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Österreichs Innenministerium schafft Klarheit: Weiterhin keine Einschränkungen bei Rückreise aus Kroatien

Keine Einschränkungen für die Rückreise nach Österreich aus Slowenien und Kroatien
Freie Fahrt über die Grenze  - das geht für österreichische Urlauber, die aus Kroatien kommen, auch weiterhin. Verschiedene Publikationen sorgten zeitweise für Verwirrung.

Die Interpretation der Einreisebestimmungen für Österreicher nach Österreich, die derzeit ihren Urlaub in Kroatien verbringen oder noch einen Urlaub planen, fällt in den österreichischen Medien teilweise recht unterschiedlich, manchmal sogar missverständlich aus. Die SeaHelp-Redaktion hat mit dem zuständigen österreichischen Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Kontakt aufgenommen, um zu klären ob es bei der Rückreise nach Österreich zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen könnte, wie teilweise berichtet wird. Das wurde klar verneint. Stand 30.7.2020 können Österreicher, die aus Kroatien zurückreisen, ungehindert auch nach Österreich einreisen.

Klarstellung des Innenministeriums

Das österreichische Innenministerium verwies zur Klärung des Sachverhalts ausdrücklich auf eine entsprechende Presseveröffentlichung, die hier in Auszügen veröffentlicht wird:

Einreise OHNE Einschränkungen
Österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger, EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und -bürger, Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung in Österreich dürfen nach Österreich ohne coronabedingte Einschränkungen einreisen, wenn die jeweilige Person aus Staaten mit stabiler Covid-19-Situation wie Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien oder anderen in der Anlage A1 aufgelisteten Staaten (siehe Link am Ende des Beitrags) einreist und sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in einem dieser Staaten aufgehalten hat.

Einreise MIT Einschränkungen
Wenn eine Person der oben genannten Gruppen direkt aus einem Risikogebiet einreist, das aktuell keine stabile Covid-19-Situation hat, beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien oder einem der anderen in der Anlage A2 aufgelisteten Staaten, muss ein Gesundheitszeugnis mit sich geführt und bei der Kontrolle vorgewiesen werden. Dieser durch das Gesundheitszeugnis bestätigte negative PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Wenn eine Testung im Ausland nicht möglich ist, muss der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten in Österreich durchgeführt und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne angetreten werden.

Wenn sich die Person in einem anderen als in den Anlagen A1 oder A2 aufgelisteten Staat aufgehalten hat und von dort direkt nach Österreich einreist, muss ebenfalls ein Gesundheitszeugnis mit höchstens 72 Stunden altem negativen PCR-Test vorgewiesen oder eine 10-tägige Quarantäne angetreten werden. Eine „Freitestung“ ist möglich.

Damit sollten alle Missverständnisse, die auch teilweise in Bezug auf Kroatien in anderen Medien publiziert wurden, ausgeräumt sein. Hier der Link zur klärenden Pressemeldung des österreichischen Innenministeriums.

Polizeiliche Grenzkontrollen bei Rückreise

Das österreichische Innenministerium betonte in diesem Zusammenhang allerdings, es könne durchaus an den Grenzübergängen Slowenien/Österreich zu grenzpolizeilichen Kontrollen bei der Wiedereinreise nach Österreich kommen, da man, um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, Einreisen aus Gebieten mit einer höheren Infektionszahl, wie beispielsweise aus Bosnien-Herzegowina, unterbinden will beziehungsweise die jeweiligen Personen zunächst in Quarantäne schickt. Im Klartext bedeutet das: Nicht nur bei der Einreise, auch bei der Rückreise nach Österreich müssen sich Kroatienurlauber auf längere Staus an der Grenze einstellen. Deshalb empfiehlt es sich, nach Möglichkeit nicht an den besonders verkehrsreichen Wochenenden den Grenzübertritt zu planen oder auf die Abend- und Nachstunden auszuweichen.

Deutsche Urlauber nicht betroffen

Deutsche Urlauber, die aus Kroatien zurückkehren, sind von den neuen österreichischen Regelungen ausdrücklich nicht direkt betroffen. Sie sollten sich bei der Rückreise allerdings auch auf längere Wartezeiten an den zugelassenen slowenisch-österreichischen Grenzübergängen einstellen.

Hier finden Sie den vollständigen Wortlaut der entsprechenden, aktualisierten Vorschrift.

Fazit: Teilweise missverständliche Publikationen bezüglich der Rückreise österreichischer Staatsbürger, die ihren Urlaub in Kroatien verbringen oder noch planen, sorgten für Verunsicherung. Jetzt schafft das österreichische Innenministerium Klarheit.

Wichtige Links

Staus Österreich
Grenzwartezeiten Österreich/Slowenien
Grenzwartezeiten Grenze Kroatien

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