Jetzt wird es eng für das Reiseland Kroatien, und das nicht nur durch den erheblichen Anstieg von COVID-19-Neuinfektionen in der Region Zagreb sowie in den Bereichen Split und Sibenik, sondern auch durch verschärfte Maßnahmen als Resultat des Corona Gipfels in Deutschland, die bei der Rückreise aus Corona-Risiko-Gebieten greifen sollen. Als Datum hierfür hat man den 1. Oktober anvisiert, in der gemeinsamen Erklärung, die Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder verkündete, wählte man jedoch die Einschränkung „möglichst zum 1. Oktober“.
Corona Gipfel: Die Regelungen im Einzelnen
Auf dem kontrovers diskutierten Corona-Gipfel einigte man sich letztlich darauf, dass „möglichst“ ab dem 1. Oktober alle Urlauber, die aus einem Risikogebiet, wie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts ausgewiesen, sich in eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Stand heute (27. August 2020) sind das die Regionen Split und Sibenik in Kroatien. Die Situation kann sich aber ändern.
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Deutschland: Quarantäne-Abbruch nach dem Corona-Test
Wer aus besagten Risiko-Gebieten zurückkommt, dem nutzt an der Grenze kein Corona-Test. Frühestens am fünften Tag nach seiner Rückkehr aus einem Risikogebiet kann er einen Corona-Test (PCR-Test) durchführen lassen. Bei einem negativen Ergebnis kann die 14-tägige Quarantäne abgebrochen werden, wenn das Testergebnis vorliegt. Auch hier sollte man die mögliche Wartezeit mit einkalkulieren.
Lohnfortzahlung oder Einkommensausfall
Wer sich nach Rückkehr von seiner Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne begeben muss, hat kein Anrecht auf Lohnfortzahlung, wenn es nach dem Willen der Bundesländer geht. Einkommensausfälle werden dann nicht, wie in der Vergangenheit teilweise gehandhabt, ausgeglichen. Diese Regelung gilt aber nur, wenn vor Reiseantritt das entsprechende Reiseland oder die Region bereits als Risikogebiet definiert wurde. Für Urlauber, die am Zielort ihrer Reise von einer Reisewarnung, bzw. Einstufung als Risikogebiet überrascht wurden, soll diese Regelung nicht gelten. Hiermit will man offensichtlich vermeiden, dass Urlauber Reisen in Risikogebiete bewusst antreten und nach ihrer Rückkehr zusätzlich die Allgemeinheit belasten. Zwei Tage zuvor hieß es allerdings noch, der Staat komme dafür auf, selbst wenn jemand wissentlich in ein Risikogebiet reist.
Die rechtliche Grundlage dafür liefert bisher § 56 des Infektionsschutzgesetzes, wonach eine Entschädigung gezahlt wird, wenn jemand „Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet.“ Ob eine Gesetzesänderung in der Kürze der Zeit die Gremien durchläuft, bleibt allerdings fraglich.
Kostenlose COVID-19-Tests für Urlauber
Abgeschafft werden sollen ab dem 16. September die kostenlosen Coronavirus-Tests für alle Reisenden, die aus dem Ausland kommend nach Deutschland einreisen. Das soll, so ist es geplant, künftig nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten kostenlos angeboten werden. Hier geht es auch darum, die auch in Deutschland knappen Testressourcen wieder für dringend benötigte Personengruppen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime bereit zu stellen.
Problem Kroatien und Coronavirus
In Kroatien nähern sich die Zahlen der Neuinfektionen mit dem Coronavirus einer kritischen Marke, nach der durchaus die Möglichkeit bestehen könnte, die Reisewarnung aus Deutschland für die Regionen Split und Sibenik auf das ganze Land auszudehnen. Der Ordnung halber sei aber angemerkt, dass sich die epidemiologische Lage im Land zwar aufgrund der reinen Zahlen in den letzten Tagen äußerst negativ entwickelt. Dieser Trend ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass in den sogenannten Corona-Hotspots wie Sibenik und Split, aber auch in Zagreb, die Neuinfektionen weiter stark zunehmen, während die Regionen Kvarner und Istrien eine deutlich geringere Anzahl an täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus aufweisen. Wie die Entscheidung letztlich ausfallen wird, hängt aber wohl auch von der Entwicklung der nächsten Tage ab.
Ständig aktualisierte Tabelle der COVID-19-Infektionen in Kroatien
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Urlauber sollen sich frühzeitig auf die Situation einstellen
Im Gegensatz zur Handhabung in anderen Ländern hat der sogenannte deutsche „Corona Gipfel“ die geplanten Maßnahmen frühzeitig angekündigt, um unter anderem ein Chaos bei der Einreise, wie es Österreich verursachte, zu vermeiden.
Coronavirus trifft bisher nicht den Wassersport
Erste Umfragen der SeaHelp-Redaktion haben ergeben, dass bisher aus Kroatien nicht ein Fall der Redaktion bekannt ist, bei dem sich ein Yachteigner oder ein Chartergast an Bord einer Charteryacht mit dem Coronavirus infiziert haben soll. Gleiches gilt auch für Slowenien und Norditalien. Wir werden hier aber versuchen, auch für die nächste Saison mit belastbarem Zahlenmaterial den Skippern in der Adriaregion eine Entscheidungshilfe liefern zu können.