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Kroatien-Reisende ohne PCR-Test aufgepasst: Quarantänevorschriften bei Ausreise kontrolliert – empfindliche Strafen drohen!

Ausreise Kroatien: Strafen bei Nichteinhaltung Quarantäne und PCR-Test Regelung
An den kroatischen Grenzen wird sporadisch die Einhaltung der Quarantänevorschriften kontrolliert. Verstöße dagegen können teuer werden. Deshalb unser Tipp: Immer mit PCR-Test einreisen oder PCR-Test in Kroatien nachholen.

In der SeaHelp-Redaktion häufen sich derzeit die Hinweise der Mitglieder dahingehend, dass Geschäftsreisende, die ohne PCR-Test nach Kroatien einreisen, um dort einen wichtigen Termin, zum Beispiel die Beauftragung einer unaufschiebbaren Reparatur für ihre Yacht, zunächst im Datensystem an der Grenze nicht als Geschäftsreisende korrekt erfasst werden. Bei der Kontrolle anlässlich der Ausreise nach wenigen Tagen gilt das dann, wenn die erforderliche Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne nicht eingehalten wurde, als ein Quarantäneverstoß, der mit 8.000 Kuna pro Person geahndet wird.

EnterCroatia gab keine Rückmeldung

Was war passiert? Ein Bootseigner, der seit 40 Jahren regelmäßig mehrmals im Jahr an der kroatischen Küste sein dort in einer Marina liegendes Schiff nutzt, versuchte, sich für die Reise Anfang März auf EnterCroatia entsprechend zu registrieren, erhielt aber keine Bestätigung aus dem System. Da er sich dort schon mehrfach registrierte, maß er dem wenig Bedeutung bei und war fälschlicherweise der Annahme, die neuerliche Anmeldung habe nicht funktioniert, weil sie noch durch die alte Anmeldung abgedeckt sei.

Gründe für Einreise ohne PCR-Test gegeben

An der Grenze erklärte er bei einer Kontrolle den Grund der Einreise ohne PCR-Test, gab seinen Ausweis sowie den Ausweis einer zweiten Person ab, die auch eingescannt wurden. Er legte Bilder des Defekts an seinem Schiff ebenso wie eine Einladung eines kroatischen Reparaturunternehmens vor. So weit, so gut. Die Dringlichkeit der Einreise wurde anerkannt, aber offensichtlich nirgendwo vermerkt. Auch auf einen hier spätestens auftauchenden Vermerk über die fehlende Registrierung unter EnterCroatia wies man ihn nicht hin.

Ausreise Kroatien: 8.000 Kuna Strafe pro Person

Das dicke Ende kam dann bei der Ausreise: Verstoß gegen die Corona-Quarantänepflicht in Kroatien und 8.000 Kuna Strafe jeweils für ihn und seinen, weil er nach nur drei Tagen ausgereist sei und sich wegen des fehlenden PCR-Tests aus der häuslichen Quarantäne entfernt habe. Bei sofortiger Zahlung innerhalb von acht Tagen sollen ihm ca. 2/3 der Strafe erlassen werden.

Einspruch gegen Maßnahme äußerst aufwendig

Rechtlich kann man natürlich dagegen vorgehen, doch nur mit viel Aufwand und relativ ungewissem Ausgang. Die Kosten eines Verfahrens mit Dolmetscher, Anwalt und Anreise zur Gerichtsverhandlung in Kroatien sind in der Regel höher als eine Akzeptanz der Strafe.

Grenzen: Offensichtlich nur sporadische Kontrollen

Das Pikante dabei: Gewarnt durch die Vorkommnisse an der Grenze bei der Ausreise aus Kroatien verhielt sich eine Familienangehörige des Mannes korrekt und absolvierte in Kroatien einen PCR-Test für 490 Kuna pro Person. Sie wurde nicht einmal kontrolliert, weder an der kroatisch-slowenischen Grenze noch an der der slowenisch-österreichischen Grenze oder der österreichisch-deutschen Grenze.

Kein Einzelfall

Ein ähnlich gelagerter Fall, der allerdings gerade noch ohne Strafe ausging, wird von einem weiteren Bootseigner von der Ausreise aus Kroatien berichtet: Er hatte die Quarantänepflicht fast peinlichst eingehalten, war aber 4 Stunden zu früh, also vor Ablauf der Quarantänezeit an der Grenze, wie es bei einer Kontrolle berechnet wurde. Nach mehr als zweistündigem Aufenthalt und vielen Diskussionen konnte er dann seinen Weg Richtung Slowenien fortsetzen.

