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Einreisebestimmungen von der kroatischen Zentrale für Tourismus: Bootseigner dürfen einreisen – Charter wahrscheinlich wieder möglich

Einreisebestimmungen Kroatien: Yachteigner und Bootsbesitzer können wieder zu Ihren Booten
Yachteigner können schon mal die Koffer packen - aufgrund der neuen Einreisebestimmungen für Kroatien dürfen sie jetzt wieder zu ihren Schiffen in Kroatien.
Aufgrund einer SeaHelp-Anfrage beim kroatischen Konsulat in Frankfurt wegen nicht ganz geklärter Einreisebestimmungen schafft der Link zu der vom Konsulat übersandten Veröffentlichung des CNTB (Kroatisches Tourismusbüro, Anm. d. Red.) jetzt Klarheit. Wir haben den englischen Text bereits in die deutsche Sprache übersetzt. Danach sieht es, belegt durch den Text, so aus, dass Bootseigner einreisen können, wenn sie ihr Eigentum hinreichend belegen (IBS, Seebrief etc., Anm. der Red.) und einen Liegeplatzvertrag vorweisen. Hinsichtlich des Charters erwarten wir noch eine kurzfristige endgültige Bestätigung möglicher Einreisebestimmungen, die hier noch nicht hinreichend exakt definiert wurden. Betrachtet man es aber im Gesamtkontext der bisher verabschiedeten Lockerungsmaßnahmen der kroatischen Einreisebestimmungen, sollte auch Charter wieder möglich sein. Aber: Die Aussage, „Mietvertrag“ könnte widersprüchlich ausgelegt werden. Wir berichten darüber an dieser Stelle, wenn die Informationen abgesichert sind.

Bei aller Euphorie über die gelockerten Einreisebestimmungen sollten all diejenigen, die jetzt bereits planen, nach Kroatien einzureisen, auch bedenken: Bei der Rückkehr nach Österreich bzw. Deutschland gelten die immer noch vorgeschriebenen Einreise- und Quarantäne-Regeln. Am Mittwoch, den 13. Mai wird über eventuelle Lockerungen dieser Regeln im Rahmen einer Sitzung der EU beraten. Für schnelle Leser: Relevante Absätze, die Einreisebestimmungen für Wassersportler vorrangig tangieren, in blauer Schrift.

Ist es sicher, nach Kroatien zu reisen?

Kroatien ist derzeit noch immer für das, was als normaler Reiseverkehr in das Land und aus dem Land heraus angesehen wird, geschlossen, da ein zeitweiliges Verbot für die Bewegung von Zivilisten über die Grenzen hinweg durchgesetzt wird, mit Ausnahme von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Angehörigen der Altenpflege, Grenzgängern, Polizeibeamten, Zivilschutzteams, Militärpersonal, internationalem Militärpersonal, Passagieren im Transit. Diese Erlaubnis muss individuell erteilt werden.

Kroatische Staatsbürger dürfen in die Republik Kroatien zurückkehren und EU-Bürger können in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Seit dem 10. Mai dürfen kroatische Staatsbürger nun in Übereinstimmung mit den von der Zivilschutzbehörde festgelegten Maßnahmen nach Kroatien einreisen und/oder das Land verlassen. Wenn triftige Reisegründe vorliegen, zu denen auch wesentliche Geschäftsreisen gehören, können ausländische Staatsbürger gemäß den Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit in die Republik Kroatien einreisen, ebenso wie ausländische Staatsbürger, die aus dringenden persönlichen Gründen reisen.

Einreisebestimmungen Kroatien für ausländische Staatsbürger.

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger beabsichtigt, die Staatsgrenze zu überschreiten, muss er an der Grenze eine der folgenden Einreisebestimmungen erfüllen:

  1. Er muss im Besitz von Dokumenten sein, die das Eigentum an einer in der Republik Kroatien gelegenen Immobilie oder an einem Seeschiff (Boot, Yacht usw.) nachweisen – (er kann auch Inhaber eines Mietvertrags sein), oder er reist zur Teilnahme an einer Beerdigung in die Republik Kroatien (und verfügt über entsprechende Dokumente, die dies belegen). Wenn eine dieser Einreisebestimmungen erfüllt ist, dürfen diese ausländischen Staatsbürger die Staatsgrenze überqueren, werden registriert und der Ort / die Adresse, an dem sie sich aufhalten werden oder an dem sich das Objekt / Schiff befindet, sowie die Kontakttelefonnummer und die Aufenthaltszeit – einschließlich des Datums, an dem sie die Republik Kroatien zu verlassen beabsichtigen – werden aufgezeichnet.
  2. Sie verfügen über Unterlagen, die die Einladung durch ein in der Republik Kroatien registriertes Unternehmen, den Grund, warum das Unternehmen ihren Besuch in der Republik Kroatien erfordert, oder eine Einladung zu einem Geschäftstreffen belegen. Für diese Passagiere, die die Grenze entsprechend der Einreisebestimmungen überschreiten, ist es notwendig, den Ort / die Adresse, an dem / der sie sich aufhalten werden, sowie die Kontakttelefonnummer und die Dauer des Aufenthalts – einschließlich des Datums, an dem sie die Republik Kroatien verlassen wollen, anzugeben.
  3. Alle anderen ausländischen Staatsbürger, die einen zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbaren geschäftlichen Grund haben und nicht über die entsprechenden Unterlagen verfügen, werden angewiesen, ihre Absicht, die Staatsgrenze zu überqueren (Einreise in die Republik Kroatien), an uzg.covid@mup.hr zu senden, und ihre Anfrage wird gemäß der aktuell gültigen Einreisebestimmungen in kürzester Zeit bearbeitet.
    Weitere Informationen werden im Einklang mit allen neu veröffentlichten Entscheidungen zu den Einreisebestimmungen nach Kroatien von der Katastrophenschutzbehörde zur Verfügung gestellt.

