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Wie sicher sind autonome Boote? Was tun bei Annäherung einer unbemannten Drohne?

Royal Navy USV Rattler Drohne
Royal Navy unbemanntes Überwasserfahrzeug (USV) vom Typ „Rattler“.UK MOD © Crown copyright 2025 | Photographer: LPhot Daniel Bladen

Im Hafen von Portsmouth kollidierte eine unbemannte Überwasserdrohne der britischen Marine mit einer X-55-Regattayacht. Verletzt wurde niemand, beide Fahrzeuge wurden jedoch beschädigt. Der Vorfall wirft Fragen auf, die künftig jeden Skipper betreffen könnten: Wie sicher sind autonome Boote? Wer trägt bei einer Kollision die Verantwortung? Und wie verhält man sich, wenn einem auf See plötzlich kein Mensch mehr am Steuer gegenübersitzt?

Der Zusammenstoß ereignete sich Mitte Juni während einer Übung der Royal Navy im stark befahrenen Portsmouth Harbour. Beteiligt waren die Regattayacht LUTINE und ein unbemanntes Überwasserfahrzeug (USV) vom Typ „Rattler“. Nach Angaben der britischen Marine werden diese Fahrzeuge von einer Landstation aus überwacht und bei ihren Einsätzen zusätzlich von einem Sicherungsboot begleitet. Eigentlich sollen sie anderen Verkehrsteilnehmern mit ausreichend Sicherheitsabstand ausweichen und die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) einhalten.

Warum es dennoch zur Kollision kam, ist bislang ungeklärt. Die Untersuchung läuft. Ob ein technischer Defekt, ein Softwarefehler, eine Fehleinschätzung des Fernoperators oder eine Verkettung mehrerer Umstände ursächlich war, ist derzeit offen. Eben so wenig ist offiziell bestätigt, welches der beiden Fahrzeuge nach den KVR ausweichpflichtig war. Fest steht lediglich: Der Vorfall markiert einen Wendepunkt. Erstmals rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie bemannte Sportboote und autonome Wasserfahrzeuge künftig sicher miteinander verkehren können.

 

Unbemannte Drohne auf see
Lesen Sie dazu unseren Beitrag vom 30.04.2026: Achtung unbemannte Saildrone voraus: Wie verhält man sich als Freizeitskipper korrekt?© Saildrone

 

Für Sportskipper bedeutet das vor allem eines: Die klassische Seemannschaft gewinnt weiter an Bedeutung. Denn auch wenn autonome Boote mit Kameras, Radar, AIS und intelligenter Sensorik ausgestattet sind, sollten sich Freizeitskipper niemals darauf verlassen, dass die Technik sie rechtzeitig erkennt oder automatisch ausweicht. Gerade kleine Segelboote oder Jollen können bei starkem Seegang, Gegenlicht oder dichtem Verkehrsaufkommen von Sensoren schlechter erfasst werden als große Schiffe.

Wer ein unbemanntes Wasserfahrzeug entdeckt, sollte deshalb möglichst frühzeitig einen großzügigen Sicherheitsabstand herstellen – selbst dann, wenn man nach den KVR eigentlich Wegerecht hätte. Ebenso sinnvoll ist es, vor Törns ggf. aktuelle Navigationswarnungen und Hinweise auf militärische Übungen oder Testgebiete zu prüfen. AIS kann dabei helfen, größere autonome Fahrzeuge frühzeitig zu erkennen, ersetzt aber keinesfalls den aufmerksamen Ausguck. Die Ausguckpflicht nach Regel 5 der KVR bleibt auch im Zeitalter autonomer Schiffe uneingeschränkt bestehen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einer Kollision, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie nach jedem anderen Schiffsunfall. Zunächst hat die Sicherheit von Menschen Vorrang. Verletzte sind zu versorgen, die eigene Yacht ist auf Wassereinbruch oder strukturelle Schäden zu kontrollieren. Anschließend sollte – sofern möglich – die zuständige Hafenbehörde oder Seenot-Leitstelle informiert werden. Wichtig ist außerdem eine sorgfältige Beweissicherung: Fotos der Schäden, die Position, Uhrzeit, Wetter- und Sichtverhältnisse sowie – wenn vorhanden – AIS-Daten oder elektronische Track-Aufzeichnungen können für die spätere Klärung des Unfallhergangs entscheidend sein. Auch Zeugen sollten nach Möglichkeit benannt werden. Anschließend ist der Schaden unverzüglich der eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zu melden.

Der Unfall von Portsmouth dürfte deshalb weit über den britischen Marinestützpunkt hinaus Beachtung finden. Mit der zunehmenden Verbreitung autonomer Überwasserfahrzeuge werden Begegnungen zwischen Mensch und Maschine auf See künftig häufiger werden. Für Sportskipper bedeutet das vor allem eines: Gute Seemannschaft, ein wacher Ausguck und defensives Verhalten bleiben die wirksamsten Mittel, um Kollisionen zu vermeiden – unabhängig davon, ob am anderen Steuerstand ein Mensch sitzt oder ein Computer.

Info: Begegnung mit einer Überwasserdrohne – So verhalten sich Sportskipper richtig

1. Sicherheitsabstand halten

Auch wenn Sie nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) möglicherweise Wegerecht haben: Halten Sie möglichst großen Abstand zu unbemannten Wasserfahrzeugen. Autonome Systeme können Sensorfehler haben oder Verkehrssituationen anders bewerten als ein Mensch.

2. Nicht auf die Technik verlassen

AIS, Radar und Kameras erhöhen die Sicherheit, garantieren aber nicht, dass ein autonomes Boot Ihre Yacht rechtzeitig erkennt. Rechnen Sie deshalb immer damit, dass Sie selbst ausweichen müssen.

3. Ausguck konsequent halten

Die Ausguckpflicht nach Regel 5 der KVR gilt uneingeschränkt – auch gegenüber autonomen Fahrzeugen. Besonders in Häfen, Fahrwassern und Testgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.

4. Vor dem Törn informieren

Navigationswarnungen (Notices to Mariners), Hafeninformationen und Bekanntmachungen über militärische Übungen oder Erprobungsfahrten können helfen, Begegnungen mit autonomen Fahrzeugen von vornherein zu vermeiden.

5. Nach einer Kollision besonnen handeln

Menschenrettung und Schadensbegrenzung haben oberste Priorität. Anschließend sollten Hafenbehörde oder Seenotleitstelle informiert, Schäden umfassend dokumentiert und die eigene Versicherung unverzüglich benachrichtigt werden. Fotos, AIS-Daten, GPS-Tracks und Zeugenaussagen können später entscheidend für die Klärung des Unfallhergangs sein.

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