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Grenzchaos Slowenien: Norddeutscher Eigner auf dem Weg zu seiner Yacht in Koper/Slowenien an Grenze abgewiesen

Grenzchaos Slowenien
Sloweniens Marinas waren nur drei Tage erreichbar, danach hat das Land die Grenzen für ausländische Yachteigner (auch EU) wieder geschlossen.
Slowenien gilt als gutes Beispiel, wie man Lockerungen der Einreise besser nicht umsetzt. Zunächst erklärte das junge EU-Mitglied den durch COVID-19 verursachten Pandemie-Notstand quasi per Dekret für beendet und ließ eine uneingeschränkte Ein- und Durchreise zu. Nachdem es auf EU-Ebene aber offensichtlich zu keiner Einigung kam, machte man die Grenzen für EU-Bürger, außer Kroaten, wieder zu, jetzt ist aktuell nicht die Einreise, wohl aber die Durchreise erlaubt. Und der Besitz eines Schiffes mit Liegeplatz in einem der slowenischen Marinas gilt auch nicht mehr als „triftiger Grund“ zur Einreise.

Transit ja – Einreise und Verbleib in Slowenien nein

Immer noch gilt das SeaHelp-Update: Nach Aussage der Mitarbeiterin der slowenischen Botschaft in Berlin stimmt folgende Veröffentlichung nicht: „Darüber hinaus werden auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Schengen-Staat haben, nach Slowenien ein- und durch Slowenien durchreisen können, allerdings erst, wenn die Staatenliste nach § 9 Abs. 5 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen von der slowenischen Regierung veröffentlicht und Deutschland in die Staatenliste aufgenommen worden ist.“ Darüber war bisher aber noch nichts in Erfahrung zu bringen. Die Durchreise, so die Botschaftsmitarbeiterin, sei immer gestattet, wenn auch die Einreise nach Kroatien gewährleistet sei. Wir hoffen, hiermit für Klarheit gesorgt zu haben.

Mail von SeaHelp-Mitglied

Folgendes Mail erreichte uns am 20. Mai von einem Mitglied (Name der Redaktion bekannt), das den offenen Slot genutzt hat, um zu seiner Yacht zu reisen:

Ich habe gerade Ihren Artikel über Slowenien gelesen: https://www.sea-help.eu/news-allgemein/quarantaene-einreise-rueckreise-kroatien-deutschland-oesterreich/ und möchte Sie darauf hinweisen, dass die slowenische Regierung nach nicht einmal 3 Tagen diese Regelung zurückgenommen hat. Die Grenze ist wieder geschlossen! Anstatt der bisherigen 7-tägigen Quarantäne gilt nun eine 14-tägige!

Weiter: Ich habe heute mit der slowenischen Grenzpolizei in Lazaret (Koper) gesprochen. Auch für Bootseigner gibt es keine Ausnahmen. Die Liste der Ausnahmen ist nur folgende (Quelle Außenhandelsstelle Ljubljana sowie slowenische Botschaft in Wien):

„Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der EU bzw. dem Schengenraum – und somit auch in Österreich – müssen nach der Einreise 14 Tage in Quarantäne verbringen, wobei die Details im Einzelfall von den Gesundheitsbehörden festgelegt werden.

Ausnahmen gelten für:

  • Tages- und Wochenpendler mit einem Arbeitsverhältnis im jeweils anderen Land bzw. Personen, die sich als solche ausweisen können,
  • Güterverkehr,
  • Landwirte mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderen Land,
  • Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung im Nachbarland,
  • Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Verwandten, wenn die Ein- und Ausreise am selben Tag erfolgt,
  • Schüler/innen und Studierende sowie deren Eltern, die sie innerhalb eines Tages zur Bildungseinrichtung im Nachbarland bringen oder abholen.“

Ich und drei weitere Österreicher sind in diesem kurzen, offenen Zeitslot durchgerutscht und auf unseren Yachten. Für alle anderen Segler ist Slowenien wieder / weiter zu. Außerdem gilt in Österreich immer noch die 14-tägige Quarantäne bei Rückreise (für Österreicher) und die Pflicht für Transitreisende, non-stop durchzufahren.

Norddeutscher Yachteigner musste umkehren

Gestern wurde ich von meinem Mechaniker hier informiert, dass ein norddeutscher Eigner nicht einreisen durfte, um seine Yacht in Koper zu übernehmen. Er wurde an der SLO Grenze abgewiesen und musste zurück nach Deutschland (non stop durch Österreich. Nicht einmal ein Hotelzimmer ist in Österreich vor dem 29. Mai verfügbar).

Vielleicht machen Sie ein Info-Update damit nicht ein Eigner sich voll der Hoffnung von weit her auf den Weg nach Slowenien macht und dann abgewiesen wird oder 14 Tage in Quarantäne muss.
Beste Grüße aus Izola

Vielen Dank von SeaHelp. Solche Berichte über die Zustände vor Ort sind sicherlich für alle Mitglieder äußerst hilfreich. Es zeigt aber auch, welche Folgen die unvorhersehbaren Änderungen der Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien für einzelne Bootseigner mit sich bringen. Nach mehr als 1000 Kilometer Autofahrt an der Grenze abgewiesen zu werden, ist nicht unbedingt das, was man unter Gastfreundschaft versteht.

SeaHelp selbst bittet auf diesem Weg alle Reisenden, wenn möglich, kurz von ihren Erlebnissen vor Ort zu berichten und uns Fotos und schriftliche Informationen zukommen zu lassen. Wir werden Sie nach Sichtung gern veröffentlichen, sofern sie auch für andere Mitglieder relevant sein könnten.

Weiter Links dazu:

Deutsche Botschaft Laibach (Ljubljana)
Slowenische Tourismuszentrale
Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer (AHK Slowenien)

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