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Neue Regeln für den Slowenien-Transit mit harten Folgen für Kroatien-Urlauber: Durch Slowenien nur mit Test – auch bei der Rückreise

Transit Slowenien: Auch für Kroatien Urlauber nur noch mit 3-G-Regel - Problematisch bei der Rückreise für Österreicher und Deutsche.
Freie Fahrt an den Grenzen dürfte der Vergangenheit angehören, wenn Slowenien die neue Verordnung so umsetzt, wie im Gesetzestext beschrieben. Wir hoffen noch auf eine diplomatische Regelung.

Manchmal fehlen einem fast schon die Worte: Ab 15. Juli hat Slowenien das Dekret Nr. 107/21 über die Festlegung der Einreisebedingungen in die Republik Slowenien erlassen, das generell die 3-Regel vorsieht, also nur mit Nachweis, dass man geimpft, getestet oder von COVID-19 genesen ist. Sonderregelungen, so meldet es die österreichische Presseagentur APA, für den Transit soll es ab dem 15. Juli nicht mehr geben. Auch der ÖAMTC führt auf seiner Homepage mittlerweile aus, ab 15. Juli gelten für Transitreisende nach bzw. aus Kroatien die 3-G-Regel.

Was sich zunächst so harmlos und vernünftig anhört, hat aber durchaus ernste Konsequenzen für alle Kroatien-Urlauber, also auch Deutsche und Österreicher. Hier ist die Diplomatie gefragt, um in einer Last-Minute-Aktion noch entsprechend nachzubessern.

Deutsche und Österreicher müssen sich in Kroatien testen lassen

Was bedeutet die Umsetzung für Kroatien-Urlauber konkret? Bei der Einreise dürfte es kein Problem geben, denn auch für Kroatien findet die 3-G-Regel Anwendung. Das dicke Ende kommt bei der Rückreise durch Slowenien auf Österreicher und Deutsche zu.

Österreicher, die aus Kroatien zurückkehren und dabei durch Slowenien reisen, hatten bisher nichts zu befürchten, sie konnten ihren Test bequem und zumeist kostenlos in Österreich nach der Heimreise absolvieren. Damit dürfte, wenn die neue Regelung, von der auch die österreichischen Medien berichten, Schluss sein. Sie müssen bereits ab dem 15. Juli 2021 in Kroatien einen Test absolvieren und den Nachweis bei der Ausreise vorzeigen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

Deutschen Urlaubern blüht das gleiche Schicksal, sie benötigten bisher mit Ausnahme einer Rückkehr aus Zadar keinen Test, da nur noch Zadar auf der der Liste des RKI als Corona-Risiko-Gebiet deklariert ist. Und auch hier reicht ein kostenloser Test in Deutschland aus, um den Einreisebestimmungen Genüge zu leisten. Auch sie müssten jetzt in Kroatien einen Test absolvieren, wenn sie nach dem 15. Juli 2021 heimreisen möchten.

COVID-19 Teststationen in Kroatien (Liste mit öffentlichen und privaten Einrichtungen | Quelle: croatia.hr | Stand: 28.06.2021)

Coronavirus 2019-nCoV Fragen und Antworten (Unter dem Punkt: „Wenn ich in Kroatien einen Covid-19-Test machen möchte oder muss, wo kann ich dann einen Test durchführen lassen?“)

Staus an den slowenischen Grenzen nehmen zu

Doch es könnte durchaus noch schlimmer kommen: Wenn diese Maßnahmen sowohl bei der Einreise als bei der Ausreise entsprechend durch die slowenischen Grenzer kontrolliert wird, dürften die Staus an der Grenze immense Ausmaße annehmen. Und jetzt die sogenannte „slowenische Variante“: Überprüft man die rückreisenden Urlauber erst bei der Ausreise aus Slowenien und sie können nicht nachweisen, dass sie innerhalb von 48 Stunden (Antigentest) oder 72 Stunden (PCR-Test) getestet wurden und weder geimpft noch genesen sind, könnte das nach slowenischem Recht einen Quarantäne-Verstoß darstellen, der mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Grenzkontrollen nehmen Zeit in Anspruch

Selbst wer die nötigen Papiere vorweist, bleibt nicht von von Schwierigkeiten beim Grenzübertritt verschont: All das zu kontrollieren, kostet viel Zeit und dürfte Staus von bisher nicht gekannter Länge verursachen.

Polizeiliche Einreiseverordnung: Positiv getesteten ist Transit gestattet

Nach derzeitiger Rechtslage bestehen nur zwei Auswege, um ohne Corona-Test nach Österreich einzureisen: Man wählt die Strecke über Ungarn oder behauptet, man sei aktuell an Corona erkrankt. Kein Witz! In der polizeilichen Einreiseverordnung heißt es nämlich wörtlich übersetzt: Ein Ausländer, der sich nicht in der Republik Slowenien aufhält, darf nicht in die Republik Slowenien einreisen, wenn er beim Grenzübertritt angibt, positiv auf SARS-CoV-2 zu sein oder offensichtliche Anzeichen der SARS-CoV-2-Virusinfektion zeigt. Er darf jedoch unter Berücksichtigung der Empfehlungen der NIJZ durch die Republik Slowenien reisen, wenn er bei der Einreise in die Republik Slowenien zweifelsfrei nachweist, dass der Zweck der Einreise nur die Durchreise durch die Republik Slowenien gilt.

Verbände bestätigen neue Regelung

Ob es sich bei der Wahl des Wortlauts lediglich um handwerkliche Schwierigkeiten der Slowenen bei der Formulierung ihrer Gesetze gehandelt hat oder das Ganze einen durchaus ernsten Hintergrund aufweist, konnte nicht festgestellt werden. Aus Kreisen der Verantwortlichen für den Kroatien-Tourismus hieß es bereits, dass die diese Regelung eine Katastrophe sei. Nachfragen bei slowenischen Tourismusamt, die wiederum bei den zuständigen Mitarbeitern in der slowenischen Regierung nachfragten, weil sie es offensichtlich selbst nicht glauben wollen, bestätigten die Meldungen: Derzeit ab 15. Juli nur mit 3-G-Regel durch Slowenien im Transit – oder man ist aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Und auch der ÖAMTC bestätige auf ausdrückliche Nachfrage nochmals den Inhalt der Meldungen zum Thema Transit Slowenien.

Jetzt ist Diplomatie gefragt

Bleibt nur zu hoffen, dass auf diplomatischem Wege hier noch schnell eine Lösung gefunden wird. Die SeaHelp-Redaktion bleibt an dem Thema dran.

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