Kroatien hat eine relativ geringe Anzahl von Covid-19-Fällen und hat damit begonnen, die Beschränkungen innerhalb des Landes zu lockern. In den kommenden Wochen ist mit einer weiteren Lockerung der bestehenden Beschränkungen der Einreisebestimmungen zu rechnen, da die Katastrophenschutzbehörde damit begonnen hat, ihre Dienste wieder aufzunehmen und zuvor geschlossene Betriebe nach einem rollenden Wochenplan wieder zu öffnen. Der Verkehr zwischen den Bezirken ist nach wie vor begrenzt, und für den Transit zwischen den meisten Bezirken gibt es nach wie vor ein E-Pass-System. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen in den kommenden Wochen bis zur Genehmigung durch die Katastrophenschutzbehörde ebenfalls nachlassen werden.

Für alle Öffnungen sind nach wie vor Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sowie soziale Distanzierung erforderlich, die je nach Bedarf eingehalten werden müssen: Die neuesten Informationen über Covid-19 und begleitende Maßnahmen finden Sie hier: www.koronavirus.hr

Sind die Grenzen offen?

Derzeit sind die Grenzen, wie oben erwähnt, für das, was als normaler Reiseverkehr angesehen würde, geschlossen. Es gelten besondere Einreisebestimmungen.

Alle Reisenden oder Bürger, die zu diesem Zeitpunkt nach Kroatien einreisen oder zurückkehren dürfen, sind verpflichtet, die Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit zu befolgen. Da die Zahl der aktiven Fälle von Covid-19 zurückgeht, werden täglich neue Maßnahmen ergriffen, und wir erwarten in den kommenden Wochen weitere Änderungen der Grenzöffnungen und Einreisebestimmungen. Bevor Sie Pläne schmieden, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Konsulat oder Ihre Botschaft vor Ort, um die neuesten Reiseinformationen und Reisehinweise für Ihr Heimatland zu erhalten und um sicherzustellen, dass Ihre Reise den aktuellen Richtlinien entspricht.

Gibt es Flüge nach Kroatien?

Kroatien unterhält derzeit einen täglichen Hin- und Rückflug: Zagreb – Frankfurt – Zagreb wird von Croatia Airlines durchgeführt. Croatia Airlines führt derzeit Gespräche über die Wiederaufnahme anderer Flüge, wie Amsterdam, Brüssel und London, aber alle stehen unter dem Vorbehalt weiterer Genehmigungen. Weitere Informationen über die Flüge von Croatia Airlines finden Sie auf deren Website.

Sobald offizielle Informationen zu anderen kommerziellen Fluggesellschaften und/oder wieder aufgenommenen Flügen verfügbar sind, wird ein Update zu diesen Flügen bereitgestellt werden. Wenn Sie bereits über Tickets für bevorstehende Reisen verfügen und/oder eine Frage zu Reisen mit einer bestimmten Fluggesellschaft haben, wenden Sie sich am besten direkt an die Fluggesellschaft, da die meisten ihre Flugpläne wöchentlich aktualisieren. Sollten Sie Ihr aktuelles Flugticket nicht verwenden können, empfehlen wir Ihnen, Ihre Reise auf ein späteres Datum zu verschieben.

Gibt es Inlandsflüge innerhalb Kroatiens?

Inlandsflüge sind inzwischen wieder aufgenommen worden und umfassen derzeit Rückflüge zwischen Zagreb und Split sowie zwischen Zagreb und Dubrovnik. Diese Flüge werden von Croatia Airlines durchgeführt und weitere Informationen finden Sie hier.

Werden derzeit Hotels in Kroatien betrieben, und wenn nicht, wann werden Hotels, Camps und andere Unterkünfte voraussichtlich wiedereröffnet?

Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterbringungseinrichtungen für die Unterbringung selbst nicht verboten wurden, aber aufgrund der Grenzschließungen und der Beschränkungen für Gaststätten und Restaurants blieben die meisten Hotels sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen geschlossen. Mit dem Beginn der Lockerung der Maßnahmen und ab dem 11. Mai, als verschiedene Verpflegungs- und Beherbergungseinrichtungen in Erwartung der Umsetzung der vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen ihren Betrieb aufnehmen durften, hat jedoch die schrittweise Öffnung der Hotels und Lager mit allen dazugehörigen Einrichtungen begonnen, wobei sich die einzelnen Unterbringungseinrichtungen je nach Öffnung der Staatsgrenzen und der Freizügigkeit der Reisenden, d.h. je nach Marktnachfrage, für die Aufnahme des Betriebs entschieden.