Tipp: Entweder mit PCR-Test einreisen oder in Kroatien durchführen

Deshalb rät die SeaHelp-Redaktion, von der Möglichkeit der Einreise ohne PCR-Test aufgrund der unterschiedlichen, teilweise nicht nachvollziehbaren Handhabung an der Grenze möglichst abzusehen. Alternativ können Einreisende ohne entsprechenden Test die Möglichkeit in Anspruch nehmen, einen PCR-Test vor Ort durchführen zu lassen.

Verordnung gilt zunächst bis 15. März

Die bestehende Verordnung gilt aktuell bis zum 15. März, ob danach noch ein PCR-Test erforderlich sein wird, steht endgültig derzeit noch nicht fest. Nach kroatischen Medienberichten sind derzeit ca. 5.000 Touristen im Land. Um keine Schwierigkeiten bei der Ausreise zu erhalten, weisen wir deshalb nochmals darauf hin, dass es derzeit ratsam ist, sich genauestens über die gelten Vorschriften zu informieren und ggf. einen nicht vorhandenen PCR-Test bei Ausreise vor Ablauf der Quarantänefrist nachzuholen, damit die Ausreise nicht zum Glücksspiel wird.

Hier nochmals der Auszug aus den aktuell geltenden Vorschriften:

Ausnahmen: Ausnahmsweise müssen folgende Kategorien von Personen, die aus einem EU/EWR Mitgliedstaat/Region die sich auf der sogenannten roten Liste befindet, KEINEN neg. PCR-Test für SARS-CoV-2 vorweisen:

Personen, die aus familiären oder geschäftlichen Gründen aus Österreich nach Kroatien reisen, einschließlich Journalisten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; Für den Nachweis der dringenden geschäftlichen Gründe ist folgende Dokumentation an der Grenze bereitzuhalten:

Einladung zu einem Geschäftstermin/Terminbestätigung (wird durch das kroatische Unternehmen bzw. ggf. Tochtergesellschaft ausgestellt). Das Einladungsschreiben sollte idealerweise folgende Informationen enthalten:

  • Firmenadresse des Unternehmens in Kroatien
  • Grund der Einreise (z.B. Vorstandsmeeting, Vertragsabschluss, etc.)
  • Adresse wo der Geschäftstermin stattfindet (Firmenstandort …)
  • Kontaktdaten einer zuständigen Ansprechperson in Kroatien samt Kontakttelefonnummer
  • Dauer des Aufenthalts in Kroatien
  • Personen, die aufgrund einer kurzen Reise ins Ausland einen negativen PCR-Test in der Republik Kroatien durchgeführt haben und innerhalb von weniger als 48 Stunden nach dem Testtag oder innerhalb der Gültigkeit des Tests in die Republik Kroatien zurückkehren, benötigen keinen neuen PCR-Test aus dem Land, in dem sie sich für kurze Zeit aufgehalten haben. Sie dürfen aufgrund des Vorweisens eines in der Republik Kroatien durchgeführten Tests einreisen

Neuregelung TIROL ab 18.02.2021: Alle Einreisenden die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kroatien in Tirol aufgehalten haben, müssen ab sofort an der kroatischen Grenze einen max. 48-Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen und nach der Einreise eine 14-tägige Selbstisolation (auf eigene Kosten) antreten, aus welcher sie sich frühestens nach 7 Tagen mittels PCR-Test (auf eigene Kosten) befreien können.

Deutsche Botschaft: PCR-Test vor Einreise oder nach 48 Stunden in Kroatien

Nach Rücksprache mit dem Rechts- und Konsularreferat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb scheint es in letzter Zeit hinsichtlich der Interpretation des „dringenden Grundes“ unterschiedliche Auffassungen zu geben. Auch hier empfiehlt man, mit PCR-Test einzureisen oder einen PCR-Test binnen 48 Stunden nachzureichen. Offensichtlich wird an der Grenze nur registriert, ob die Einreise mit oder ohne PCR-Test erfolgte. Wurde kein PCR-Test bei Einreise in das System eingetragen und man holt ihn auch nicht in Kroatien nach, kann es bei Kontrollen zu den beschriebenen Schwierigkeiten kommen.

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