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Boote unter kroatischer Flagge: Zwangsabmeldung droht zum Jahresende

Bootseigner, deren Boote in Kroatien unter kroatischer Flagge registriert sind, aufgepasst: Wer noch nicht alle erforderlichen Angaben bezüglich der Registrierung hinterlegt hat, dem könnten ab 2020 weitreichende Folgen bis hin zur Zwangsabmeldung drohen.

Die für maritime Angelegenheiten zuständige kroatische Behörde hat jetzt auf ihrer Homepage eine Liste mit Bootskennzeichen aufgeführt, denen zum Jahreswechsel das Erlöschen der Registrierung droht, wenn nicht unverzüglich die fehlenden Daten online noch in das System eingepflegt werden. Weil dies bisher ausschließlich in kroatischer Sprache publiziert wurde, hat SeaHelp als Serviceleistung für seine Mitglieder die Fakten dieses wichtigen Schreibens teilweise übersetzt. Das Erlöschen der Registrierung kann umfangreiche Maßnahmen einer Neuregistrierung nach sich ziehen und in Einzelfällen sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Mit der Registrierung quasi untrennbar verbunden ist das Entrichten der sogenannten „Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt“, die Eignern als Gebührenbescheid per Post übersandt wird.

Viele ausländische Eigner, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, wählten unter anderem nach Eintritt Kroatiens in die EU die kroatische Flagge, weil die Umflaggung sich für sie als vorteilhaft erwies. So hatten sie kurz vor dem EU-Eintritt Kroatiens noch die Möglichkeit, eine deutlich geringere Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Zusätzlich kommen Eigner, die unter kroatischer Flagge unterwegs sind, in einigen Stadthäfen in den Genuss, Liegeplätze der Einheimischen nutzen zu dürfen. Ein weiterer Grund: Wer beispielsweise von einem Kroaten oder einer kroatischen Firma in letzter Zeit ein Boot erworben hat, blieb meist aus Gründen der Bequemlichkeit bei der kroatischen Flagge.

Doch Eigner, die sich nicht zu hundert Prozent sicher sind, das mit ihrer Registrierung alles in Ordnung ist, sollten einen Blick in die Tabelle werfen, denn wenn die aktuelle Rechnungsanschrift nur unvollständig oder überhaupt nicht hinterlegt ist, besteht für das Zentralregister in Zagreb keinerlei Möglichkeit, den Gebührenbescheid zu übersenden. Dann droht zum Jahresende 2019 die Zwangsabmeldung und bei Neuanmeldung in Kroatien teilweise eine umfangreiche technische Prüfung bei fehlender CE-Kennzeichnung (entfällt, wenn nur OIB-Nummer fehlt).

Zwingend erforderlich für einen Gebührenbescheid ist ebenfalls eine gültige OIB, also eine kroatische Steuernummer, die bei den zuständigen kroatischen Stellen beantragt werden kann. Fehlt dieses Merkmal, besteht seitens der Behörde ebenfalls keine Möglichkeit, einen entsprechenden Gebührenbescheid auszustellen.

Um diese Karteileichen zu bereinigen, hat das Register in Zagreb jetzt eine Kennzeichen-Liste herausgegeben. Eigner, deren Boote sich in dieser Liste wiederfinden, haben nur noch bis zum Jahresende die Möglichkeit, zu reagieren, sonst wird ihr Boot aus der Liste gelöscht. Oder anders herum: Wer unter kroatischer Flagge fährt, aber noch nie einen Gebührenbescheid erhalten bzw. bezahlt hat, für den besteht noch vor dem Jahresende dringender Handlungsbedarf.

Sollten Kennzeichen von SeaHelp-Mitgliedern in der Liste auftauchen, unterstützt der Pannendienst seine Mitglieder gern beim Nachpflegen der Daten, soweit es in der Kürze der Zeit überhaupt noch möglich ist. Nichtmitglieder können noch schnell eine Mitgliedschaft abschließen und kommen dann ebenfalls in den Genuss der Unterstützung.

Kontaktdaten:
Telefonnummer: 00385 (0) 51 855 743
Email: helpline@sea-help.eu

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist SeaHelp bereits aktiv geworden und hat die Rückversicherer über die Maßnahmen des Zagreber Zentralregisters für Schiffe unter kroatischer Flagge informiert. Sie prüfen derzeit, inwieweit der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden kann. Betroffene Versicherungsnehmer die über SeaHelp versichert sind werden von der SeaHelp-Insurance direkt informiert, müssen also selbst nicht tätig werden. Es bedarf aber nicht der Kenntnisse eines Versicherungsexperten, um anzunehmen, dass viele Versicherungen es ablehnen werden, einen Schaden zu regulieren, wenn keine ordnungsgemäße Registrierung vorliegt.

Hier ein paar wichtige Links:

  1. Beantragung kroatische Steuernummer OIB
  2. Beantragung kroatische Steuernummer auf Deutsch
  3. Alle Anträge zum Download auf der Homepage des Ministeriums

 

Tabelle mit Kennzeichen von Booten und Yachten, denen wegen unvollständiger Angaben die Zwangsabmeldung droht!

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Die original Liste finden Sie unter folgendem LINK

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