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Beiboot an Bord: Einkaufen fahren mit dem Dingi?

Viele Besitzer größerer Yachten kennen das Problem: zum Einkaufen kommt man mit der Yacht oft nicht nahe genug an Land, um für die nächsten Tage bunkern zu können, sei es wegen Platzmangels, fehlender Anlege-Infrastruktur an Land oder weil es schlichtweg am Ufer zu flach ist. Doch wozu hat man denn ein Dingi (Beiboot) an Bord? Was zu beachten ist, wenn man mit dem Beiboot „einkaufen“ (bunkern) fahren will.

Viele Besitzer größerer Yachten, insbesondere von tiefergehenden Segelyachten, führen auf längeren Törns heutzutage selbstverständlich ein Dingi mit. Ein Beiboot ist per definitionem zunächst ein „Boot, das von einem größeren Wasserfahrzeug mitgeführt wird“, und das „in erster Linie dem Übersetzen der Schiffsbesatzung, von Passagieren oder Lotsen, dem Transport von Gütern, dem Aufholen des Ankers oder der Rettung Anderer aus Seenot“ dient. Sie werden normalerweise an Deck mitgeführt, meist an Davits, werden auf Deck verzurrt oder geschleppt und sind oft motorisiert.

 

Einkaufen mit dem Beiboot (Dingi): Beiboot an Bord

 

Nur wenn das Dingi als Beiboot genutzt wird, ist ein Kennzeichen ausreichend

So weit, so gut. Doch bei vielen Yacht-Eignern herrscht Unsicherheit darüber, ob sie ihr Beiboot neben der eigentlichen Zweckbestimmung wie zumeist zum Übersetzen der Crew darüber hinaus auch zum „Einkaufen fahren“ (zum Bunkern) nutzen dürfen. Das Problem: nur wenn das Beiboot ausschließlich in seiner Funktion als Beiboot genutzt wird (siehe oben), ist als Kennzeichen ein angebrachter Hinweis auf das Mutterschiff („tender to“) auf dem Dingi ausreichend.

Konkret: im Ausland wird ein Beiboot mit „tt“ und Name des Mutterschiffs beschriftet, beispielsweise „tt Princess“ (wird „tender to Princess“ gesprochen). Und: „nur wenn das Beiboot in Sichtweite des Hautbootes genutzt wird, kann es auch in der Kaskoverssicherung mitversichert werden“, empfiehlt SeaHelp Insurance-Versicherungsexperte Robert Perger (siehe dazu auch schon Beitrag vom 5.8.2021).

Wird das Beiboot zu eigenständigen Fahrten genutzt, muss es registriert werden

Wenn das motorisierte Beiboot jedoch zu eigenständigen Fahrten wie etwa zum Bunkern genutzt werden soll, unterfällt das Dingi der Registrierungspflicht, denn jedes Fahrzeug, das mit einem Motor mit mehr als 3PS (2,21kW) Leistung ausgestattet ist, gilt als motorisiertes Kleinfahrzeug und unterliegt einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht.

Auch Beiboote unterliegen als motorisierte Kleinfahrzeuge grundsätzlich dieser Regelung. Das gilt insbesondere dann, wenn das Beiboot – zumindest auch – zu eigenständigen Fahrten eingesetzt wird. Dann muss je nach Fahrtgebiet ein eigener IBS und ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.

Wenn das Beiboot registrierungspflichtig ist, muss es (zum Beispiel in Deutschland) beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet werden, es erhält dann ein amtliches Kennzeichen, welches jedoch nur innerhalb des Bundesgebietes gültig ist.

Wer sein Boot zusätzlich oder ausschliesslich im Ausland nutzen will, für den ist ein IBS sinnvoll. Auch für die ordnungsgemäße Anbringung gibt es Vorschriften: das IBS-Kennzeichen muss außen beidseitig am Bug oder am Heck/Spiegelheck des (Bei-) bootes in zehn Zentimeter hohen Zahlen/Buchstaben angebracht werden.

Im Zweifel ist es besser, Beiboote separat zu versichern

In diesem Fall müsse das Beiboot auch separat versichert werden, da „außerhalb der Sichtweite zum Hauptboot keine Deckung“ gegeben sei, sagt Robert Perger. Im Zweifel sei es deshalb „immer besser, Beiboote separat zu versichern, weil es sich im Zweifel auch um ein eigenes Fahrzeug handelt“, rät der Versicherungsexperte.

Auch für eine CE-Konformitätserklärung gilt das oben Beschriebene: solange das Dingi ausschließlich als Beiboot im IBS eingetragen wird, wird dafür keine eigene CE-Erklärung benötigt. Sollte das Boot hingegen nicht nur als Beiboot, sondern als eigenständiges Kleinfahrzeug genutzt werden, benötigt es zusätzlich einen eigenen IBS und somit auch die entsprechende CE-Erklärung sowie eine eigene Versicherung.

In Kroatien gilt: Boote benötigen stets eine eigene Vignette, wenn sie länger als 2,5 Meter sind, oder wenn sie mehr als fünf KW Leistung aufweisen. Eine Anmeldung beim Hafenamt ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben. Gern ist SeaHelp bei der Bootsanmeldung behilflich.

Wikipedia:

Beiboot
Dingi

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