Sind Restaurants geöffnet?

Bisher durften Restaurants in Kroatien nur Liefer- und Drive-Through-Dienste anbieten. Seit dem 11. Mai ist es Restaurants und Cafés jedoch gestattet, bis zur Umsetzung der vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen im Freien Sitzplätze und Dienstleistungen anzubieten. Da die Maßnahmen weiter nachlassen, gehen wir davon aus, dass der volle Service bis zur Genehmigung durch die Katastrophenschutzbehörden in den kommenden Wochen wieder aufgenommen wird.

Sind Strände, Parks und Freizeiteinrichtungen im Freien geöffnet?

Während die Maßnahmen nachzulassen beginnen, sind öffentliche Außenbereiche, einschließlich Parks und öffentliche Freizeiteinrichtungen, langsam wieder für die öffentliche Nutzung geöffnet worden, jedoch gelten nach wie vor Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie soziale Distanzierungsrichtlinien. Wir gehen davon aus, dass alle Strände wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden, wobei auch hier gilt, dass Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie alle zu diesem Zeitpunkt geltenden sozialen Distanzierungsmaßnahmen Anwendung finden werden. Der Zagreber Zoo wurde in der vergangenen Woche wieder für die Öffentlichkeit geöffnet, und National- und Naturparks dürfen ab heute, dem 11. Mai, geöffnet werden, vorausgesetzt, sie haben die vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und halten sich daran.

Einreisebestimmungen: Dürfen Privatboote in kroatische Gewässer einreisen und/oder in Kroatien anlegen?

Gegenwärtig dürfen Yachten (Boote), die länger als 24 Meter sind, in kroatische Häfen einlaufen, d.h. Yachten dürfen die Liegeplätze in Häfen des nautischen Tourismus und in Häfen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, unter Beachtung der aktuellen Einreisebestimmungen anlaufen. Darüber hinaus dürfen Yachten zur Überholung oder Reparatur in Werften einlaufen, und da wir uns den Hauptsommermonaten nähern, ist eine weitere Lockerung der Maßnahmen zu erwarten. Der nautische Tourismus ist in Kroatien sehr beliebt, und wir stellen sicher, dass jede neue Maßnahme dazu beiträgt, dass nautische Touristen wieder in unser Land zurückkehren, wobei jedoch insgesamt ein klarer Schwerpunkt auf Gesundheit und Sicherheit gelegt wird.

Fahren in Kroatien öffentliche Verkehrsmittel?

Seit dem 11. Mai ist der Reiseverkehr zwischen den Regionen in Kroatien nicht mehr eingeschränkt, und damit ist die Wiedereinführung verschiedener Buslinien zwischen Städten und Regionen in Kroatien in Kraft getreten. Für Fahrpläne und Informationen über die wieder in Kraft gesetzten Buslinien wenden Sie sich am besten an die örtlichen Busbahnhöfe. Kontaktinformationen zu den wichtigsten Bahnhöfen finden Sie hier.

Existiert Personenverkehr und/oder einen öffentlichen Fährverkehr zu Inseln?

Gegenwärtig gibt es einen begrenzten Fährverkehr von verschiedenen kroatischen Inseln aus, der den Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen der Katastrophenschutzbehörde unterliegt, und seit dem 11. Mai ist die Bewegungsfreiheit innerhalb Kroatiens ohne das Erfordernis einer Sondergenehmigung möglich. Somit ist nun die Reise von und zu allen kroatischen Inseln möglich, mit Ausnahme der Insel Brač, für die ein verlängerter 14-tägiger Isolationsbefehl gilt. Alle Reisen auf, zu und von der Insel sind eingeschränkt und bedürfen derzeit einer Sondergenehmigung. Informationen über die von Jadrolinija betriebenen Fährlinien finden Sie hier. Bei Einreisen aus dem Ausland sind die aktuellen Einreisebestimmungen zu beachten.

Erklärung zur Ein- und Durchreise (Österreichischem Bundesministerium Inneres):

Rückkehrer nach Österreich müssen bezüglich der Einreisebestimmungen Österreich ein Dokument ausfüllen, dieses können Sie sich hier herunterladen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von docs.google.com zu laden.

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Alle Beiträge zur Covid-19 Pandemie finden Sie hier und hier.

Update 12.02.2020 – 21:00 Uhr

Einreisebestimmungen Kroatien: E-Mail der Grenzverwaltung KroatienÜbrigens: Die kroatische Grenzpolizei hat eine konkrete SeaHelp-Anfrage zu den neuen Einreisebestimmungen in Kroatien überraschend schnell beantwortet. Im Ergebnis ist die Einreise kein Problem. Der Antworttext zu den Einreisebestimmungen wurde am Ende dieses Beitrags veröffentlicht.

 

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