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Von Deutschland und Österreich nach Kroatien und zurück: Welche gesetzlichen Regelungen bei der Einreise nach Kroatien aktuell beachtet werden müssen

Einreise nach Kroatien von Deutschland über Österreich und Slowenien
An den Grenzübergängen sollten die entsprechenden Unterlagen mitgeführt und unaufgefordert vorgezeigt werden.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen in Europa sind wohl für die meisten Urlauber ziemlich verwirrend, zumal täglich Änderungen verkündet werden. An dieser Stelle wollen wir den Versuch starten, quasi tagesaktuell über die Bestimmungen für Reisende aus Deutschland und Österreich, die sich auf dem Weg nach Kroatien befinden, zu informieren. Dabei wird zurückgegriffen auf tatsächliche Erfahrungen, die sich auf aktuelle Schilderungen Reisender beim Grenzübertritt berufen, nicht ausschließlich auf Verlautbarungen offizieller Stellen. Immerhin haben mehr als 14.000 Personen die Grenze nach Kroatien bereits überquert, die seitens der Regierung verlautete. Dieser Beitrag wird ständig upgedatet, Updates werden zusätzlich via Facebook kommuniziert, deshalb: Folgen Sie uns auf Facebook!

Ermessensspielraum der Grenzbeamten

Eine Gewähr für die juristisch eigentlich vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Bürger an den Grenzen können wir nicht übernehmen, da sich in den Fragen der Einreise noch einiges im rechtlichen Graubereich, bzw. im Ermessensspielraum der jeweiligen Grenzbeamten bewegt und manchmal auch Kommunikationsschwierigkeiten an der slowenischen bzw. kroatischen Grenze zu Missverständnissen führen können, die sich aber, wie wir erfahren haben, immer beheben lassen.

Einreise von Deutschland nach Österreich

Faktisch finden Kontrollen an der Grenze von Deutschland nach Österreich, bis auf einige Stichproben, nicht mehr statt. Uns ist in letzter Zeit kein Fall bekannt, bei dem ein ausreisewilliger Deutscher nicht die Grenze nach Österreich passieren konnte. Die Österreicher ihrerseits haben keine Einwände gegen einen Transit, man sollte jedoch genügend Kraftstoff im Tank haben, um ohne Zwischenstopp durchreisen zu können. Gegen einen Toilettenbesuch, so die Auskunft der Grenze, gebe es aber im Notfall keine Einwände, wie einhellig berichtet wird.

Einreise von Österreich nach Slowenien

Bei der Einreise von Österreich nach Slowenien finden zwar vereinzelt Kontrollen statt, doch wer Kroatien als Reiseziel angibt, kann in der Regel passieren. Ein Transit durch Slowenien von Österreich nach Kroatien ist erlaubt, auch wenn teilweise auf offiziellen behördlichen Internetseiten etwas anderes behauptet wird. SeaHelp hat sich explizit bei der slowenischen Botschaft in Berlin erkundigt. Nach deren Auskünften bestehen keine Einwände gegen einen Transit, der innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss. Anderslautende Veröffentlichungen seien falsch, so die Botschaft.

Einreise von Slowenien nach Kroatien

Wer über einen triftigen Grund verfügt, nach Kroatien einzureisen, kann das auch. Zu den triftigen Gründen zählen für Urlauber ein Boot in einer der kroatischen Marinas, eine Immobilie, ein gebuchter Bootscharter in Kroatien oder eine Appartement-, Hotel- oder Campingplatzbuchung. Oder, um es anders auszudrücken: Immer dann, wenn kostenpflichtige Leistungen der von COVID-19 besonders gebeutelten Tourismuswirtschaft in Kroatien in Anspruch genommen werden, liegt ein triftiger Grund zur Einreise nach Kroatien vor. Nur, mit der Einreise sollte man es nicht zu locker sehen, wie uns Reisende nach Kroatien berichten. Teilweise wird zwar nur nach dem Reiseziel gefragt, teilweise aber auch streng kontrolliert. Folgende Unterlagen sollten bei der Einreise nach Kroatien mitgeführt werden:

Unterlagen Einreise nach Kroatien

  1. Bootseigner: Seebrief bzw. IBS, gültiger Liegeplatzvertrag einer kroatischen Marina
  2. Appartementbuchung: Mietvertrag für das Appartement (möglichst alle Mitreisenden namentlich aufführen), Voucher
  3. Campingplatz: Mietvertrag, Buchungsbestätigung, Voucher (möglichst alle Mitreisenden namentlich aufführen)
  4. Hotel: Buchungsbestätigung, Voucher (möglichst alle Mitreisenden namentlich aufführen)

Weiterhin ist bei Einreise zu beachten:

  1. Eine Überweisungsbestätigung in Form eines Bankauszuges bzw. eine Durchschrift der Überweisung kann für besonders kritische Beamte der kroatischen Grenzpolizei nicht schaden, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
  2. Wer mit seiner Lebensgefährtin (anders lautender Nachname) nach Kroatien reist, sollte auch für sie einen aktuellen Nachweis mitführen, mit ihr in häuslicher Gemeinschaft zu leben, wie ein aktueller Fall zeigte. Sie sollte ausdrücklich auf der Crewliste, des Vouchers oder des Mietvertrages für Hotel oder Appartement aufgeführt sein, damit es an der Grenze nicht zu unnötigen Komplikationen kommt. Bei Yachteignern kann im Notfall auch die Heimatmarina helfen.

Quarantäne bei Rückreise von Kroatien nach Österreich

Die „österreichische Quarantäneverordnung“, also die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten tritt am 31. Mai 2020 außer Kraft. De jure könnte sie zwar noch verlängert werden, de facto rechnet man aber derzeit nicht damit, wenn man die Aussagen der Politiker verfolgt. Eine Weiterführung, explizit mit Slowenien bzw. Kroatien ist uns bisher nicht bekannt. Stand heute hieße das, wer als Österreicher aus dem Pfingsturlaub von Kroatien nach Österreich zurückkehrt, muss sich nicht mehr in Quarantäne begeben.

Quarantäne bei Rückreise nach Deutschland

Auch in Deutschland verzichten die einzelnen Bundesländer zunehmend auf die bisherige Quarantänepflicht. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen, das Saarland sowie Bayern haben die Quarantänepflicht bei Einreise aus dem EU-Ausland bereits gestoppt. Den Bewohnern der anderen Bundesländer empfehlen wir, die Nachrichten zu verfolgen bzw. auf der offiziellen Homepage ihres Bundeslandes sich zu informieren.

Ausdrücklich: Auch Chartergäste dürfen einreisen

Da immer noch bei einigen Chartergästen Unklarheit herrscht: Eine Einreise nach Kroatien für Chartergäste ist ausdrücklich erlaubt. Hier der entsprechende Link zum PDF.

Übersetzt heißt es in dem Abschnitt:
Das Chartern von Schiffen und/oder die Nutzung von Unterkunftsmöglichkeiten auf Schiffen, Yachten und Booten wird als ein äußerst wichtiger wirtschaftlicher Grund für die Einreise in die Republik Kroatien angesehen, der durch die Liste der Besatzung und der Passagiere nachgewiesen werden muss, die entweder vom Charterunternehmen oder vom Schiffseigner in das eNautika-System eingegeben wurde. Der Status des Dokuments „In Vorbereitung“ ist ebenfalls akzeptabel.

 

Update bezüglich Quarantäne bei der Rückreise nach Österreich:

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