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Ostern trotz Corona nach Kroatien, Slowenien, Italien reisen: Aktuelle Einreisebestimmungen der beliebten Adria-Urlaubsziele

Einreisebestimmungen: Italien, Slowenien, Kroatien. Urlaub in Zeiten von Corona.
Noch herrscht die Ruhe vor Sturm an den kroatischen Grenzübergängen. Für Ostern dürfte hier deutlich mehr Verkehr zu erwarten sein. Deshalb sollten Urlauber die Voraussetzungen für eine reibungslose Einreise kennen und befolgen.

Die am 15. Januar 2021 erlassenen Maßnahmen Kroatiens bezüglich der Regelung der Einreise wegen der Corona Pandemie wurden bis kurz vor Ostern, also zum 31. März (Mittwoch) verlängert. Wie es ab Gründonnerstag und an den Osterfeiertagen weiter geht, hängt wohl in erster Linie von der Entwicklung der Inzidenzzahlen insbesondere in den kroatischen Küstenregionen ab.

Trotz europaweit steigender Inzidenzen hält sich Istrien als nördlichste Region Kroatiens derzeit mit vergleichsweise niedrigen Neuinfektionen gemäß den Vorgaben der Inzidenzzahlen sehr gut und bereitet sich auf touristische Ankünfte zu Ostern vor. SeaHelp aktualisiert täglich die offiziellen 7-Tage-Inzidenzzahlen und 14-Tage-Inzidenzzahlen nach Gespanschaften auf seiner Homepage, um Reisenden nach Kroatien zu ermöglichen, das Risiko einer Coronavirus-Infektion selbst zu beurteilen. Aber nicht nur die Landgrenzen, auch die Seegrenzen sind unter den gleichen Voraussetzungen geöffnet.

Inzidenz Istrien

Inzidenzen an der kroatischen Adriaküste

* pro 100.000 Einwohner

 

Kroatien: PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden

Deshalb gilt ab sofort weiterhin bis voraussichtlich 31. März 2021, wie auch von den kroatischen Tourismusbehörden kommuniziert:

„…Personen, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit aus EU/EWR Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen die sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist (gerechnet vom Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zur Ankunft am Grenzübergang), oder einen SARS-CoV-2 PCR-Test unmittelbar nach der Ankunft in die Republik Kroatien (auf eigene Kosten) durchführen, mit der Verpflichtung sich bis zum Eintreffen eines negativen Befundes in Selbstisolation zu begeben. Sollte die Durchführung eines PCR-Tests nicht möglich sein, wird eine 10-tägige Selbstisolation vorgeschrieben.“

Kroatien: Reisende aus Tirol mindestens 7 Tage Quarantäne

Für Reisende nach Kroatien aus Tirol gilt derzeit noch eine Sonderregelung:

„Staatsangehörige der Drittländer, die auf der Liste des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit stehen und denen gegenüber besondere epidemiologische Maßnahmen gelten, müssen beim Eintritt in die Republik Kroatien einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ihnen wird außerdem eine obligatorische 14-tägige Selbstisolierung vorgeschrieben, die verkürzt werden kann, wenn die betreffende Person frühestens am siebten Tag der Isolierung auf eigene Kosten einen SARS-CoV-2 PCR-Test in einer der dazu befugten Institutionen durchführen lässt und falls der Test negativ ausfällt.“

Kroatien: Test vor Ort auch möglich

Wer vor Reiseantritt keinen PCR-Test in seinem Heimatland durchführen lassen konnte oder nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Test die Grenze nach Kroatien übertreten kann, der hat auch die Möglichkeit, diesen Test vor Ort in Kroatien nachzuholen. Der beim Grenzübertritt nicht vorhandene Test wird, so die Auskunft der kroatischen Behörden, in den Einreisedaten vermerkt. Gleichzeitig wird die einreisende Person aufgefordert, den Test unverzüglich nachzuholen.

In den überwiegenden Fällen übernehmen die Teststellen die Meldung des Testergebnisses an die Behörden, wir raten allerdings dazu, sich das ausdrücklich bestätigen zu lassen und sämtliche Unterlagen sorgsam aufzubewahren. Hier der Link zu den bisher bekannten Testzentren, die Liste wird sich aber mit dem Start der Tourismussaison noch erheblich erweitern, wie das kroatische Tourismusministerium verlauten ließ.

In Kroatien gilt Maskenpflicht auch in geschlossenen Räumen, wenn ein Abstand von 1,5 bis 2 Meter nicht eingehalten werden kann. Im Freien gilt Maskenpflicht, wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Kroatien: Restaurants und Cafés servieren nur draußen

Bereits seit dem 1. März ist der Betrieb von Restaurants, Bars und Kaffeehäusern nur auf den Terrassen von 6:00 bis 22:00 Uhr erlaubt. Während des Aufenthalts auf den Terrassen der Gastronomiebetriebe müssen die epidemiologischen Maßnahmen und der Mindestabstand eingehalten werden. Bäckereien und Geschäfte, die Brot und Backwaren verkaufen, können bis 22 Uhr geöffnet sein. Die Lieferung von Lebensmitteln ist unter Einhaltung aller epidemiologischen Maßnahmen gestattet.

