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Mit dem Boot aufs Ijsselmeer: Was ist hinsichtlich Führerscheinen und Versicherungen in den Niederlanden zu beachten?

Häufig kann man hören, dass Skipper in den Niederlanden keine Führerscheine benötigen würden. Das ist so nicht korrekt. SeaHelp, Europas größter Pannendienst auf See, nennt die gesetzlichen Bestimmungen. Tipp der SeaHelp-Redaktion: wer einen Törn in Holland plant, egal, ob mit der eigenen oder der Charteryacht, ist gut beraten, das Boot vorher ausreichend zu versichern.

Häufig kann man lesen oder hören, dass Sportschiffer in Holland führerscheinfrei Boot fahren können. Das ist so leider nicht korrekt. Auf der sicheren Seite ist, wer vor dem geplanten Törn die Führerscheinpflicht seines speziellen Bootes in dem geplanten, zu befahrenen Revier überprüft.

Generell gilt: Zum Führen von Booten mit einer Länge von 15 Metern und mehr sowie von Motorbooten, die schneller als 20 km/h fahren können, ist auf dem Ijsselmeer der niederländische „Klein Varbewijs II“ erforderlich. Wichtig: anerkannt werden hierfür lediglich die amtlichen Führerscheine!

Wer auf dem Ijsselmeer Boote, die länger als 15 Meter sind, fährt, benötigt einen Führerschein. Dasselbe gilt für Motorboote, die schneller als 20 km/h sind

Für die niederländischen Binnengewässer sind das konkret der deutsche Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) und das Sportschifferzeugnis bzw. das österreichische Schiffsführerpatent SFP 10.

Wer weiter hinaus will, zum Beispiel aufs Ijsselmeer, die Waddenzee, die Ems, die Dollart oder die Wester- und Osterschelde, benötigt hingegen den (deutschen) Sportboot-Führerschein See (SBF See) bzw. das Rhein-Sportschifferpatent oder das österreichische Küstenpatent Fb1 oder 2. Vercharterer verlangen für Fahrten auf das Ijsselmeer in der Regel den SBF See bzw. das Küstenpatent.

Nur wenn die Segelboote kürzer als 15 Meter sind (Länge über Alles), bzw. wenn die Motoryacht unter 20 km/h schnell ist, dürfen diese Boote ausnahmsweise ohne Befähigungsnachweis geführt werden.

Im Zweifel sind das in den Niederlanden jedoch eine ganze Menge Boote. Und: es muss leider davon ausgegangen werden, dass nicht jeder, der da mit einem fahrbaren Untersatz unterwegs ist, auch die Verkehrsregeln kennt.

Nur wenn die Boote kürzer als 15 Meter sind oder 20 km/ nicht erreichen, dürfen diese Boote führerscheinfrei gefahren werden

„Deshalb, und da es in den Niederlanden nur eine Versicherungs-Pflicht für schnelle Boote gibt, sollten Skipper vor dem Holland-Törn unbedingt eine Haftpflicht- und vor allem eine Kasko-Versicherung für ihr Boot abschließen“, rät SeaHelp-Versicherungsexperte Robert Perger.

Viele Schadenereignisse könnten passieren, ohne dass man selbst „Schuld“ an dem Vorfall habe. Andererseits führe nicht automatisch jeder Schaden, der von einem Dritten an der eigenen Yacht verursacht werde, dazu, dass die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers zahlt.

„Hier hilft die Kasko-Versicherung“, rät Versicherungs-Spezialist Perger. Die Kaskoversicherung diene zur Absicherung der eigenen Yacht; außerdem würden gegen einen geringen Aufpreis etwa zumeist auch Bergungskosten, Wrackbeseitigung und Entsorgung übernommen werden, soweit das erforderlich werde.

Zu beachten sei, dass diese genannten Kosten teilweise erheblich höher sein könnten als der Wert des Bootes oder der Yacht.

Ein gutes Doppel: preiswerte Kasko und Haftpflicht fürs eigene Boot von der SeaHelp-Insurance

Auch die Haftpflichtversicherung sei, wenn es sich dabei auch nicht um eine gesetzlich vorgeschrieben „Pflicht“- Versicherung handele, von unschätzbarem Wert. „Zu bedenken ist, dass der Bootseigner mit dessen gesamtem persönlichen Vermögen für Schäden haftet, die er mit seinem Sportboot verursacht hat“, gibt Perger zu bedenken. dabei spiele es „keine Rolle“, ob es sich um Personen- oder Sachschäden, Vermögens- oder sogar Mietsach-Schäden handele.

Die Haftpflichtversicherung schütze umfassend vor unkalkulierbaren Kosten und übernehme zudem auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, erklärt der SeaHelp-Insurance-Fachmann. Die Prämien bei Segelbooten seien relativ preiswert.

So zahle man zum Beispiel für eine Haftpflicht-Versicherung (Deckungssumme 4 Mio. Euro) lediglich 115 Euro; auch eine Kasko-Versicherung, die ganz einfach über SeaHelp abgeschlossen werden könne, sei nicht teuer: bei einem Bootswert von 50.000 Euro koste diese rund 450 Euro, betrage der Wert der Yacht 100.000 Euro, belaufe sich die Kaskoprämie auf 860 Euro.

SeaHelp Stützpunkte in den Niederlanden

 

SeaHelp Stützpunkte in den Niederlanden
© Matthias Müncheberg (muencheberg.media)

 

 

Weitere Informationen:

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Die Stützpunkte in den Niederlanden werden gemeinsam mit dem holländischen SeaHelp-Partner Reddingsdienst betrieben.

24h NOTRUF EUROPA: 0043 50 43 112

In einem Notfall können die Einsatzboote von SeaHelp mittels der praktischen SeaHelp-App, oder unter der kostenlosen Notrufnummer für Europa 0043 50 43 112 gerufen werden.

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