„Es gibt wirklich schwarze Schafe unter den Ankerbojenbetreibern, die sich keinerlei Gedanken über ihre Verantwortung machen.Es muss eines Tages die Ankerboje, von der ich SeaHelp berichtet habe, tatsächlich gerissen sein und der Betreiber hat nur mit einem neuen Tau das alte gerissene Tau verlängert und wieder eine Ankerboje befestigt.Ich habe ihn letztes Jahr darauf aufmerksam gemacht, dass bei allen seinen Bojen die Taue erneuert werden müssen und dass es schon grob fahrlässig, ist was er da vermietet“, so das Mitglied, dessen Name SeaHelp selbstverständlich bekannt ist, der aber nicht genannt werden will. Sehr wohl benennen wir aber das Bojenfeld ausdrücklich mit Namen: Es liegt in der Uvala Potkučina. Übrigens, SeaHelp bleibt an dem Thema dran und wird weiterhin kontrollieren, ob sich hier zukünftig was tut. Bis dahin sollten Skipper allerdings an diesem Bojenfeld Vorsicht walten lassen.
Hier kann durchaus nicht von Panikmache gesprochen werden: Woche für Woche müssen die SeaHelp-Einsatzkräfte ausrücken und Boote bergen, die gestrandet sind. Fehlerhafte Ankerbojen zählen zu den hauptsächlichen Ursachen einer Strandung, wie ein SeaHelp-Sprecher mitteilte.
Und wie sieht es rechtlich aus? Wer an einer Boje festmacht, sollte eigentlich darauf vertrauen können, dass diese auch hält. In der Realität stellt sich das allerdings meist anders dar. Weist man dem Betreiber des Bojenfeldes grobe Fahrlässigkeit nach, bleibt immer noch die Frage, ob er wirtschaftlich in der Lage ist, den hohen entstandenen Schaden überhaupt zu ersetzen. Oftmals sind die Betreiberfirmen haftungsbeschränkt. Ob sie gegen solche Schäden zusätzlich über eine Versicherung verfügen, darf bezweifelt werden. Recht haben und Recht bekommen sind eben doch zwei unterschiedliches Paar Schuhe.
Fraglich ist auch, wie sich die Versicherungen verhalten. Hier empfiehlt sich vor dem Abschluss, spätestens aber vor der Benutzung der Ankerbojen ein Blick ins Kleingedruckte: Nicht alle Assekuranzen übernehmen im Haftpflichtbereich Schäden, die auf gerissenen Ankerbojen basieren. Nur wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, darf sich in den meisten Fällen auf der sicheren Seite wähnen. Die würde dann allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in diesem Fall Regressansprüche gegen den Betreiber des Bojenfeldes prüfen.
Doch wie man es auch dreht und wendet, der Urlaub dürfte in jedem Fall zunächst erst einmal gelaufen sein. Und deshalb empfiehlt SeaHelp: Nach Möglichkeit selbst zu kontrollieren, wie die Bojen unter Wasser aussehen. Dazu muss man nicht unbedingt die Fähigkeiten eines Apnoe-Tauchers mitbringen, moderne Hilfsmittel wie Unterwasser-Drohnen liefern perfekte Ergebnisse und sind ab ca. 1.400 Euro im Handel erhältlich. Ist das Wasser nicht allzu tief, können auch notfalls die Bilder einer GoPro, möglichst fixiert an einem Stab, schon mal Auskunft über den Zustand der Bojen geben.
Haben Sie haben sie ebenfalls Missstände entdeckt, von denen Sie meinen, dass sie öffentlich gemacht werden sollten? Schicken Sie einfach eine Mail mit entsprechenden Fotos an die Redaktion des SeaMagazine, den Kommunikationskanal von SeaHelp. Wir prüfen den Sachverhalt und werden darüber berichten, um Abhilfe zu schaffen.