Kroatien: Seegrenzen sind geöffnet

Für private Wasserfahrzeuge, wie es im Amtsdeutsch heißt, sind die Seegrenzen weiterhin geöffnet. Es gelten die Bedingungen bei der Einreise nach Kroatien, die auch an den Landgrenzen Gültigkeit besitzen. Im einzelnen nachlesen kann man das hier, wir haben das für Sie auf deutsch übersetzt.

Slowenien: Transit möglich, Einreise mit PCR-Test, Antigentest, Impfnachweis möglich

Transit durch Slowenien ist ohne PCR-Test möglich, sollte aber innerhalb von sechs Stunden abgeschlossen sein. Zwischenstopps zum Tanken sind nicht ausdrücklich verboten, doch eine Übernachtung erlaubt die Transit-Vorschrift nicht. Wer als Deutscher oder Österreicher länger im Land bleiben möchte, unterliegt bei Einreise einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Frühestens 5 Tage nach Antritt der Quarantäne kann ein Test (PCR oder Antigen) auf das SARS-CoV-2 (COVID-19) vorgenommen werden. Ist das Testergebnis negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Besser ist allerdings, man reist bereits mit einem negativen Test ein. Dann gilt, das von der Quarantänepflicht diejenigen Personen befreit sind, die

  • bei Einreise einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können. Es muss sich entweder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab der Abstrichnahme ist, oder um einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden nach der Abstrichnahme ist, handeln. Der Test muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Schengenraums durchgeführt worden sein.
  • eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 vorlegen können, aus der hervorgeht, dass seit Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs von Biontech/Pfizer mindestens 7 Tage oder seit Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs von Moderna mindestens 14 Tage oder seit Erhalt der ersten Dosis des Impfstoffs von AstraZeneca mindestens 21 Tage vergangen sind.
  • eine Bescheinigung über ein positives Antigen- oder PCR-Testergebnis auf das Virus SARS-CoV-2 vorlegen können. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Slowenien muss dass Ergebnis älter als 21 Tage und darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • eine ärztliche Bescheinigung/Attest vorlegen können, aus der hervorgeht, dass eine Erkrankung mit Covid-19 überstanden wurde und seit Auftreten der Symptome nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.

Ob die Quarantäne beispielsweise auf dem eigenen Schiff absolviert werden darf, sollte im Einzelfall mit der jeweiligen Marina geklärt werden.

Italien: Transit möglich, Transit zum Schiff und Weiterfahrt nach Kroatien möglich

Italien handhabt es mal wieder etwas komplizierter. Nach aktueller Auskunft der italienischen Botschaft in Berlin ist die Einreise für Deutsche und Österreicher jederzeit theoretisch möglich. Da aber in den orange und rot eingefärbten Regionen ein Verkehr zwischen den jeweiligen Kommunen nicht erlaubt ist, wäre spätestens ab Ortsgrenze Tarvisio bei Einreise von Österreich nach Italien beispielsweise eine Weiterfahrt nicht erlaubt, wenn das Ziel Lignano heißen sollte.

Jetzt aber die Ausnahme: Möchte ich als österreichischer oder deutscher Staatsbürger zu meinem Schiff in die Region Lignano, um dann umgehend per Schiff die Weiterreise in ein anderes Land, beispielsweise Kroatien, anzutreten, ist das durch den Transit erlaubt, wie die italienische Botschaft in Berlin auf SeaHelp-Anfrage mitteilte. Ebenso ist natürlich generell der Transit über Italien nach Slowenien gestattet.

Italien: Im Zweifel zuständige Präfektur schriftlich anfragen

Findige Eigner berufen sich gern auch auf die Zweitwohnsitz-Regelung. In der italienischen Bestimmung heißt es: „Die Bewegung in Richtung „Zweitwohnsitz“ ist jetzt allgemein möglich, das heißt, es wird als Fall einer Rückkehr in den Haushalt angesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass in einigen Regionen oder Provinzen Verordnungen erlassen wurden, die restriktivere Regeln enthalten als die auf nationaler Ebene geltenden (die in einigen Fällen den Besuch von Zweitwohnungen ausdrücklich verbieten), muss sorgfältig geprüft werden, ob es keine spezifischen Verbote gibt vor Ort.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an die zuständige Präfektur.“ Die Anfrage bei der Präfektur sollte auf jeden Fall in Schriftform erfolgen und man sollte auch für einer schriftlichen Antwort bestehen, um im Fall einer Kontrolle etwas vorweisen zu können.

Ob ein Schiff einen Zweitwohnsitz darstellt, da hat die italienische Botschaft allerdings erhebliche Zweifel und sieht sich für eine Beurteilung des Sachverhalts nicht zuständig. Man verweist dort ebenfalls ganz pragmatisch auf eine Anfrage bei der zuständigen Präfektur. Eigner in der Region Lignano können sich das aber getrost sparen: Hier besteht ein Verbot, Zweitwohnungen aufzusuchen und ebenso sind alle Aktivitäten in Verbindung mit Freizeitbooten nicht erlaubt.

Hinweis:

Wenn Sie weitere Fragen haben: Auf YouTube im Livestream beantwortet die Redaktion am 17. März 2021 die Fragen zum Thema Einreise/Rückreise Kroatien und steht im Chat zur Verfügung.

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