Das Coronavirus hat die EU mit Ausnahme von Italien fest im Griff: Rekordstände bei den 7-Tage-Inzidenzzahlen insbesondere in Kroatien, Slowenien und Österreich haben die jeweiligen Regierungen zu teilweise äußerst restriktiven Maßnahmen gezwungen, um die vierte Welle der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Wer aus Österreich oder Deutschland jetzt noch an die Adria reisen will oder muss, der sieht sich mit einem Wirrwarr an Vorschriften konfrontiert, in dem man schon mal schnell den Überblick verlieren kann. Wir haben den relevanten Vorschriften für deutsche und österreichische Staatsbürger zusammengefasst, die ab dem 22. November 2021 Gültigkeit besitzen. Die gute Nachricht allerdings schon mal vorab: Wer über einen entsprechenden Impfschutz verfügt und ein COVID-19-Zertifikat vorweisen kann, hat wenig zu befürchten.
Was gilt für Österreicher?
Ab Montag, den 22. November 2021 gilt in ganz Österreich ein bundesweiter „Lockdown“, der aufgrund der zahlreichen Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen den Begriff „Lockdown“ nur bedingt verdient. Yachteigner und Urlauber, die von Österreich aus nach Kroatien oder Italien reisen möchten, müssen zunächst die Hürde Ausgangsbeschränkungen überwinden, um den Weg vom Heimatort bis zu Grenze antreten zu können.
Ausreise trotz Lockdown?
Das österreichische Sozialministerium liefert ab Sonntag, den 21. November 2021 auf seiner Homepage die entsprechende Argumentationshilfe. Danach gelten Ausgangsbeschränkungen nicht bei der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Eigentum und auch nicht bei einem Aufenthalt im Freien zur körperlichen psychischen Erholung. Wie die beschlossenen Maßnahmen allerdings real umgesetzt werden, darüber gibt es noch keine Erfahrungen. Der Hausverstand sagt allerdings, wer Österreich verlässt, nimmt den Infektionsdruck aus dem Land, so dass es hier wohl keine Schwierigkeiten geben dürfte.
Wiedereinreise Österreich
Mit dem 22. November tritt die 7. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Bei der Einreise ist zwingend der 2,5-G-Nachweis erforderlich, Antigen- und Antikörpertests verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit (also nur PCR-Tests! ) mit Ausnahme von Pendlern und anderen Personengruppen. Generell sollte aber die Pre-Travel-Clearance ausgefüllt werden.
Aktualisierung der Verordnungen
Wie in der Vergangenheit bereits oft beobachtet, werden Verordnungen in Österreich erlassen, medial annonciert aber letztlich nicht für die Bürger nachvollziehbar im Internet wegen des fehlenden Verordnungstextes veröffentlicht. Auch hier ist das wieder der Fall, einige der Links lassen die notwendige Aktualität vermissen. Auch sollten lokale Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in der Verordnung berücksichtigt werden.
Wiedereinreise nach Deutschland
Wer aus Kroatien, Slowenien oder Österreich nach Deutschland einreist, kommt aus einem Hochrisikogebiet gemäß des RKI (Robert Koch-Institut) und benötigt eine digitale Einreiseanmeldung und muss sich in Quarantäne begeben, wenn er nicht geimpft, getestet oder genesen ist. Weiterhin heißt es: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Für den Upload der Nachweise sollte der individuelle Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Im Klartext: Die Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden, wer den Nachweis der Impfung, Testung oder den Genesenennachweis mit hochlädt, muss keine weiteren Maßnahmen befürchten.
Sonderfall Italien:
Wer von Italien nach Deutschland einreist, benötigt weder eine Einreiseanmeldung noch irgendeinen Nachweis, da Italien für deutsche Staatsbürger nicht als Risikogebiet gilt.
Einreisen nach Kroatien, Slowenien, Italien
Neben der Rückreise aus Kroatien, Slowenien oder Italien ist allerdings auch relevant, was für die Einreise in diese beliebten Urlaubsländer erforderlich ist. Viele Yachteigner, Ferienausbesitzer oder einfach nur Freunde dieser Länder möchten schließlich auch in den milden Wintermonaten an der Adria dem Corona-Stress in ihren Heimatländern entfliehen.
Einreise Kroatien
Reisende aus Deutschland, Österreich sowie dem gesamten EU/EWR- und Schengenraum können ohne Vorlage eines Impfzertifikats einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter zwölf Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind ebenfalls von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales EU-COVID-Zertifikat bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen.
EU-COVID-Zertifikat hilfreich
Vor Ort empfiehlt es sich, ein EU-COVID Zertifikat vorweisen zu können, dass in Kroatien für öffentliche Institutionen, Banken (teilweise), Restaurants und sogar den Besuch beim Hafenkapitän zwingend vorgeschrieben ist.
Einreise Italien
Aus den Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland ist die Einreise nach Italien ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land.
Einreiseerklärung Italien
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Unterlagen für Einreise Italien
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
- ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
- eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
- Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Einreise Slowenien
Die Einreise ohne anschließende Quarantäne nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Auch hier gilt beim Betreten den Einrichtungen fast überall 3 G, was auch entsprechend strikt überprüft wird, selbst beim Betreten der Tankstellen.
Fazit Einreise, Ausreise
Um es kurz zu machen: Mit dem digitalen COVID-Zertifikat, das geimpfte, genesene bzw. getestete Personen auf dem Handy jederzeit vorweisen können, ist mit geringen nationalen Besonderheiten auch weiterhin ein Aufenthalt in Italien, Slowenien oder Kroatien möglich. Bezüglich der Ausreise von Österreich in diese Staaten hat die Redaktion bereits eine Anfrage an das österreichische Sozialministerium gestellt, die bislang noch unbeantwortet blieb. Die Antwort dazu wird in einem Update nachgereicht.