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Österreich verlängert COVID-19-Einreiseverordnung bis 31.05.2021 Trotz Verlängerung der Einreisebestimmungen besteht Hoffnung auf früheren Kroatien Urlaub

Einreiseverordnung Österreich: Einreisebestimmungen für die Einreise nach Österreich verlängert bis 21.05.2021
Die COVID-19-Einreiseverordnung für Österreich wurde bis zum 31.5.2021 verlängert. Ausnahmen der Einreisebestimmungen für Teile Kroatien wären möglich. Dafür muss lediglich die Anlage A geändert werden, nicht die komplette Einreiseverordnung.

Die Republik Österreich hat wegen der Corona-Pandemie die geltenden Einreisebestimmungen, welche ursprünglich am 31. März enden sollten, bis zum 31. Mai verlängert. Damit wäre auch Pfingsten am 23. Mai von den geltenden Regeln betroffen. Für österreichische Staatsbürger, insbesondere Boot- und Immobilienbesitzer mit dem Reiseziel Kroatien sollten die beschlossenen Maßnahmen allerdings in den entsprechenden Kontext eingeordnet werden, um sich selbst einen Überblick über die Situation zu verschaffen.

Den Ausgangspunkt dieser Beurteilung liefert das COVID-19-Informationsportal der EU. Aufgrund der aktuellen Zahlen weist Stand 19. März 2021 Österreich eine 14-Tage-Inzidenz von 388 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner auf, Italien 499, Slowenien 489, Deutschland 154 und Kroatien 199. Die logische Schlussfolgerung aus diesen Zahlen liegt auf der Hand: Ein Österreicher, der nach Kroatien reist, ein Land mit deutlich weniger Neuinfektionen, würde der Republik Österreich sogar einen Gefallen tun, nämlich den Infektionsdruck im eigenen Land zu mildern. Das gilt insbesondere für Kroatiens nördliche Region Istrien, die seit längerer Zeit äußerst geringe Neuinfektionen verzeichnet. Wäre die Region Istrien ein eigenständiges EU-Land, müsste es längst aus der Liste der EU-Risikogebiete gestrichen sein.

Einreiseverordnung mit Einreisebestimmungen Österreich gilt weltweit, nicht nur für Kroatien

Trotz aller kontrovers geführten Diskussionen darf aber eines nicht in Vergessenheit geraten: Die österreichische COVID-19-Einreiseverordnung ist keine „Lex-Kroatien“, sondern regelt die Einreise aus allen Ländern weltweit. Die in der Anlage A aufgeführten Nationen (Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea, Vatikan), aus denen eine Einreise ohne anschließende Quarantäne möglich ist, zählen nicht unbedingt zu den Zielmärkten der österreichischen Tourismuswirtschaft, so dass zwar nicht in der Einreiseverordnung an sich, wohl aber in der Anlage A schon bald Änderungen erwartbar sein dürften, denn spätestens nach Ostern dürfte der Druck der Tourismusindustrie auf die politisch Handelnden weiter steigen.

Und genau an diesem Punkt sollten möglicherweise auch Kroatien-Reisen unter weit weniger strengen Regelungen möglich sein. Für die Änderung müsste dann nicht die Einreiseverordnung geändert werden, sondern nur die Anlage A, ein deutlich geringerer administrativer Eingriff, der auch vorzeitig vollzogen werden könnte, und zwar durch Vereinbarungen.

Das „Digitale Grüne Zertifikat“ soll Reisen innerhalb der EU erleichtern

Begünstigt würden solche bilateralen Abkommen außerhalb der globalen Einreiseverordnung Österreich durch die EU, deren Organe sich mittlerweile bemühen, ein gewisses Maß an Reisefreiheit in Europa wieder herzustellen. Wie schon aus EU-Kreisen durchsickerte, soll es erste Ausnahmen auf Basis von nationalen Regelungen deutlich vor dem 1. Juni 2021 geben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll das „Digitale Grüne Zertifikat“ eingeführt werden, um Reisen innerhalb der EU wieder zu ermöglichen.

