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Ab 1. August 2021 bei Einreise Deutschland: Corona-Testpflicht, wer nicht geimpft oder genesen ist

Einreise Deutschland: Ab 01. August 2021 Testpflicht für nicht geimpfte Personen
Ab 1. August 2021 gilt: Wer geimpft ist und das mit dem digitalen Impfzertifikat der EU nachweist oder von COVID-19 genesen ist, kann problemlos nach Deutschland einreisen. Wer die „3-G-Regel“ nicht erfüllt, muss sich – Stand heute – vor der Einreise noch im Ausland testen lassen. Nur ein negativer Corona-Test berechtigt zur Einreise.

Ab sofort gilt auch für deutsche Urlauber, die aus Österreich, Italien, Slowenien oder beispielsweise Kroatien nach Deutschland zurückkehren, bei der Einreise nach Deutschland die sogenannte 3-G-Regel, das heißt, Reiserückkehrer müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein und dieses direkt an der Grenze zu Deutschland bereits nachweisen. Ein Test nach der Rückkehr aus dem Urlaub in Deutschland, wie bisher üblich, ist gemäß der neuen Einreiseverordnung nicht mehr zulässig, beim Grenzübertritt müssen die entsprechenden Nachweise bereits vorhanden sein. Die Verordnung gilt ab dem 1. August 2021 und tritt mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.

Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind

Im Klartext heißt das: Urlauber, die derzeit noch in Kroatien, Slowenien, Italien oder Österreich weilen oder künftig aus den vorgenannten Ländern zurückreisen, müssen vor der Rückkehr nach Deutschland einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden bei der Einreise nach Deutschland vorweisen. Das gilt nicht für geimpfte Urlauber, sie haben freie Fahrt, sofern die entsprechenden Fristen nachweisbar eingehalten wurden. Generell ist es egal, in welchem Land der Test absolviert wurde, so können Kroatien-Urlauber beispielsweise auch auf der Rückreise in Österreich noch schnell einen Test durchführen. Das Testergebnis muss allerdings beim Grenzübertritt nach Deutschland vorliegen.

Digitale Einreiseanmeldung nicht erforderlich

Eine digitale Reiseanmeldung ist zusätzlich nur für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten erforderlich, Kroatien, Italien, Slowenien und Österreich zählen derzeit nicht dazu.

Gültig ab zwölf Jahren

Wer es selbst gern in der neuen Einreiseverordnung schwarz auf weiß haben möchte: Geregelt wird die Testpflicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, in § 5. Dort heißt es: „Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen.“

Einstufung Risikogebiet entfällt

Eine weitere Änderung tritt damit zusätzlich in Kraft, die aber derzeit noch keine Relevanz für Urlauber in den Ländern Kroatien, Slowenien, Italien und Österreich besitzt: Der Begriff „Risikogebiet“ gemäß Einstufung RKI entfällt aus deutscher Sicht, man unterscheidet nur noch nach Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet. Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts fand diese Veränderung derzeit noch keine Berücksichtigung, sollte aber alsbald aktualisiert werden.

Infektionszahlen gering halten

Der Sinn dieser neuen Vorordnung, die für Flugreisende übrigens schon länger gilt und jetzt auch auf Individualreisende erweitert wurde, liegt laut Angaben des deutschen Bundesgesundheitsministeriums darin, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“. Die Impfquote in Deutschland liegt derzeit bei über 50 %.

Kroatien-Reisen weiterhin problemlos

Generell müssen sich Urlauber über einen Aufenthalt in den klassischen Anrainer-Ländern der Adria noch keine Gedanken über eine wesentlich weitere Verschärfung der Maßnahmen machen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut SeaHelp-Daten, die detailliert auf den offiziellen EU-Datenbestand tagesaktuell zurückgreifen, bei 26,7, für Italien bei 59,5 und Slowenien bei 26,2 (alle Daten Stand 29.7.2021).

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