eine weitere, entscheidende Vorschrift hinzu: Motorboote und Wasserstrahlfahrzeuge – der Gesetzestext nennt ausdrücklich „skuteri“ und „jet ski“ – dürfen erst in einer Entfernung von mehr als 300 Metern zur Küste gleiten. Und selbst dort gilt das nur, sofern für das betreffende Seegebiet kein zusätzliches Gleitverbot besteht. Die zuständige Lučka kapetanija, also die Hafen- beziehungsweise Hafenkapitänsbehörde, kann darüber hinaus für einzelne Gebiete weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen festlegen.

Damit ist die Situation in einer typischen kroatischen Ankerbucht eigentlich eindeutig: Eine Ankerbucht ist keine Jetski-Rennstrecke.

Entscheidend ist aber nicht nur der Tacho

Noch wichtiger für den vom SeaHelp-Mitglied geschilderten Fall ist eine zweite Vorschrift. Nach Artikel 48 der Verordnung muss die Geschwindigkeit grundsätzlich so gewählt werden, dass der durch das eigene Fahrzeug verursachte Wellenschlag andere Fahrzeuge auf dem Wasser oder an der Küste sowie Einrichtungen an Land nicht gefährdet oder beschädigt.

Und Artikel 49 geht noch weiter: Wasserfahrzeuge müssen jederzeit so geführt werden, dass durch ihre Fahrt und ihre Manöver keine Gefahr für Menschenleben, Eigentum, Küste, Meeresumwelt oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer entsteht.

Das ist für die Praxis entscheidend. Wer mit einem Jetski knapp an einer ankernden Yacht, einem Schlauchboot oder einem Schwimmer vorbeifährt, kann sich deshalb nicht allein darauf zurückziehen, formal unter acht Knoten geblieben zu sein. Geschwindigkeit, Abstand und Fahrweise müssen der konkreten Situation angemessen sein.

Auch die 300-Meter-Regel ist kein Freibrief

Umgekehrt bedeutet das Überschreiten der 300-Meter-Grenze keineswegs automatisch: Gashebel auf den Tisch. Außerhalb der Zone darf zwar grundsätzlich geglitten werden, sofern dort kein örtliches Verbot besteht. Die allgemeinen Sorgfalts- und Kollisionsverhütungsregeln gelten aber selbstverständlich weiterhin.

 

Jetski Kroatien: 300-Meter-Regel, Tempolimits und Bussgelder
© Mazur Travel | Adobe Stock

 

Besondere Aufmerksamkeit ist außerdem an Badebereichen erforderlich. Die 2026 nochmals geänderte kroatische Sicherheitsverordnung legt für Fahrzeuge unter 15 Metern grundsätzlich einen Mindestabstand von 50 Metern zur Begrenzung eines eingerichteten Badebereichs fest; für größere Fahrzeuge gelten entsprechend größere Abstände (siehe unsere News zu diesem Thema).

Zusätzlich können die örtlichen Hafenbehörden weitergehende Beschränkungen anordnen. Wer einen Jetski nutzt, sollte sich deshalb vor Ort über ausgeschilderte Verbotszonen und die Angaben in den amtlichen nautischen Veröffentlichungen informieren.

Schwimmweste, Helm und Quick-Stop sind Pflicht

Auch bei der persönlichen Sicherheitsausrüstung gibt es klare Regeln. Nach der kroatischen Verordnung über Boote, Wasserfahrzeuge und Yachten („Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama“) müssen Personen auf einem persönlichen Wasserstrahlfahrzeug eine Rettungsweste und einen Schutzhelm tragen, SeaHelp hatte erst kürzlich berichtet.

Außerdem muss ein Jetski über eine Sicherheitsleine beziehungsweise Sicherheitsmanschette verfügen; sie ist während der Fahrt mit dem Fahrer zu verbinden. Fällt dieser ins Wasser, wird dadurch der Antrieb beziehungsweise Motor gestoppt.

Das ist keineswegs bürokratische Pedanterie. Das kroatische Verkehrsministerium dokumentierte beispielsweise einen schweren Jetski-Unfall bei Vrsar, bei dem ein Fahrer nach dem Überfahren der Heckwelle eines vorausfahrenden Motorbootes ins Wasser stürzte. Nach Angaben des Ministeriums trug der Mann keine Schwimmweste.

Kroatien kontrolliert – und kassiert

Dass die Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, zeigen die regelmäßigen Schwerpunktkontrollen der Hafenbehörden. Bei der Aktion „Sigurna plovidba 2026 Rijeka“ am 16. Juli 2026 kontrollierten 22 Mitarbeiter der Hafenbehörde 81 Fahrzeuge und stellten 13 Verstöße fest. Insgesamt wurden Geldbußen von 4.563 Euro verhängt.

Einen besonderen Schwerpunkt bildete dabei ausdrücklich die Kontrolle unzulässiger Geschwindigkeiten in Bereichen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das kroatische Verkehrsministerium kündigte weitere Kontrollen während der nautischen Hochsaison an.

Auch aus früheren Kontrollaktionen ist bekannt, dass unerlaubtes Gleiten innerhalb der 300-Meter-Zone zu den regelmäßig festgestellten Verstößen gehört.

SeaHelp-Rat: In der Bucht ist der Gashebel tabu

Jetskis gehören zum Wassersport – und richtig benutzt spricht nichts gegen den Fahrspaß. Die enorme Beschleunigung moderner Geräte verlangt allerdings mehr und nicht weniger Rücksichtnahme.

SeaHelp empfiehlt deshalb eine einfache Praxisregel: In Häfen, Ankerbuchten und überall dort, wo sich Schwimmer, SUPs, Kajaks, Dinghis oder ankernde Boote befinden, Geschwindigkeit deutlich reduzieren und mit möglichst wenig Wellenschlag fahren. Nicht knapp hinter Yachten vorbeifahren, keine Slalomfahrten zwischen ankernden Booten und ausreichend Abstand zu Schwimmern und kleinen Wasserfahrzeugen halten.

Wer sportlich fahren möchte, sollte zunächst mit langsamer Fahrt aus der Bucht hinausfahren und die 300-Meter-Grenze sicher überschreiten. Erst danach darf – sofern keine örtliche Beschränkung besteht und die Verkehrssituation es zulässt – geglitten werden.

SeaHelp-Geschäftsführer Wolfgang Dauser: „Unabhängig vom Bußgeld-Katalog endet der Spaß des einen endet dort, wo er für den anderen zur Gefahr wird“.

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