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Ab 23. August 2021 auch im Transit: Durch Slowenien reisen darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist

Slowenien: 3-G-Regel Transit Kroatien
Mit Inkrafttreten der neuen 3-G-Regel ab 23. August 2021 für den Transit Slowenien dürften die Staus an der kroatisch-slowenischen Grenze bei der Ausreise aus Kroatien wohl noch länger werden.

Für Kroatienurlauber, die mit dem eigenen PKW das Land an der Adria bereisen, gilt ab Montag, den 23. August 2021: Wer für den Transit die Strecke durch Slowenien wählt, muss die 3-G-Regel erfüllen, also geimpft, getestet oder genesen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Slowenen an den Grenzstationen bei der Ausreise aus Kroatien diese nicht ganz so neue Regelung entsprechend kontrollieren. Die möglichen Folgen reichen von Zurückweisungen an der Grenze bis hin zu saftigen Bußgeldern bei Kontrollen im Landesinneren.

Betroffen von der Maßnahme sind alle Urlauber, die sich derzeit in Kroatien aufhalten und das Land ab dem 23. August, 00.00 Uhr via Transit Slowenien verlassen. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, der sollte vor der Abreise eine der Teststationen in Kroatien aufsuchen und sich nur mit einem Antigentest, nicht älter als 48 Stunden oder einem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zur Ausreise aus Kroatien an die slowenische Grenze begeben.

3-G-Regel für Transit Slowenien auf 23. August verschoben

Bereits im Juli berichtete SeaHelp von der „Last-Minute-Aktion“ Sloweniens, sehr kurzfristig für den Transit entsprechende Tests zu verlangen. Aufgrund einer Intervention der kroatischen Tourismuswirtschaft gelang es, für diese Maßnahme einen vier-wöchigen Aufschub zu erreichen, der allerdings mit dem 15. August 2021 enden sollte. Jetzt wurde die neue Transit-Regelung abermals kurzfristig um eine Woche verlängert. Diese Maßnahme, die erst am Abend des 14. August seitens der slowenischen Regierung mehr als kurzfristig bekannt gegeben wurde, mag noch in anderen Medien anders veröffentlicht worden sein.

Auch der ÖAMTC kommuniziert der aber bereits das richtige Datum. Dennoch besteht die Gefahr, dass viele Urlauber ebenso wie Boots- und Yachteigner aufgrund der Vielzahl an teils sehr kurzfristigen Meldungen, Verordnungen, Gebote und Verbote dieser wichtigen Nachricht keine Beachtung geschenkt haben dürften.

Viele Touristen von Transit – Beschränkungen betroffen

Es ist unbestritten, dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Impfquote mit mehr als circa 50 % entsprechend hoch ist, aber in Kroatien boomt der Tourismus, derzeit zählen die offiziellen Stellen weit mehr als eine Million Besucher. Zieht man diejenigen ab, die bereits geimpft oder genesen sind bzw. mit dem Flugzeug angereist sind, bleibt immer noch eine nicht unerhebliche Zahl an Urlaubern, die eigentlich einen Test für die Rückreise aus Kroatien, bzw. für den Transit durch Slowenien benötigen würden.

Kinder, die 15. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht betroffen

Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Regelung ausdrücklich nicht betroffen.

Auch deutsche Reiserückkehrer benötigen Test

Übrigens: Auch deutsche Rückreisende müssen bei der Einreise nach Deutschland bereits an der Grenze in Besitz eines gültigen Antigentests sein, sonst droht bei gelegentlich durchgeführten Kontrollen ein Bußgeld zwischen 250 Euro und 1.000 Euro pro Person, wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der SeaHelp-Redaktion nochmals mitteilte. Ebenso verneinte die Pressestelle des bayerischen Gesundheitsministerium, dass man sich auch noch nach Grenzübertritt in Deutschland testen lassen könne, um ein Bußgeld in empfindlicher Höhe zu vermeiden. Solche Aussagen tauchten schon vereinzelt in Foren auf, wir gingen ihrem Wahrheitsgehalt auf den Grund.

Selbst slowenisches Fremdenverkehrsamt wusste von nichts

„Die Einführung der 3-G-Regel für den Transit durch Slowenien wurde wegen der relativ kurzfristigen Bekanntgabe und der geplanten schnellen Umsetzung um einen Monat verschoben, damit sich Kroatien-Urlauber bei ihrer Rückreise darauf längerfristig einstellen können“, hieß es beim slowenischen Fremdenverkehrsamt im München noch anlässlich einer Anfrage der SeaHelp-Redaktion am Freitagnachmittag. Weiterhin schien man sich sicher zu sein: „Wir schließen Stand heute aus, dass die erlassenen Vorschriften abermals geändert werden.“ Offensichtlich waren die Mitarbeiter von der nochmaligen Last-Minute-Änderung selbst überrascht worden, denn jetzt gilt die Regelung erst ab 23. August 2021.

Tests müssen in Kroatien erfolgen

Im Klartext heißt das, wie eingangs bereits ausgeführt: Wer nicht geimpft oder genesen ist und dies auch entsprechend nachweisen kann, benötigt ab 23. August 2021 beim Transit durch Slowenien einen gültigen Test. Die Möglichkeit, sich testen zu lassen, besteht in Kroatien in ausreichendem Maße. Doch Achtung: Österreicher, die nach der Rückkehr aus dem Kroatien-Urlaub einen Test in Österreich durchführen lassen konnten, müssen sich mit Inkrafttreten der neuen Regelung bereits in Kroatien testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Für deutsche Urlauber gilt diese Regelung bereits länger.

Slowenien wird kontrollieren

Wer ab Montag, 23. August 2021 die Rückreise aus Kroatien mit dem eigenen Fahrzeug antritt, der sollte zumindest an den ersten Tagen nach Inkrafttreten der 3-G-Regel für den Slowenien-Transit an der kroatisch-slowenischen Grenze etwas mehr Zeit einplanen, denn mit Kontrollen ist zu rechnen.

 

Karte der internationalen Grenzübergänge

 

ÖAMTC Karte mit Internationalen GrenzübergängenKarte der internationalen Grenzübergänge zwischen Slowenien und Kroatien | Grafik ÖAMTC

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