Die slowenische Regierung hat wieder einmal die Einreisebestimmungen geändert. Um es kurz zu machen: Transit ist möglich, ebenso können Yachteigner und Touristen mit einer Buchungsbestätigung wieder nach Slowenien einreisen. Hier der Link zur slowenischen Regierungsseite, die die Nachricht in englischer Sprache veröffentlicht hat.
Übersetzung des Textes
Wir haben uns erlaubt, den Text für unsere Leser kurz zu übersetzen.
Ljubljana, 26. Mai - Die slowenische Regierung hat neue Ausnahmen von der Quarantänebestimmung für Staatsangehörige aus der EU und dem Schengen-Raum hinzugefügt, die es Staatsangehörigen aus der gesamten EU erlauben, als Touristen ins Land einzureisen, sofern sie eine Buchungsbestätigung haben. Dasselbe gilt für Besitzer von Eigentum in Slowenien. Die neue Regelung trat am Freitag in Kraft, nachdem die Regierung am späten Donnerstag ein neues Dekret verabschiedet hatte, das das Grenzübertrittsregime nicht nur zu den Nachbarländern, sondern auch zu Flughäfen und Häfen regelt. Nach den neuesten Bestimmungen müssen Staatsangehörige der EU und der Schengen-Zone bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden, es sei denn, sie kommen in den Genuss der nunmehr 17 Ausnahmeregelungen. Die meisten dieser Ausnahmen sind für geschäftliche Zwecke vorgesehen. Dazu gehören Touristen mit Buchungsbestätigung und Personen, die Immobilien, Boote oder Flugzeuge in Slowenien besitzen (zusammen mit ihren Familienangehörigen), tägliche Grenzpendler, internationale Spediteure und Personen, die zur Erbringung dringender Dienstleistungen (in den Bereichen Energie, Gesundheitsversorgung, Transport und Versorgungsleistungen) eingestellt werden. Einige der Ausnahmen gelten für Bildungs- oder Gesundheitszwecke. Personen, die die Grenze überqueren, um Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen, Personen, die humanitäre Transporte durchführen, Studenten, die zu Bildungszwecken nach Slowenien oder in die EU einreisen, sowie EU-Forscher und -Lehrer, die in Slowenien arbeiten, können somit ohne Quarantäne einreisen. Diplomaten, Personen, die an der Beerdigung eines Verwandten teilnehmen, Personen, die enge Verwandte oder Ehepartner in Slowenien haben, und Personen, die für einen Tag einreisen, um Kontakt zu engen Verwandten zu halten, sind ebenfalls von der Quarantäne befreit. Es gibt eine besondere Ausnahme für Landwirte, die auf beiden Seiten der slowenischen Grenzen Eigentum besitzen. Die Ausnahmeregelungen sind eine Art Notlösung, da die EU-Länder ihre Grenzen auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Abkommen schrittweise wieder öffnen, anstelle eines EU-weiten Abkommens, das sich bisher als schwer fassbar erwiesen hat. Slowenien hat bisher ein solches Abkommen mit Kroatien unterzeichnet, was bedeutet, dass seine Staatsangehörigen ohne Einschränkungen einreisen dürfen. Drittstaatsangehörige (außer wenn sie in Slowenien ansässig sind) müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Dazu gehören Fuhrunternehmer, Diplomaten, Personen, die an der Beerdigung eines Verwandten teilnehmen, Personen, die dringende kommerzielle Dienstleistungen erbringen, und Personen im Transit, die am selben Tag nach Slowenien ein- und ausreisen.
Bürger aus EU- und Schengenstaaten dürfen einreisen
Um ein wenig Ordnung in den slowenischen Zickzack-Kurs in Sachen Grenzöffnung zu bringen, hier die Zusammenfassung: Yachteigner und Immobilienbesitzer aus der EU und dem Schengenraum dürfen einreisen, ebenso Touristen aus der EU und dem Schengenraum, sofern sie beim Grenzübertritt eine gültige Buchungsbestätigung vorweisen können.
Schwer vermittelbare Quarantäne für heimkehrende Österreicher
Nachdem Kroatien, Slowenien und Deutschland sowie ab dem 3. Juni auch Italien die Grenzen geöffnet haben, gilt die 14-tägige Quarantäne bei der Einreise bzw. Rückreise ausschließlich für Österreich, obwohl die österreichischen Politiker im Vorfeld eigentlich von „abgestimmtem Handeln“ gesprochen haben.