 

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Frido Essen, RB, Morgenmagazin (Digitaler Impfpass als Eintrittskarte für mehr Freiheit), 18.3.2021

 

Bisher gilt für Österreicher: Quarantäne und Test

Bis dahin gilt allerdings für Österreicher gemäß der Einreiseverordnung: Grundsätzlich muss zur Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Nachweis über ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Der Zeitpunkt der Probennahme darf bei einem molekularbiologischen Test höchstens 72h, bei einem Antigen-Test maximal 48h zurückliegen. Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, ist ein Test unverzüglich, spätestens aber 24h nach Einreise, auf eigene Kosten durchzuführen.

Nach Einreise haben diese Personen sofort eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen molekularbiologischen Test (z. B. PCR) oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d. h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt). Kinder bis 10. Lebensjahr von Testpflicht ausgenommen.

Immunisierung hat noch keinen Einfluss auf Quarantäne

Eine Immunisierung durch Impfung oder überstandener COVID-19-Erkrankung bewahrt derzeit noch nicht vor der Quarantäne. Ein Antikörper-Test dient lediglich zur persönlichen Information. Aktuell befreit das Vorlegen eines positiven Antikörper-Tests von keinerlei Quarantänemaßnahmen. Dies gilt auch für die Corona-Schutzimpfung. Es liegen nach Ansicht des Gesundheitsministeriums Österreich derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet, wie mitgeteilt wird. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Wie lange noch, wird sich zeigen.

Bootseigner fühlen sich sicher in Kroatien

Mittlerweile mehren sich die Stimmen, die sich gegen die strikten Quarantäne-Maßnahmen Österreichs wenden, wenn es um Aufenthalte in Ländern geht, die eine deutlich bessere pandemische Situation aufweisen wie Österreich selbst, insbesondere bei Bootseignern und Immobilienbesitzern in Kroatien: „Das Interesse von Boots- und Immobilienbesitzern an Kroatien ist groß, weil sie Eigentum in Kroatien haben, wo sie mit höchstmöglicher Infektionssicherheit isoliert bleiben. Sie sind weniger besorgt über das kroatische Grenzregime als über die Maßnahmen in Österreich“, sagte Branimir Tončinić, Direktor des CNTB-Büros in Österreich gegenüber den kroatischen Medien.

Deutsche sind besser dran: Istrien kein Risikogebiet

Dem kann der Direktor des CNTB in Deutschland, Romeo Draghicchi, nur zustimmen: Das erklärt, dass die Deutschen sich hauptsächlich nach den allgemeinen Einreisebedingungen für Kroatien erkundigen, also nach den anerkannten Arten von Tests, während er für Boots- und Immobilienbesitzer in Kroatien feststellt, dass sie derzeit am meisten an den einfachsten Reisemöglichkeiten interessiert sind, um nach Kroatien einreisen, zum Beispiel für kurze Zeiträume, um ein Schiff oder ein Haus zu inspizieren.

Er befindet sich allerdings in einer weitaus komfortableren Lage als sein österreichischer Kollege in Wien: Deutschland hat Istrien aus der Liste der Risikogebiete entfernt, wer aus Istrien zurückkommt, muss nicht in Quarantäne. Und das wird den Tourismus an Ostern wohl entsprechend beleben.

TV-Beitrag über Auswirkungen der Reisebestimmungen

Übrigens: Welche Auswirkungen die Reisebeschränkungen auf die Tourismuswirtschaft tatsächlich zeigen, hat das ARD in einer Sendung von Report München thematisiert. Ab Minute 3.36 folgt auch eine Stellungnahme von der kroatischen Insel Krk.

Tourismus ist keine Einbahnstraße

Fazit: Noch ist nicht aller Tage Abend. Will Österreichs Tourismus-Wirtschaft Gäste aus dem Ausland, kann das nur funktionieren, wenn man sich auch selbst schrittweise öffnet. Und genau bei diesen Schritten sollte man bestimmte Urlaubsformen, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, einmal genauer überdenken. Fest steht: Eine touristische Einbahnstraße wird es wohl kaum geben.

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