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Jetski: Registrierungspflicht als Beiboot?

Jetski – Registrierungspflicht als Beiboot?
Viele größere Yachten haben einen Jetski als Beiboot an Bord. Besteht eine Registrierungspflicht? Vielen Skippern stellt sich diese Frage.

Viele größere Yachten haben neben anderen Water-Toys auch Jetski an Bord. Dabei ist den Skippern oft nicht klar, ob diese registriert werden müssen, wenn sie als Beiboote auf der Yacht mitgenommen werden.

Wassermotorräder, im englischen Sprachraum als „Personal Watercraft“ (PWC), in Spanien als moto de agua und in Italien als moto d’acqua bekannt und von Kawasaki unter dem umgangssprachlich inzwischen gebräuchlichen Namen Jetski vermarktet (bzw. WaveRunner von Yamaha, Sea-Doo von Bombardier) machen mit ihren kräftigen Wasserstrahl-Antrieben Spaß und erfreuen sich wegen ihrer Wendigkeit und dem sicheren Handling wachsender Beliebtheit auch bei den Besitzern von größeren Yachten.

Bei vielen Yacht-Eignern herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob sie die mitgeführten „kleinen motorisierten Wasserfahrzeuge aus GfK ohne Bordwand, auf denen man wie bei einem Motorrad sitzen kann, und auf denen in Analogie dazu die Steuerung über einen Lenker erfolgt“ registrieren lassen müssen, oder ob ggf. eine entsprechende Kennzeichnung ausreichend ist.

Jedes Fahrzeug mit mit mehr als drei PS gilt als motorisiertes Kleinfahrzeug

Zunächst gilt: jedes Fahrzeug, das mit einem Motor mit mehr als 3PS (2,21kW) Leistung ausgestattet ist, gilt als motorisiertes Kleinfahrzeug und unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Auch Beiboote unterliegen als motorisierte Kleinfahrzeuge grundsätzlich dieser Regelung. Das gilt dann, wenn das Beiboot zumindest auch zu eigenständigen Fahrten eingesetzt wird. Dann muss je nach Fahrtgebiet ein eigener IBS und ein eigenes Kennzeichen beantragt werden.

Nur wenn das Beiboot ausschließlich in seiner Funktion als Beiboot genutzt wird (zum Beispiel für das Übersetzen an Land oder als Rettungsmittel), ist ein angebrachter Hinweis auf das Mutterschiff („tender to“) ausreichend. Konkret: im Ausland wird ein Beiboot mit „tt“ und Name des Mutterschiffs beschriftet, beispielsweise „tt Princess“ (wird „tender to Princess“ gesprochen). Übrigens: „wenn das Beiboot in Sichtweite des Hautpbootes genutzt wird, kann es auch in der Kaskoverssicherung mitversichert werden“, empfiehlt SeaHelp Insurance-Versicherungsexperte Robert Perger.

Wenn das Beiboot registrierungspflichtig ist, muss es (in Deutschland) beim Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet werden, es erhält dann ein amtliches Kennzeichen, welches jedoch nur innerhalb des Bundesgebietes gültig ist. Wer sein Boot zusätzlich oder ausschliesslich im Ausland nutzen will, für den ist ein IBS sinnvoll. Auch für die ordnungsgemäße Anbringung gibt es Vorschriften: das IBS-Kennzeichen muss außen beidseitig am Bug oder am Heck/Spiegelheck des Bootes in zehn Zentimeter hohen Zahlen/Buchstaben angebracht werden.

Im Zweifel sollten Jetskis stets separat versichert werden

In diesem Fall müsse der Tender übrigens separat versichert werden, da „außerhalb der Sichtweite zum Hauptboot keine Deckung“ gegeben sei, sagt Robert Perger. Im Zweifel sei es immer besser, Jetskis und größere Tender separat zu versichern, weil es sich um ein eigenes Fahrzeug handele, rät der Versicherungsexperte.

Generell gilt: ein Boot darf zwar mehrere Kennzeichen besitzen, aber nur ein Kennzeichen führen: entweder den IBS oder das vom WSA. Da jedoch der IBS durch die Auslandsgültigkeit „höherwertiger“ ist als die WSA-Kennzeichnung, ist das IBS-Kennzeichen sinnvoll. Eine Ausnahme davon bilden die Wassermotorräder/Jetskis: diese sind gemäß deutscher Wassermotorrad-Verordnung mit dem amtlichen Kennzeichen (WSA) zu versehen.

Entscheidend ist, ob das Beiboot als eigenständiges Kleinfahrzeug genutzt wird

Auch für eine CE-Konformitätserklärung gilt das oben Beschriebene: solange das Boot ausschließlich als Beiboot im IBS eingetragen wird, wird dafür keine eigene CE-Erklärung benötigt. Sollte das Boot nicht nur als Beiboot, sondern als eigenständiges Kleinfahrzeug genutzt werden, benötigt es hingegen einen eigenen IBS und somit auch die entsprechende CE-Erklärung sowie eine eigene Versicherung.

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