Gelegentlich hört man unter kroatischen Sportskippern noch den Begriff „Leuchtfeuer-Abgabe“. Was bedeutet das? Wofür ist diese Gebühr gedacht? Wer muss sie entrichten, und wo kann man das am besten tun?
Die sogenannte „Leuchtfeuerabgabe“ in Kroatien ist heute eigentlich Teil einer größeren staatlichen Gebühr. Offiziell heißt sie: „Gebühr für die Sicherheit der Navigation und den Schutz des Meeres vor Verschmutzung“ (kroatisch sinngemäß: „Naknada za sigurnost plovidbe i zaštitu mora od onečišćenja“). Unter Skippern wird sie aber weiterhin oft einfach als: „Leuchtfeuerabgabe“ bezeichnet. Gebräuchlichere Bezeichnungen sind heute jedoch „Vignette“ oder „Navigationsgebühr“ bzw. aktuell: „Permit“, die alle dasselbe meinen.
Wofür ist diese Gebühr gedacht?
Mit dieser, die übrigens seit 13 Jahren für Bootseigner in Kroatien nicht erhöht wurde (lediglich die Berechnung wurde 2017 geändert), Abgabe finanziert Kroatien unter anderem: Leuchttürme und Seezeichen, Tonnen und Befeuerung, nautische Sicherungssysteme, die Küstenüberwachung, Hafenmeistereien, Teile des Umweltschutzes auf See; außerdem wird von den Einnahmen der Verwaltungsaufwand für ausländische Boote/Yachten bestritten. Der – etwas in die Jahre gekommene – historische Begriff „Leuchtfeuerabgabe“ stammt daher, dass damit früher tatsächlich vor allem die maritime Befeuerung finanziert wurde.
Wer muss bezahlen?
Grundsätzlich betrifft diese Gebühr fast alle Sportboote und Yachten, die kroatische Küstengewässer nutzen, insbesondere Motorboote, Segelyachten, Katamarane, Schlauchboote mit stärkerem Motor, Trailerboote, ausländische Charteryachten sowie privat eingeführte Boote. Auch kleinere Beiboote können betroffen sein, wenn sie länger als 2,5 Meter sind oder mehr als 5 kW Motorleistung haben.
Gilt die Gebühr nur für Touristen?
Nein. Die Gebühr gilt grundsätzlich sowohl für kroatische als auch für ausländische Boote. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Eigentümer von Booten unter kroatischer Flagge die Rechnung häufig per Post erhalten.
Ausländische Skipper müssen die Gebühr aktiv entrichten, es handelt sich um eine Art der Bringschuld. In der Praxis betrifft die „Leuchtfeuerabgabe“ bzw. das „Permit“ deshalb vor allem Urlauber und ausländische Bootsfahrer.
Gilt das auch für Boote auf dem Trailer?
Ja. Entscheidend ist nicht die Art der Einreise, sondern die Nutzung kroatischer Hoheitsgewässer. Das bedeutet: Ein Boot, das über den Seeweg nach Kroatien kommt, ist gebührenpflichtig, ein Boot, das auf dem Trailer etwa über Österreich/Slowenien eingeführt wird, ist ebenfalls gebührenpflichtig, sobald es ins Wasser kommt.
Wo entrichtet man die Gebühr?
Früher wurde die „Leuchtfeuerabgabe“ ausschließlich beim beim Hafenamt / Hafenmeister (Lučka kapetanija) entrichtet.

Heute gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Zahlung online über das staatliche System „e-Nautics“ vorzunehmen, allerdings nur, wenn das Boot bereits im System erfasst ist. Das Permit für Boote in Kroatien lässt sich aber auch bequem online über SeaHelp in Zusammenarbeit mit ihrem Partner Mandinus d.o.o. beantragen und bezahlen – und so funktioniert´s:
Schritt 1
Wer sich für eine Mitgliedschaft in Europas größtem Pannendienst auf See entscheidet, kann sich ganz einfach online den entsprechenden Mitgliedsschafts-Beitrag inkl. der Antragsgebühr für das Permit selbst berechnen, in dem man die Bootslänge einträgt. Auch Nichtmitglieder können die Beantragung übrigens über SeaHelp abwickeln, hier fällt dann lediglich die Bearbeitungsgebühr etwas höher aus.
Schritt 2
Der SeaHelp-Partner Mandinus d.o.o. beantragt dann umgehend das Permit, übersendet dem Antragsteller die Kostenrechnung (Permit-Gebühr + Antragsbebühr) für die Zahlung inklusive aller benötigten Daten (Bankdaten, Verwendungszweck).
Schritt 3
Der Antragsteller überweist die Kostenrechnung mit Verwendungszweck (exakt so, wie von der Mandinus d.o.o. erhalten) an die Mandinus d.o.o., diese nimmt sodann die Zahlung an das Ministerium (Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture) in Zagreb vor.
Schritt 4
Nach Zahlungseingang organisiert Mandinus d.o.o. das Navigations-Permit und leitet dieses als PDF per E-Mail an den Antragsteller weiter.
Vorteile: Durch die Online-Abwicklung vermeiden Sportskipper lange Wartezeiten beim Hafenkapitän vor Ort.

Achtung: SeaHelp benötigt für die Bearbeitung 3-5 Arbeitstage, die Beantragung sollte also unbedingt rechtzeitig vor dem geplanten Urlaubsantritt erfolgen. Für den Service durch SeaHelp/Mandinus fallen zwar geringe Gebühren an, die sich für SeaHelp-Mitglieder jedoch reduzieren.
Übrigens: Die Kurtaxe (Aufenthaltsgebühr, Touristensteuer, „Sojourn Tax“) ist separat zu entrichten und kann ebenfalls online über das Portal nautika.evisitor.hr bezahlt werden. Sie fällt an, wenn auf dem Boot übernachtet wird. Boote unter 7 Metern Länge sind von der Zahlung der Kurtaxe befreit.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Kontrollen erfolgen regelmäßig durch die Hafenbehörden (Kapetanija), Polizei und Zoll. Die Daten sind inzwischen digital erfasst. Bei Kontrollen kann somit schnell und ohne weiteren Aufwand überprüft werden, ob das Permit (die gute alte „Leuchtfeuerabgabe“) bezahlt wurde, und ob die Kurtaxe entrichtet wurde. Eine fehlende Zahlung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.











