Da hat die Diplomatie, insbesondere die Bemühungen der Kroatischen Zentrale für Tourismus in Ljubljana/Slowenien in Sachen Testpflicht bei Slowenien-Transit ab 15. Juli 2021 doch noch einen Last-Minute-Erfolg verzeichnen können: Wie am 14. Juli 2021 gegen 13.00 h seitens der slowenischen Regierung gemeldet wurde, entfällt die Pflicht, für den Transit durch Slowenien bei der Rückreise aus Kroatien einen aktuellen Corona-Test vorweisen zu müssen. Diese Meldung sollte Urlauber, aber auch Boots- und Yachteigner sowie Chartergäste, die sich derzeit in Kroatien aufhalten und nach dem 15. Juli 2021 die Rückreise nach Österreich oder Deutschland planen, merklich beruhigen.
Keine Testpflicht bei Transit Slowenien
In den letzten Tagen hatte Slowenien mit der Meldung, man verlange den rückreisenden Kroatien-Urlaubern einen aktuellen Corona-Test ab, für Schlagzeilen gesorgt, da EU-weit aufgrund von Absprachen der Transit durch die jeweiligen Länder innerhalb einer bestimmten Frist ohne Tests durchaus möglich sei.
Jetzt die durchaus begrüßenswerte Rolle rückwärts seitens der Slowenen: Bis 15. August sind die Transit-Einschränkungen ausgesetzt. Was nach diesem Datum Gültigkeit besitzt, kann derzeit noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden und hängt sicherlich auch von der Entwicklung der pandemischen Lage ab. Man darf aber davon ausgehen, dass jetzt die Diplomatie zwischen beiden Ländern eine Chance hat, das Problem ohne Zeitdruck anzugehen und man eine für alle Seiten tragbare Lösung finden wird.
Massentests wären nicht umsetzbar gewesen
Die Brisanz des Sachverhalts: Am kommenden Wochenende werden vermutlich ca. 40.000 deutsche Urlauber aus Kroatien heimkehren, die meisten wohl mit eigenem PKW. Die Impfrate in Deutschland liegt bei ca. 50 %, das hieße abzüglich der bereits Geimpften und Genesenen, ca. 20.000 Urlauber allein aus Deutschland würden die kroatischen Testzentren „stürmen“, um problemlos die Heimreise antreten zu können. Damit wären nicht nur die Testzentren an der Küste überfordert, auch die Urlauber würden einen kompletten Urlaubstag verlieren. Deshalb kann man nur begrüßen, dass Slowenien hinsichtlich der Testpflicht doch noch zurückgerudert ist.
Meldung der slowenischen Regierung zum Thema Transit Slowenien
Hier die Meldung der slowenischen Regierung, die im Original (Slowenisch) bereits der SeaHelp-Redaktion vorliegt und aus Zeitgründen wegen der Aktualität mit dem Google-Übersetzer ins Deutsche übersetzt wurde. Wir bitten um Nachsicht hinsichtlich der etwas holprigen Formulierungen:
Übersetzung aus der Original-Mail:
Bis 15. August 2021 ist keine Test-Bedingung für Transit- und internationale Transporte erforderlich
Auf der heutigen Korrespondenzsitzung hat die Regierung eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Einreise in die Republik Slowenien zum Zwecke der Eindämmung und Bekämpfung der Infektionskrankheit COVID-19 erlassen und im Amtsblatt der Republik Slowenien veröffentlicht.
Mit den Änderungen des Dekrets gelten bis zum 15. August 2021 zwei Ausnahmen (Transit und internationaler Verkehr), die nur bis zum 14. Juli 2021 gelten. Für diese beiden Ausnahmen gilt die Einreise nach Slowenien ohne Verweisung in eine häusliche Quarantäne und ohne die Corona-Bedingung bis 15. August 2021 zulassen.
Somit ist die Einreise nach Slowenien ohne Verweisung in häusliche Quarantäne und ohne Corona-Bedingung bis zum 15. August 2021 erlaubt:
- eine Person, die zu oder von einer Mission im internationalen Verkehrssektor abgeordnet ist und dies beim Grenzübertritt mit der „Bescheinigung für Arbeitnehmer im internationalen Verkehrssektor“ gemäß Anhang 3 der Mitteilung der Kommission über die Einführung grüner Fahrspuren nachweisen kann. Gesundheit und Gewährleistung der Verfügbarkeit von Gütern und wesentlichen Dienstleistungen (ABl. C 96 vom 24.3.20, S. 1) oder jedes andere relevante Dokument, aus dem hervorgeht, dass er vom Arbeitgeber überwiesen wurde;
- eine Person, die auf der Durchreise durch Slowenien reist und es so bald wie möglich oder spätestens 12 Stunden nach der Einreise verlässt.
Eine Person, die eine der Ausnahmen in Anspruch nimmt, muss der Polizei das Vorliegen der Ausnahme nachweisen, andernfalls wird sie in häusliche Quarantäne geschickt. Im Falle eines Ausländers ohne Wohnsitz in Slowenien darf er nur dann nach Slowenien einreisen und wird für zehn Tage in häusliche Quarantäne geschickt, wenn er zweifelsfrei nachweist, dass er einen garantierten Quarantäneplatz hat, andernfalls darf er nicht nach Slowenien einreisen.
Die Ausweitung der Anwendung der Ausnahmen soll es den im internationalen Verkehr tätigen Personen und den Durchreisenden ermöglichen, sich auf die neue einheitliche Regelung der Einreisebedingungen nach Slowenien vorzubereiten.
Einigung im Sinne der Kroatien-Urlauber
Auch die SeaHelp-Redaktion begrüßt ausdrücklich die noch kurzfristig erfolgte Einigung im Sinne der Kroatien-Urlauber.