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Einreise-Chaos wegen Corona-Pandemie in ganz Europa: Wer darf reisen – was erwartet Reiserückkehrer in Zeiten des Coronavirus?

Corona Einreisebestimmungen: Kroatien, Österreich, Deutschland, Italien, Slowenien
Freie Fahrt an den Grenzen wie hier an der kroatisch-slowenischen Grenze wird es wohl mindestens bis Mitte Januar nicht geben. Wegen der Corona-Pandemie werden an den meisten Grenzübergängen Kontrollen erwartet.

Es bedarf fast schon eines abgeschlossenen Jurastudiums, um festzustellen, wie und wo man zwischen Deutschland, Österreich, Italien, Slowenien und Kroatien noch reisen darf und welche Quarantäne-Regelungen im Zielland sowie bei der Rückkehr aus einem Coronavirus-Risikogebiet auf einen warten. Wohlgemerkt, es geht hier nicht ausschließlich um Urlauber, sondern um Yachteigner bzw. Immobilienbesitzer, die im Ausland nach ihrem Eigentum sehen wollen. Oder um Personen, die im Ausland arbeiten und über die Weihnachtstage und Silvester zu ihren Familien zurückkehren wollen. Für alle diese Personengruppen mit ihren unterschiedlichen Interessenlagen starten wir einmal mehr den Versuch, die derzeitige Situation einfach und verständlich zu erläutern.

Wir empfehlen allerdings, immer auch den Links zu folgen, denn das Verfallsdatum der jeweiligen Regelungen hängt letztlich auch von der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ab.

Was gilt in Italien bezüglich des Coronavirus?

Italien weist am 14. 12. 2020 eine 14-Tage-Inzidenz 428,3 auf. Wer einreist, benötigt entweder den Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigentest. Die kompletten Voraussetzungen werden auf den Homepages der italienischen Botschaften ausführlich beschrieben. Zusätzlich muss aber noch ein triftiger, unaufschiebbarer Grund vorliegen.

Auf ausdrückliche Anfrage der italienischen Botschaft zählen die Sorge um eine Yacht oder Immobilie nicht zu den triftigen Gründen für einen Italienbesuch. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die Fragen vor Ort mit den zuständigen Behörden und der Grenzpolizei schriftlich klären. Da dieses aber in der Praxis kaum realisierbar sein dürfte, raten die Botschaften von touristischen Reisen dringend ab, zumal Verschärfungen der Situation ab dem 21. Dezember nicht ausgeschlossen sind, weil Italiens Regierung eine erhöhte Reisetätigkeit über Weihnachten und Silvester auf jeden Fall unterbinden will. Der Transit ist jederzeit möglich, Grenzkontrollen finden sporadisch statt. Bei Verstößen gegen die schnell wechselnden Verordnungen drohen teils empfindliche Geldbußen. Deshalb gilt auch hier: Vor Reiseantritt sollte man sich schnell noch einmal informieren.

Was gilt in Slowenien bezüglich des Coronavirus?

Derzeit darf nach Slowenien (14-Tage-Inzidenz 1006,0), wer einen negativen PCR-Test auf das Coronavirus vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, wie auf der Homepage der slowenischen Botschaft in Berlin mitgeteilt wird. Wer den PCR-Test nicht vorweisen kann, muss sich in 10-tägige Quarantäne nach der Einreise nach Slowenien begeben. Vorzeitig abbrechen kann die Quarantäne in Slowenien, wer am fünften Tag einen PCR-Test vor Ort durchführen lässt, der ein negatives Ergebnis auf den COVID-19-Erreger dokumentiert. Ein Transit durch Slowenien, der maximal 12 Stunden dauern darf, ist jederzeit möglich. Grenzkontrollen finden statt.

Was gilt in Kroatien bezüglich des Coronavirus?

Mit einer 14-Tage-Inzidenz von 1208,8 ist Kroatien eindeutig das vom Coronavirus am stärksten betroffene EU-Land. Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie erstreckt sich hauptsächlich auf das Landesinnere, die Küstenregionen sind mit Ausnahme von den Ballungsräumen Rijeka und Split eher weniger betroffen. Insbesondere in Istrien scheint die Lage noch relativ entspannt zu sein.

Wer nach Kroatien einreisen möchte, muss einen negativen Test, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen können, sonst wird er an der Grenze abgewiesen, da dort mittlerweile strenge Kontrollen durchgeführt werden. Es besteht die theoretische Möglichkeit, diesen Test unmittelbar nach der Ankunft in Kroatien nachzuholen, bis zum Ergebnis muss man sich aber in Quarantäne begeben. Ausnahmen für ausländische Bootseigner oder Immobilienbesitzer sehen die neuesten Regelungen nicht vor. Bis Weihnachten ist mit einer nochmaligen Verschärfung der epidemiologischen Bestimmungen zu rechnen, da das kroatische Gesundheitssystem bereits überlastet zu sein scheint. Hier der Link zu den aktuellen Bestimmungen. Auch in Kroatien ist ein Transit möglich.

Was gilt in Österreich bezüglich des Coronavirus?

Für Reiserückkehrer nach Österreich gilt: Entsprechend der Ankündigung der österreichischen Bundesregierung vom 2. Dezember 2020 soll vom 19. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Jänner 2021 die Einreise aus einem Risikoland im Rahmen einer noch zu veröffentlichenden Einreiseverordnung festgelegt werden. Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssten dann 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, der bei einem negativen Testergebnis die vorzeitige Beendigung der Quarantäne erlaubt. Diese Regelung gilt noch bis zum 19. Dezember, keine Quarantäne war demnach bei Rückkehr aus den kroatischen Gebieten Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar erforderlich.

Nach dem 19. Dezember ändert sich die Situation, dann ist generell eine Quarantäne bei Rückkehr aus Kroatien erforderlich, die erst nach dem 5. Tag durch einen PCR- oder Antigentest abgebrochen werden kann, wie im österreichischen Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

Was gilt in Deutschland bezüglich des Coronavirus?

Reiserückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten, also quasi aus ganz Europa mit nur wenigen Ausnahmen müssen sich vor der Wiedereinreise auf dem Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren und erhalten dann eine Bestätigung, die bei Kontrollen vorzulegen ist. Generell müssen sich die Reiserückkehrer zehn Tage in Quarantäne begeben, die frühestens nach dem fünften Tag durch Vorliegen eines negativen Testergebnissen beendet werden kann. Letztlich liegen viele Befugnisse hinsichtlich der anschließenden Test- und Quarantänevorschriften bei den jeweiligen Bundesländern, so dass eine Nachfrage beim für den Wohnort zuständigem Gesundheitsamt schon vor Reiseantritt in ein Risikogebiet ratsam erscheint. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 10. Januar befristet, wie es danach weiter geht, hängt von der epidemiologischen Lage in Deutschland ab.

Dargestellte Corona-Maßnahmen nur eine Momentaufnahme

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den hier vorgestellten Maßnahmen um eine Momentaufnahme handelt, die sich durch weitergehende Verordnungen in den einzelnen Ländern jederzeit ändern kann. Insbesondere in Italien und Kroatien wird mit weiteren Verschärfungen der Corona-Maßnahmen gerechnet, über die wir auf unserer Homepage zu zeitnah wie möglich informieren.

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